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   VG Saarlouis, 12.10.2006 - 1 K 64/05   

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https://dejure.org/2006,17725
VG Saarlouis, 12.10.2006 - 1 K 64/05 (https://dejure.org/2006,17725)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12.10.2006 - 1 K 64/05 (https://dejure.org/2006,17725)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 1 K 64/05 (https://dejure.org/2006,17725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Presse; Auskunftsanspruch; Publikationsinteresse; Tatsachen; Bewertungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf behördliche Weitergabe von Informationen an die Presse; Bestimmung des Auskunftsberechtigten nach dem saarländischen Mediengesetz (MG, SL); Aufgaben und Rechte der Presse; Aberkennung der Eigenschaft als Journalist durch die Behörde; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2006, 596
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2006 - 1 K 64/05
    Zu diesen Aufgaben und Rechten der Presse hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Teilurteil vom 05.08.1966 -1 BvR 586/62 u. a. -E 20, S. 163, 176- einer grundlegenden presserechtlichen Entscheidung - hervorgehoben, dass eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ein Wesenselement des freiheitlichen Staates sei.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bereits erwähnten Entscheidung vom 05.08.1966 (a.a.O.) zu dieser Problematik ausgeführt, die in gewisser Hinsicht bevorzugte Stellung der Presseangehörigen sei ihnen um ihrer Aufgabe willen und nur im Rahmen dieser Aufgabe eingeräumt worden.

    Zwar ist die Pressefreiheit nicht nur als ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe zu verstehen, sondern gewährleistet durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG die institutionelle Eigenständigkeit der Presse, von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (BVerfG, Urteil vom 05.08.1966 -1 BvR 586/62 u.a.- E 20, 162 (176); Beschluss vom 25.01.1984 -1 BvR 272/81- E 66, 116, 133).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1995 - 5 A 2875/92
    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2006 - 1 K 64/05
    Die behördliche Weitergabe von Informationen an die Presse, sei es durch Beantwortung von Fragen oder durch Aushändigung von Unterlagen, geschieht in der Regel weder in Form noch auf der Grundlage eines Verwaltungsaktes (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.05.1995 -5 A 2875/92- NJW 1995, 2741 m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 27.09.1993 -27 A 9/93- NVwZ-RR 1994, 212, 213 unter Hinweis auf BVerwG, Buchholz 301 zu § 23 EGGVG Nr. 5; von VGH Mannheim, Urteil vom 05.10.1982 -X 2365/79- NJW 1982, 668).

    Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 23.05.1995 -5 A 2875/92- NJW 1995, 2741 f. ausgeführt das medienrechtliche Auskunftsrecht beziehe sich nur auf Tatsachen und nicht auf Wertungen, weshalb eine Behörde nicht verpflichtet sei, rechtliche Stellungnahmen zu bestimmten Fragen abzugeben.

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2006 - 1 K 64/05
    Zwar ist die Pressefreiheit nicht nur als ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe zu verstehen, sondern gewährleistet durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG die institutionelle Eigenständigkeit der Presse, von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (BVerfG, Urteil vom 05.08.1966 -1 BvR 586/62 u.a.- E 20, 162 (176); Beschluss vom 25.01.1984 -1 BvR 272/81- E 66, 116, 133).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2006 - 1 K 64/05
    Das Bundesverfassungsgericht (Entscheidung vom 04.02.1973 -1 BvR 112/65- E 34 S. 269 f., 283) hat ausdrücklich hervorgehoben, dass der Begriff der Presse weit und formal auszulegen, nicht von einer - an welchen Maßstäben auch immer ausgerichteten - Bewertung einzelner Druckerzeugnisse abhängig zu machen sei und die Pressefreiheit sich nicht auf die seriöse Presse beschränke.
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2006 - 1 K 64/05
    Die Regelung eines solchen Anspruches ist dem Gesetzgeber vorbehalten, da unter anderem die einer Informationsweitergabe etwa entgegenstehenden öffentlichen oder privaten Interessen zu berücksichtigen und diese gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit abzuwägen sind (BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 -7 C 139.81- E 70, 310 f.).
  • VG Berlin, 27.09.1993 - 27 A 9.93

