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   VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06   

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VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06 (https://dejure.org/2006,20437)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12.09.2006 - 3 F 38/06 (https://dejure.org/2006,20437)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12. September 2006 - 3 F 38/06 (https://dejure.org/2006,20437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes aufgrund eines schwerwiegenden Fehlers; Frage der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes allein wegen eines Verstoßes gegen das Apothekengesetz; Antragsbefugnis der ...

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Zur Zulässigkeit des Betriebs einer Filialapothke durch DocMorris

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • apothekenrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    DocMorris-Filiale in Saarbrücken

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Apothekerklage: DocMorris-Filiale muss schließen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Doc Morris Apotheke muss vorläufig geschlossen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    DocMorris Filiale in Saarbrücken muss vorerst wieder schließen - VG des Saarlandes gewährt drei Apothekern Eilrechtsschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Sachsen, 08.06.2004 - 2 B 468/03

    Antrag einer Handwerkskammer auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
    Nach der Konzeption des Apothekengesetzes soll eine Aufspaltung der Verantwortung des Apothekers in eine gesundheitliche und eine wirtschaftliche Leitung gerade vermieden werden (vgl. OVG Bautzen, Urteil v. 08.06.2004 -2 B 468/03 -, Juris: OVG Münster, Beschl. v. 07.04.1995, NJW 1996, 2443).

    Demzufolge haben vertragliche Gestaltungen, bei denen der beherrschende Einfluss über den Apothekenbetrieb bei einer apothekenrechtlich nicht verantwortlichen Person liegt oder die unzulässige Einwirkungsmöglichkeiten auf andere Apothekenbetriebe und eine Beteiligung an deren wirtschaftlichen Erfolg eröffnen, in der Vergangenheit zum Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit geführt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 14.02.1997. a.a.O.; OVG Bautzen, Urt. v. 08.06.2004, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
    Vielmehr unterliegen die Wettbewerbspositionen und damit auch der Umsatz und die Erträge dem Risiko laufender Veränderungen je nach den Marktverhältnissen (BVerfG, Urt. v. 17.12.2002 -1 BvL 28, 29, 30/95 - BVerfGE 106, 275, 299; Beschl. v. 19. März 2002 -1 BvR 558, 1428/91-, BVerfGE 105, 252, 265).

    Im Hinblick auf die erstmalige Erteilung der Erlaubnis an eine Kapitalgesellschaft ist jedoch zumindest eine Veränderung der wettbewerblichen Rahmenbedingungen, wenn nicht gar eine Wettbewerbsverzerrung durch den Antragsgegner anzunehmen (vgl. BVerfGE 105, 252, 268, wo eine Grundrechtsbeeinträchtigung durch marktbezogene Informationen des Staates lediglich unter der Voraussetzung verneint wurde, dass "der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt".).

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
    Darin liegt lediglich eine systemimmanente Verschärfung des marktwirtschaftlichen Konkurrenzdrucks (BVerwG, Urt. v. 18. April 1985 -3 C 34/84 -, BVerwGE 71, 183, 193) [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84] .

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18.04.1985 - 3 C 34/84 - (BVerwG 71, 183, 193) eine Grundrechtsbeeinträchtigung angenommen "bei Maßnahmen, mit denen der Staat zielgerichtet gewisse Rahmenbedingungen verändert, um zu Lasten bestimmter Unternehmen eine im öffentlichen Interesse gewünschten Erfolg herbeizuführen".

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1742/93

    Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - sofortige

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
    Ziel ist es zu verhindern, dass Personen, die für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung keine Verantwortung tragen, Einfluss auf die Führung von Apotheken eingeräumt wird, und auf diese Weise sicher zu stellen, dass die im öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Volksgesundheit liegende Arzneimittelversorgung sachgerecht wahrgenommen wird (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 24.09.1993 -9 S 1742/93 - DVBl. 1994, 485 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06

    Transparenzliste

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
    In dem Parallelverfahren 3 F 39/06 sind umfangreiche Gutachten vorgelegt worden, die das Gegenteil belegen sollen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1995 - 13 A 689/93

    Wechselseitige Übernahme der Leitung einer Apotheke; Ehepartner

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
    Nach der Konzeption des Apothekengesetzes soll eine Aufspaltung der Verantwortung des Apothekers in eine gesundheitliche und eine wirtschaftliche Leitung gerade vermieden werden (vgl. OVG Bautzen, Urteil v. 08.06.2004 -2 B 468/03 -, Juris: OVG Münster, Beschl. v. 07.04.1995, NJW 1996, 2443).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88

