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   VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14   

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VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14 (https://dejure.org/2014,17005)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 15.05.2014 - 5 L 572/14 (https://dejure.org/2014,17005)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 5 L 572/14 (https://dejure.org/2014,17005)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14
    Die Urteile des OVG Lüneburg vom 10.01.2008 - 12 LB 22/07 -, des BGH vom 02.12.2010 - III ZR 251/09 - und des BVerwG vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - ließen die Berücksichtigungsfähigkeit ausdrücklich offen und gäben ansonsten allgemeine Hinweise auf etwaige Mindestanforderungen für eine formelle Planreife.

    Eine Standortgemeinde, die ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB versagt hat, kann sich im späteren Verwaltungsprozess nach der Ersetzung des Einvernehmens auf die Belange des § 35 Abs. 3 BauGB stützen, weil die Versagung des Einvernehmens nicht begründet werden muss.(BVerwG, Urteil vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 -, BRS 76 Nr. 103).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - ausdrücklich offen gelassen, ob Darstellungen eines in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans, dem nach seinem Inkrafttreten die Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zukommen sollen, einem Außenbereichsvorhaben generell nicht als unbenannter öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenstehen können.

    Das wiederum hindert vom rechtlichen Ansatz her grundsätzlich nicht, diese - noch nicht rechtswirksamen - Darstellungen als sonstiger öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB einem - auch nach Absatz 1 privilegierten - Vorhaben entgegenzusetzen, wie es auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - für "möglich" gehalten hat.

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14
    Den auf die für sie überraschende Änderung der Rechtsprechung zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen gestützten Antrag der Antragstellerin vom 31.10.2013 auf erneute Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens gemäß § 15 Abs. 3 Satz 4 BauGB lehnte der Antragsgegner mit Bescheid vom 21.01.2014 ab: Auf die Notwendigkeit der Angabe über "Arten" umweltbezogener Informationen seien die Städte und Gemeinde bereits im August 2004 hingewiesen worden, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2013 - 4 CN 3.12 - stelle keine Änderung der Rechtsprechung dar, bestätige allein die rechtliche Notwendigkeit aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben.

    Insoweit vertritt die Antragstellerin die Auffassung, die Versagung der Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB habe auf der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.07.2013 - 4 CN 3.12 -) zur Angabe der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen im Rahmen der Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB beruht.

    Das Bundesverwaltungsgericht bezieht sich zudem im Urteil vom 18.07.2013 - 4 CN 3.12 -, in dem es die Gründe des Gesetzesänderung umfassend auflistet, etwa auch auf seinen Beschluss vom 17.09.2008 - 4 BN 22.08 -, der sich mit den Anforderungen an die Bekanntmachung von Flächennutzungsplanentwürfen zum Zwecke der Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beschäftigt, die ausreichen, um die Anstoßwirkung nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulösen.

    Auf der "sicheren Seite" ist die planende Gemeinde, wenn der Bekanntmachungstext einen zwar stichwortartigen, aber vollständigen Überblick über diejenigen Umweltbelange ermöglicht, die aus Sicht der im Zeitpunkt der Auslegung vorliegenden Stellungnahmen und Unterlagen in der betreffenden Planung eine Rolle spielen, wie er etwa einer vollständigen und ausreichend differenzierten Gliederung eines sachgerecht verfassten Umweltberichts zu entnehmen sein kann.(BVerwG, Urteil vom 18.07.2013 - 4 CN 3.12 -, bei juris Rdnr. 23).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats erfülle der Flächennutzungsplan im Anwendungsbereich des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, d.h. soweit es um die Ausschlusswirkung gehe, eine dem Bebauungsplan vergleichbare Funktion.(BVerwG, Urteil vom 26.04.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 Rdnr. 16 = BRS 71 Nr. 33) Hinsichtlich der Konzentrationsflächen gelte nichts entscheidend anderes.

    Die planersetzende Regelung in § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB, die bestimmte privilegierte Vorhaben generell dem Außenbereich zuweist, kommt dann nur mehr nach Maßgabe der gemeindlichen Planungsvorstellungen zum Tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 [387]).