    Anspruch auf statistische Auskünfte nach presserechtlichen Vorschriften;

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2006 - 1 K 64/05
    Die behördliche Weitergabe von Informationen an die Presse, sei es durch Beantwortung von Fragen oder durch Aushändigung von Unterlagen, geschieht in der Regel weder in Form noch auf der Grundlage eines Verwaltungsaktes (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.05.1995 -5 A 2875/92- NJW 1995, 2741 m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 27.09.1993 -27 A 9/93- NVwZ-RR 1994, 212, 213 unter Hinweis auf BVerwG, Buchholz 301 zu § 23 EGGVG Nr. 5; von VGH Mannheim, Urteil vom 05.10.1982 -X 2365/79- NJW 1982, 668).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1981 - X 2365/79

    Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Rundfunkanstalt

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2006 - 1 K 64/05
    Die behördliche Weitergabe von Informationen an die Presse, sei es durch Beantwortung von Fragen oder durch Aushändigung von Unterlagen, geschieht in der Regel weder in Form noch auf der Grundlage eines Verwaltungsaktes (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.05.1995 -5 A 2875/92- NJW 1995, 2741 m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 27.09.1993 -27 A 9/93- NVwZ-RR 1994, 212, 213 unter Hinweis auf BVerwG, Buchholz 301 zu § 23 EGGVG Nr. 5; von VGH Mannheim, Urteil vom 05.10.1982 -X 2365/79- NJW 1982, 668).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 1 S 1530/16

    Zum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren

    VG Saarland, Urt. v. 12.10.2006 - 1 K 64/05 - AfP 2006, 596 zum dortigen Landesrecht; wohl auch Ricker/Weberling, a.a.O., 19. Kap. Rn. 4: "Die Zuerkennung des [Informations-]Rechts an die Presse als einer Gesamtheit bedeutet nicht notwendig, dass jeder irgendwie Beteiligte als Organ handlungsbefugt ist."; offen gelassen, aber tendenziell wohl ebenso Burkhardt, a.a.O., § 4 Rn. 39 ff. u.a. mit dem Beispiel desjenigen, der einen Leserbrief schreibt oder in Maschinenschrift überträgt; s. dazu, dass selbst der abwehrrechtliche Schutz des Grundrechts nicht jedem Presseorgan in jedem rechtlichen Zusammenhang und für jeden Inhalt seiner Äußerungen in gleicher Weise zuteil werden muss, Senat, Urt. v. 11.09.2013 - 1 S 509/13 - VBlBW 2014, 260).
  • OVG Saarland, 27.06.2007 - 3 Q 164/06

    Zu den Grenzen des Medienauskunftsrechts bei inneren Vorgängen

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Oktober 2006 - 1 K 64/05 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.10.2006 - 1 K 64/05 -, mit dem das Verwaltungsgericht das Presseauskunftsbegehren des Klägers gegen den Beklagten auf Offenlegung der Gründe politischer Untätigkeit zurückgewiesen hat, kann nicht entsprochen werden.

  • VG Schwerin, 18.05.2015 - 6 A 75/14

    Medienrechtlicher Auskunftsanspruch; gewerblicher Anbieter

    Dabei obliegt es allerdings dem Anspruchsverpflichteten, die Umstände darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, aus denen sich das Fehlen eines solchen Interesses im Einzelfall und damit der Missbrauch des Auskunftsbegehrens ergibt (vgl. auch VG Saarlouis, Urt. v. 12.10.2006, 1 K 64/05, juris Rn. 63).
  • VG Köln, 14.11.2022 - 6 L 1523/22

    Juristische Person mit Sitz außerhalb der EU kann sich nicht auf Art. 5 Abs. 1 GG

    vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 13.10.2020 - 2 C 41.18 -, juris, Rn. 42; OVG NRW, Beschluss vom 27.06.2012 - 5 B 1463/11 -, juris, Rn. 47; VG Saarland, Urteil vom 12.10.2006 - 1 K 64/05 -, juris, Rn. 60 ff.
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