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   VG Saarlouis, 13.01.2017 - 4 K 935/15   

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VG Saarlouis, 13.01.2017 - 4 K 935/15 (https://dejure.org/2017,11407)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13.01.2017 - 4 K 935/15 (https://dejure.org/2017,11407)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13. Januar 2017 - 4 K 935/15 (https://dejure.org/2017,11407)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 D 30.03

    Techn. Fernmeldehauptsekretär; Schlussbericht des Untersuchungsführers; keine

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.01.2017 - 4 K 935/15
    Ein Beamter, der trotz dieser Versicherung seine Sorgfaltspflicht vorsätzlich verletzt und seinen Dienstherrn in einem Zeitraum von rund fünf Monaten in einer Größenordnung von 10.000 EUR betrügt, offenbart damit ein erhebliches Maß an Pflichtvergessenheit und belastet das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende, für die Erfüllung der Aufgaben öffentlicher Verwaltung unerlässliche Vertrauensverhältnis nachhaltig.(Vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22.02.2005 - 1 D 30/03 -, juris.).

    Allerdings stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle des Betrugs eines Beamten zu Lasten seines Dienstherrn nicht die disziplinarrechtliche Regelmaßnahme dar.(Vgl. u.a. Urteile vom 05.05.1993 - 1 D 59/92 -, BVerwGE 93, 365, vom 17.01.1995 - 1 D 59/94 -, DÖD 1995, 196 = RiA 1996, 41 und vom 22.02.2005 - 1 D 30/03 -, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 20.12.2011 - 2 B 64/11 - und 06.05.2015 - 2 B 19/14 -, juris.) Dazu sind die Fallgestaltungen beim innerdienstlichen Betrug zu unterschiedlich und im Vergleich zu Unterschlagung und Veruntreuung hat der innerdienstliche Betrug deswegen ein geringeres disziplinares Gewicht, weil das Fehlverhalten ausschließlich oder doch schwerpunktmäßig das dienstrechtliche Verhalten des Beamten zu seinem Dienstherrn, nicht aber entscheidend auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Recht- und Zweckmäßigkeit der Verwaltung und in die Zuverlässigkeit der Beamtenschaft bei ihrer Amtsführung betrifft.

    Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen , der Höhe des Gesamtschadens , der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlung im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschungen, steht.(Vgl. Urteile des BVerwG vom 28.11.2000 - 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23, vom 26.09.2001 - 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 und vom 22.02.2005 - 1 D 30.03 - a.a.O.; Beschlüsse vom 14.06.2005 - 2 B 108.04 - und vom 10.09.2010 - 2 B 97.09 - juris.) Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich dabei der Grundsatz entnehmen, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einem Gesamtschaden von über 5.000 EUR ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe gerechtfertigt sein kann .(Vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 10.09.2010 - 2 B 97/09 - und 06.05.2015 - 2 B 19/14 -, juris.).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.01.2017 - 4 K 935/15
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht - hinsichtlich eines so genannten Zugriffsdelikts unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen langjährigen Rechtsprechung - neuestens entschieden,(Vgl. Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris.) dass zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, auch bei innerdienstlich begangenen Dienstvergehen auf den Strafrahmen der begangenen Straftat zurückgegriffen werden muss.

    Ungeachtet der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht kann bei der disziplinarrechtlichen Ahndung eines Dienstvergehens indiziell auch an die von den Strafverfolgungsbehörden ausgesprochenen Sanktionen angeknüpft werden.(So BVerwG, Urteile vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 - und vom 10.12.2015 - 2 C 6.14.) Vorliegend beachtenswert ist dabei, dass die Staatsanwaltschaft nach § 153a Abs. 1 StPO vorgegangen ist, die Schuld des Beklagten also zwar nicht mehr als gering, aber auch nicht als schwer eingeordnet hat, mithin von einem mittleren Schuldausmaß ausgegangen ist.(Vgl. Diemer, a.a.O. § 153a Rn. 10.) Die verhängte Auflage zur Zahlung eines - vergleichsweise niedrigen - Geldbetrages in Höhe von 600 EUR zu Gunsten der Gerichtskasse macht zudem deutlich, dass sie eine größere Nähe zur geringen als zur schweren Schuld angenommen hat.

  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.01.2017 - 4 K 935/15
    Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen , der Höhe des Gesamtschadens , der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlung im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschungen, steht.(Vgl. Urteile des BVerwG vom 28.11.2000 - 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23, vom 26.09.2001 - 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 und vom 22.02.2005 - 1 D 30.03 - a.a.O.; Beschlüsse vom 14.06.2005 - 2 B 108.04 - und vom 10.09.2010 - 2 B 97.09 - juris.) Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich dabei der Grundsatz entnehmen, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einem Gesamtschaden von über 5.000 EUR ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe gerechtfertigt sein kann .(Vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 10.09.2010 - 2 B 97/09 - und 06.05.2015 - 2 B 19/14 -, juris.).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.01.2017 - 4 K 935/15
    Vielmehr können sich hiernach Entlastungsgründe aus allen Umständen ergeben.(Vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 2/06 -, veröffentlicht bei Juris) Sie müssen in ihrer Gesamtheit nur geeignet sein, die Schwere des Pflichtenverstoßes erheblich herabzusetzen.
  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes;