    Eine solche Ausnahme ist nur unter der sehr begrenzten Voraussetzung möglich, dass mit dem Absehen vom Regelfall das von der Gemeinde mit der Restriktion der Vorrangflächen verfolgte Steuerungskonzept nicht in Frage gestellt und die Gewährung der Ausnahme durch die besondere Atypik des Vorhabens legitimiert sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 [387, 388]).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04

    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14
    Zutreffend habe das OVG Lüneburg deshalb im Beschluss vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - ausgeführt, dass eine Vorwirkung allenfalls dann in Betracht käme, wenn die höhere Verwaltungsbehörde den Planentwurf nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt habe und eine (bloß) formelle Planreife nicht ausreiche.

    Zutreffend weist der Antragsgegner insoweit darauf hin, dass es der ständigen Rechtsprechung des OVG Lüneburg entspricht, dass erst die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB denselben in das Stadium eines öffentlichen Belangs gemäß § 35 Abs. 3 BauGB erhebt und eine den Voraussetzungen des § 33 BauGB für einen - nicht der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedürftigen - Bebauungsplan entsprechende "Planungsreife" nicht ausreicht.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.09.2003 - 1 ME 212/03 - Urteil vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - Urteil vom 23.06.2009 - 12 LC 136/07 -).

    "In Rechtsprechung und Lehre wird die Frage, ob ein Flächennutzungsplanentwurf nach Eintritt der Planreife entsprechend § 33 generell als ein privilegierten Vorhaben entgegenstehender öffentlicher Belang beachtlich ist, kontrovers erörtert (verneinend Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - für eine Berücksichtigung als entgegenstehender Belang dagegen etwa VG Würzburg, Urteil vom 21.08.2006 - W 4 K 06.324 - VG des Saarlandes, Beschluss vom 01.12.2005 - 5 F 25/05 -, zitiert jeweils nach juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 89. EL 2008, § 35 Rdnr. 80; Rieger in in Schrödter, BauGB, 7. Aufl., § 35 Rdnr. 68; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.07.2005 - 1 B 10669/05 -, Bay. VGH, Urteil vom 10.11.2005 - 2 B 03.2190 -, OVG NRW, Urteil vom 28.11.2008 - 8 A 2325/06 -, VG Aachen, Urteil vom 16.04.2008 - 6 K 1065/07 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14
    Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 - darauf abgestellt, dass Sinn und Zweck der Konzentrationswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gegen eine Einbeziehung von Flächennutzungsplänen vor deren Rechtsverbindlichkeit sprächen.

    "In Rechtsprechung und Lehre wird die Frage, ob ein Flächennutzungsplanentwurf nach Eintritt der Planreife entsprechend § 33 generell als ein privilegierten Vorhaben entgegenstehender öffentlicher Belang beachtlich ist, kontrovers erörtert (verneinend Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - für eine Berücksichtigung als entgegenstehender Belang dagegen etwa VG Würzburg, Urteil vom 21.08.2006 - W 4 K 06.324 - VG des Saarlandes, Beschluss vom 01.12.2005 - 5 F 25/05 -, zitiert jeweils nach juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 89. EL 2008, § 35 Rdnr. 80; Rieger in in Schrödter, BauGB, 7. Aufl., § 35 Rdnr. 68; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.07.2005 - 1 B 10669/05 -, Bay. VGH, Urteil vom 10.11.2005 - 2 B 03.2190 -, OVG NRW, Urteil vom 28.11.2008 - 8 A 2325/06 -, VG Aachen, Urteil vom 16.04.2008 - 6 K 1065/07 -, jeweils zitiert nach juris).

    "Frühestens" dann könne der Entwurf eines Flächennutzungsplans ein öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB sein (vgl. BVerwG; Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ-RR 2005, 90 = BRS 66 Nr. 11).