    Rechtsberatung - Rechtsanwalts-Schutz - Rechtsberatungserlaubnis -

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
    Ebenso vermittelt Art. 1 § 1 RBerG einem Rechtsanwalt kein subjektives öffentliches Recht gegen die Zulassung eines Rechtsbeistandes (BVerwG, Beschl. v. 06.11.1988 -1 B 157/88-, Buchholz 335, RBerG Nr. 43).
  • BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 90.90

    Beiladung - Apothekenpacht - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
    Dem deutschen Apothekenrecht liegt ausgehend von der Erkenntnis, dass Arzneimittel keine gewöhnlichen Waren, sondern die wichtigsten Hilfsmittel der ärztlichen Kunst zur Heilung und Vorbeugung von Krankheiten sind und zur Linderung von Schmerzen dienen, und dass dem Apotheker, dem vorrangig die geordnete Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zukommt, als besonderem, qualifizierten Beruf des Gesundheitswesen eine große Verantwortung im Rahmen der öffentlichen Aufgabe der Arzneimittelversorgung obliegt, das Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" zugrunde (vgl. BVerfG, Urt. v. 13. Febr. 1964 -1 BvL 17/61-, -1 BvR 494/60, 128/61- BVerwGE 17, 233 [BVerwG 06.12.1963 - VII C 18/63] ; BVerwG, Urt. v. 11. März 1993 -3 C 90/90 - Buchholz 418.20 Nr. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 9 S 1039/96

    Kein Abwehrrecht eines Apothekers gegen eine andere Rezeptsammelstelle

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
    Auch obliegt beispielsweise die Entscheidung darüber, ob eine Rezeptsammelstelle erforderlich ist oder nicht, der zuständigen Behörde allein im öffentlichen Interesse; dem Inhaber einer anderen Apotheke steht insoweit kein Abwehrrecht zu (VGH Mannheim, Urt. v. 19.12.1997 -9 S 1039/96- Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81

    Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines Festzeltes an die örtliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
    Auch enthält das Gaststättengesetz keine Regelung, die es einem am Ort ansässigen Gastwirt ermöglichen, neue Konkurrenten abzuwehren (OVG Koblenz, Urt. v. 15.07.1981 -2 A 10/81 -, NJW 1982, 1301).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99

    Darlegungserfordernis, Bezugnahme, Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1997 - 13 B 2312/96

    Der vom Oberkreisdirektor Minden-Lübbecke verfügte Widerruf der Betriebserlaubnis

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63

    Glykol

  • BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81

    Rücknahme einer Apothekenerlaubnis nach § 4 Abs. 1 Apothekengesetzt - ApoG -;

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

  • EuGH, 31.05.2005 - C-438/02

    DAS SCHWEDISCHE MONOPOL FÜR DEN EINZELHANDELSVERKAUF VON ARZNEIMITTELN VERSTÖSST

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Selbständig tätiger Handwerksmeister - Ausnahmebewilligung an einen Dritten -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.1986 - 12 B 98/86
  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06

    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine

    Unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. September 2006 - 3 F 38/06 - werden die Anträge der Antragsteller zu 1) bis 5) insgesamt zurückgewiesen.

    Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12.9.2006 - 3 F 38/06 -, durch den unter Zurückweisung der Anträge im Übrigen die aufschiebende Wirkung der Drittanfechtungsklage der Antragsteller zu 2) bis 4) gegen den Erlaubnisbescheid des Antragsgegners zu 2) vom 29.7.2006 wiederhergestellt und dieser verpflichtet wurde, der Beigeladenen aufzugeben, die von ihr betriebene Filialapotheke bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zu schließen.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2008 - L 5 KR 3869/05

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Verfassungsmäßigkeit des Herstellerrabatts -

    Hier ist indessen nicht darüber zu befinden, ob der Klägerin als Aktiengesellschaft niederländischen Rechts eine Betriebserlaubnis für eine in Deutschland zu betreibende Apotheke im Hinblick auf das apothekenrechtliche Fremdbesitzverbot (das Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" - BVerwG, Urt. v. 11.3.1993, - 3 C 90/90 -) erteilt werden könnte (dazu VG des Saarlandes, Beschl. v. 12.9.2005, - 3 F 38/06 - aufgehoben durch Beschluss des OVG des Saarlandes v. 22.1.2007, - 3 W 14/06 - und nunmehr Vorlagebeschluss des VG des Saarlandes v. 20.3.2007, - 3 K 361/06 -, Vorlage an den EuGH).
  • OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 14/06

    Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Beschlusses im

    Die Anträge des Antragsgegners zu 2. und der Beigeladenen auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der dem Begehren der Antragsteller zu 2. bis 4. stattgebenden Teile des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. September 2006 - 3 F 38/06 - bis zur Entscheidung über ihre Beschwerden werden zurückgewiesen.