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.01.2017 - 4 K 935/15
    Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen , der Höhe des Gesamtschadens , der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlung im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschungen, steht.(Vgl. Urteile des BVerwG vom 28.11.2000 - 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23, vom 26.09.2001 - 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 und vom 22.02.2005 - 1 D 30.03 - a.a.O.; Beschlüsse vom 14.06.2005 - 2 B 108.04 - und vom 10.09.2010 - 2 B 97.09 - juris.) Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich dabei der Grundsatz entnehmen, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einem Gesamtschaden von über 5.000 EUR ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe gerechtfertigt sein kann .(Vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 10.09.2010 - 2 B 97/09 - und 06.05.2015 - 2 B 19/14 -, juris.).
  • BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 49.92

    Disziplinarrecht - Gehaltskürzung - Beamtenrecht - Beihilfebetrug

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.01.2017 - 4 K 935/15
    Allerdings stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle des Betrugs eines Beamten zu Lasten seines Dienstherrn nicht die disziplinarrechtliche Regelmaßnahme dar.(Vgl. u.a. Urteile vom 05.05.1993 - 1 D 59/92 -, BVerwGE 93, 365, vom 17.01.1995 - 1 D 59/94 -, DÖD 1995, 196 = RiA 1996, 41 und vom 22.02.2005 - 1 D 30/03 -, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 20.12.2011 - 2 B 64/11 - und 06.05.2015 - 2 B 19/14 -, juris.) Dazu sind die Fallgestaltungen beim innerdienstlichen Betrug zu unterschiedlich und im Vergleich zu Unterschlagung und Veruntreuung hat der innerdienstliche Betrug deswegen ein geringeres disziplinares Gewicht, weil das Fehlverhalten ausschließlich oder doch schwerpunktmäßig das dienstrechtliche Verhalten des Beamten zu seinem Dienstherrn, nicht aber entscheidend auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Recht- und Zweckmäßigkeit der Verwaltung und in die Zuverlässigkeit der Beamtenschaft bei ihrer Amtsführung betrifft.
  • BVerwG, 17.01.1995 - 1 D 59.94

    Verhängen von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.01.2017 - 4 K 935/15
    Allerdings stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle des Betrugs eines Beamten zu Lasten seines Dienstherrn nicht die disziplinarrechtliche Regelmaßnahme dar.(Vgl. u.a. Urteile vom 05.05.1993 - 1 D 59/92 -, BVerwGE 93, 365, vom 17.01.1995 - 1 D 59/94 -, DÖD 1995, 196 = RiA 1996, 41 und vom 22.02.2005 - 1 D 30/03 -, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 20.12.2011 - 2 B 64/11 - und 06.05.2015 - 2 B 19/14 -, juris.) Dazu sind die Fallgestaltungen beim innerdienstlichen Betrug zu unterschiedlich und im Vergleich zu Unterschlagung und Veruntreuung hat der innerdienstliche Betrug deswegen ein geringeres disziplinares Gewicht, weil das Fehlverhalten ausschließlich oder doch schwerpunktmäßig das dienstrechtliche Verhalten des Beamten zu seinem Dienstherrn, nicht aber entscheidend auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Recht- und Zweckmäßigkeit der Verwaltung und in die Zuverlässigkeit der Beamtenschaft bei ihrer Amtsführung betrifft.
  • BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 59.92

    Nichteigennützige Postunterdrückung von Postsendungen - Erheblich verminderte

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.01.2017 - 4 K 935/15
    Allerdings stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle des Betrugs eines Beamten zu Lasten seines Dienstherrn nicht die disziplinarrechtliche Regelmaßnahme dar.(Vgl. u.a. Urteile vom 05.05.1993 - 1 D 59/92 -, BVerwGE 93, 365, vom 17.01.1995 - 1 D 59/94 -, DÖD 1995, 196 = RiA 1996, 41 und vom 22.02.2005 - 1 D 30/03 -, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 20.12.2011 - 2 B 64/11 - und 06.05.2015 - 2 B 19/14 -, juris.) Dazu sind die Fallgestaltungen beim innerdienstlichen Betrug zu unterschiedlich und im Vergleich zu Unterschlagung und Veruntreuung hat der innerdienstliche Betrug deswegen ein geringeres disziplinares Gewicht, weil das Fehlverhalten ausschließlich oder doch schwerpunktmäßig das dienstrechtliche Verhalten des Beamten zu seinem Dienstherrn, nicht aber entscheidend auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Recht- und Zweckmäßigkeit der Verwaltung und in die Zuverlässigkeit der Beamtenschaft bei ihrer Amtsführung betrifft.
  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.01.2017 - 4 K 935/15
    Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen , der Höhe des Gesamtschadens , der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlung im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschungen, steht.(Vgl. Urteile des BVerwG vom 28.11.2000 - 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23, vom 26.09.2001 - 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 und vom 22.02.2005 - 1 D 30.03 - a.a.O.; Beschlüsse vom 14.06.2005 - 2 B 108.04 - und vom 10.09.2010 - 2 B 97.09 - juris.) Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich dabei der Grundsatz entnehmen, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einem Gesamtschaden von über 5.000 EUR ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe gerechtfertigt sein kann .(Vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 10.09.2010 - 2 B 97/09 - und 06.05.2015 - 2 B 19/14 -, juris.).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.01.2017 - 4 K 935/15
    Nach Aktenlage steht außer Frage, dass sich der Beklagte im maßgebenden Zeitraum der von ihm begangenen Dienstpflichtverletzungen in einer Ausnahmesituation, einer extremen familiären Belastungssituation(Zur Bedeutung einer solchen Situation vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.2013 - 2 B 35/13 -, juris.) befand.
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

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