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04

    Notwendigkeit einer Anhörung der Gemeinde vor einer Ersetzung des Einvernehmens;

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14
    "Frühestens" dann könne der Entwurf eines Flächennutzungsplans ein öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB sein (vgl. BVerwG; Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ-RR 2005, 90 = BRS 66 Nr. 11).

    Es wurde daher offen gelassen, ob ein Flächennutzungsplan erst nach Eintritt seiner Rechtsverbindlichkeit einem Windenergievorhaben nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entgegenstehen könne, was in der Rechtsprechung auch vertreten werde (vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.01.1999 - 1 L 5538/97 -, BRS 62 Nr. 111 und vom 07.10.2004 - 1 ME 169/04 -, NVwZ-RR 2005, 90),.

  • VG Saarlouis, 01.12.2005 - 5 F 25/05

    Ersetzung des Einvernehmens einer Gemeinde; Baugenehmigung für Windmessanlage als

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14
    "In Rechtsprechung und Lehre wird die Frage, ob ein Flächennutzungsplanentwurf nach Eintritt der Planreife entsprechend § 33 generell als ein privilegierten Vorhaben entgegenstehender öffentlicher Belang beachtlich ist, kontrovers erörtert (verneinend Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - für eine Berücksichtigung als entgegenstehender Belang dagegen etwa VG Würzburg, Urteil vom 21.08.2006 - W 4 K 06.324 - VG des Saarlandes, Beschluss vom 01.12.2005 - 5 F 25/05 -, zitiert jeweils nach juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 89. EL 2008, § 35 Rdnr. 80; Rieger in in Schrödter, BauGB, 7. Aufl., § 35 Rdnr. 68; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.07.2005 - 1 B 10669/05 -, Bay. VGH, Urteil vom 10.11.2005 - 2 B 03.2190 -, OVG NRW, Urteil vom 28.11.2008 - 8 A 2325/06 -, VG Aachen, Urteil vom 16.04.2008 - 6 K 1065/07 -, jeweils zitiert nach juris).

    Die Einschätzung, die Kammer habe im Beschluss vom 01.12.2005 - 5 F 25/05 - die Planreife eines Flächennutzungsplans als öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 BauGB angenommen, ist im Übrigen unzutreffend.

  • VG Würzburg, 21.08.2006 - W 4 K 06.324
    Auszug aus VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14
    "In Rechtsprechung und Lehre wird die Frage, ob ein Flächennutzungsplanentwurf nach Eintritt der Planreife entsprechend § 33 generell als ein privilegierten Vorhaben entgegenstehender öffentlicher Belang beachtlich ist, kontrovers erörtert (verneinend Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - für eine Berücksichtigung als entgegenstehender Belang dagegen etwa VG Würzburg, Urteil vom 21.08.2006 - W 4 K 06.324 - VG des Saarlandes, Beschluss vom 01.12.2005 - 5 F 25/05 -, zitiert jeweils nach juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 89. EL 2008, § 35 Rdnr. 80; Rieger in in Schrödter, BauGB, 7. Aufl., § 35 Rdnr. 68; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.07.2005 - 1 B 10669/05 -, Bay. VGH, Urteil vom 10.11.2005 - 2 B 03.2190 -, OVG NRW, Urteil vom 28.11.2008 - 8 A 2325/06 -, VG Aachen, Urteil vom 16.04.2008 - 6 K 1065/07 -, jeweils zitiert nach juris).

    Auch das Urteil des VG Würzburg vom 21.08.2006 - W 4 K 06.324 - ist für die vorliegende Fallkonstellation unergiebig.

  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14
    Demgegenüber lehne der VGH Kassel im Urteil vom 17.06.2009 - 6 A 630/08 - die Vorwirkung eines Flächennutzungsplans selbst bei formeller Planreife mit nachvollziehbaren Gründen ab.

    Zur Überzeugung des Gerichts spricht derzeit sehr viel für die Einschätzung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 17.06.2008 - 6 A 630/08 -, das sich am intensivsten mit dem vorliegenden Problem beschäftigt und alle von der Antragstellerin angesprochenen Kriterien abhandelt.