    Durch Beschluss vom 12.9.2006 - 3 F 38/06 - hat das Verwaltungsgericht - soweit hier wesentlich - die aufschiebende Wirkung der am 31.7.2006 erhobenen Klagen der Antragsteller zu 2. bis 4. des erstinstanzlichen Verfahrens - im folgenden: Antragsteller - gegen den unter dem 7.8.2006 für sofort vollziehbar erklärten Bescheid des Antragsgegners zu 2. des erstinstanzlichen Verfahrens - im folgenden: Antragsgegner - vom 29.6.2006 wiederhergestellt, mit dem der Beigeladenen die Erlaubnis zum Betrieb der D. N.V. Apotheke in der K. in D-Stadt als Filialapotheke erteilt wird.

  • VG Saarlouis, 27.09.2006 - 3 F 40/06

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

    Einer derartigen aufschiebenden Wirkung steht die Bindungswirkung des Beschlusses der Kammer vom 12. September 2006 - 3 F 38/06 - entgegen.

    Die mit Beschluss der Kammer vom 12.09.2006 im Verfahren 3 F 38/06 wieder hergestellte aufschiebende Wirkung gilt daher solange fort, bis eine Abänderungsentscheidung nach § 80 Abs. 7 VwGO ergeht.

    Sie beruft sich vielmehr auf die selben Gesichtspunkte, die bereits im Verfahren 3 F 38/06 geltend gemacht wurden.

  • VG Saarlouis, 20.06.2008 - 1 K 1135/07

    Eine juristische Person hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Apothekenkammer

    Bezüglich dieser Frage habe bereits das Verwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 12.09.2006 - 3 F 38/06 - im einstweiligen Rechtsschutzverfahren um die Sofortvollzugsanordnung der Apothekenbetriebserlaubnis eindeutig festgestellt, dass gemäß § 2 Abs. 1 SHKG und § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung Pflichtmitglieder alle zur Berufsausübung berechtigten Apothekerinnen und Apotheker seien, die im Saarland ihren Beruf ausüben.

    In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.09.2006 - 3 F 38/06 - habe das Gericht hinsichtlich einer Betroffenheit der Apothekerkammer in eigenen Rechten und soweit in § 4 Abs. 1 Nr. 1 SHKG von der Wahrnehmung der beruflichen Belange der Apotheker unter Beachtung des Wohls der Allgemeinheit die Rede sei, bereits darauf abgestellt, dass sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift ergebe, dass es in erster Linie um die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Apotheker gehe und das Wohl der Allgemeinheit lediglich zu berücksichtigen sei.

  • VG Berlin, 10.10.2006 - 14 A 28.06

    MVZ-Betreiber darf nicht an Apotheke mitverdienen

    Durch § 8 ApoG soll bereits die bloße Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung der Berufsausübung des Apothekers vermieden werden (Burgardt, A1ZuR 2005, 83, 87), denn bei den vom Apothekengesetz geschützten Rechtsgütern der Gesundheit der Bevölkerung und ihrer sachgerechten Versorgung mit Arzneimitteln handelt es sich um besonders hochwertige Rechtsgüter, die weitreichenden und umfassenden Schutzes bedürfen (vgl. a. VG Saarland, Beschl. v. 12. September 2006, 3 F 38/06, Rn. 53, Juris).
  • VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06

    Anspruch auf Schließung einer Filialapotheke; Statthaftigkeit eines Antrags auf

    Unabhängig davon bedarf es im vorliegenden Fall einer Verpflichtung des Antragsgegners zur Schließung der von der Beigeladenen betriebenen Apotheke schon deshalb nicht, weil eine entsprechende Schließungsverfügung - nach Anordnung durch das Gericht im Verfahren 3 F 38/06 - bereits ergangen ist.
  • VG Saarlouis, 20.03.2007 - 3 K 361/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger

    Durch Beschluss vom 12.09.2005 - 3 F 38/06 - stellte die vorlegende Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage der Kläger zu 2) bis 4) gegen den Erlaubnisbescheid vom 29.06.2006 wieder her und verpflichtete den Beklagten, der Beigeladenen aufzugeben, die von ihr betriebene Filialapotheke in B-Stadt, Kaiserstraße 16-18, bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu schließen.
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