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14
    Bauplanungsrechtlich beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens und damit auch die Abwehrmöglichkeit der Antragstellerin als Standortgemeinde nach den für das Vorhabengrundstück geltenden Rechtsnormen.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168 = NVwZ 1994, 686) Das Vorhabengrundstück befindet sich weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, sondern im Außenbereich.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für

  • VGH Bayern, 10.11.2005 - 2 B 03.2190
  • BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08

    Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs eines Flächennutzungsplans

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 1 B 10669/05
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2003 - 1 ME 212/03

    Bauvoranfrage; Einvernehmen; Ermessen; Erschließung; Ersetzung;

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 1 L 5538/97

    Ausschlußwirkung; Windkraftanlage; Standortfestlegung; Flächennutzungsplanenwurf

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

  • VG Aachen, 16.04.2008 - 6 K 1065/07

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Anspruch der Gemeinde auf Aufhebung der Baugenehmigung?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 2325/06

    Bauvorbescheid für Windenergieanlage; Ziel der Raumordnung; Vorranggebiet für

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2012 - 8 S 1370/11

    Amtshaftungsklage wegen rechtswidriger Versagung der Baugenehmigungen für

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 55.80

    Begründetheit des Rechtsmittels eines beigeladenen Unternehmers gegen ein der

  • OVG Saarland, 22.08.2001 - 2 W 1/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer

  • OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

  • OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10

    Aussetzungsantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien

  • BGH, 02.12.2010 - III ZR 251/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen.

  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 7/06

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Baueinstellung wegen abweichender Bauausführung

  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 2 B 7/07

    Zulässigkeit, Erneuerung und

  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15.5.2014 - 5 L 572/14 - wird zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom15.5.2014 - 5 L 572/14 -, mit dem ihr Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Erlaubnis des Antragsgegners vom 26.2.2014 in der Fassung des Änderung vom 5.3.2014 zurückgewiesen wurde, muss erfolglos bleiben.

  • VG Saarlouis, 14.12.2016 - 5 L 2302/16

    Begriff des "Kennenkönnens" im Sinne des § 2 Abs 4 UmwRG; Beurteilung erheblicher

    In diesem Zusammenhang ist -worauf der Antragsgegner zu Recht hinweist- zu berücksichtigen, dass der Antrag zur Errichtung und zum Betrieb der streitgegenständlichen WEA Gegenstand einer öffentlichen Diskussion und Thema in vielfachen Presseartikeln gewesen war, wobei u. a. auch verlautbart wurde, dass die Stadt ohne Erfolg gerichtlich gegen die Erteilung der Genehmigung vorgegangen ist (vgl. insoweit den Beschluss der Kammer vom 15.05.2014 -5 L 572/14-).

    Dass der Antragsgegner das aus seiner Sicht bestehende besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der angefochtenen Genehmigung in einer den Erfordernissen des § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 VwGO genügenden Weise ausreichend dargelegt hat, hat die Kammer bereits mit Beschluss vom 15.05.2014 -5 L 572/14- festgestellt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2022 - 22 B 705/22

    Aussetzen der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über die Zulässigkeit von

    VG, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 5 L 572/14 -, juris Rn. 69, und nachfolgend Saarl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2014 - 8 B 690/14

    Rechtmäßigkeit der Aussetzung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines

    So Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, Stand Mai 2014, § 15 Rn. 84 a und b; Mitschang, in: Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Auflage 2014, § 15 Rn. 16; Rieger, ZfBR 2014, 535, 536; VG des Saarlandes, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 5 L 572/14 -, juris Rn, 69 und nachfolgend OVG Saarland, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 2 B 288/14 -, juris Rn. 26; im Ansatz auch Reicherzer/Simon, BWGZ 2013, 766 und Battis/Mitschang/Reidt, NVwZ 2013, 961, 964; modifizierend Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielen-berg/Krautzberger, BauGB, Stand 1. April 2014, § 17 Rn. 37.
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