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   VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10   

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VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10 (https://dejure.org/2010,5781)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 (https://dejure.org/2010,5781)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 15. September 2010 - 6 L 746/10 (https://dejure.org/2010,5781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Polizeiliche Generalklausel aus § 8 Saarländisches Polizeigesetz (SPolG) als denkbare Rechtsgrundlage für eine Übergangszeit hinsichtlich bestehender Zweifel bzgl. der Erfassung einer polizeilichen Dauerüberwachung durch § 28 Saarländisches Polizeigesetz (SPolG); Vorrang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Dauer-Observation bei verneinter Sicherungsverwahrung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeiliche Dauerüberwachung statt Sicherungsverwahrung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Polizeiliche Dauerüberwachung erfolgt vorläufig weiter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10
    BVerfGE 6, 32; BVerfG, Entscheidung vom 08.03.1972 - 2 BvR 28/71, zitiert nach juris; BVerfG Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 - in NJW 2004, 739 ff. (zur Sicherungsverwahrung).

    BVerfG Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -, a.a.O.

    BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 - in NJW 2004, 739 ff.

    BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -, a.a.O.

    BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -, a.a.O.

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10
    BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, zit. nach juris (zur Telekommunikationsüberwachung).

    zu diesem Problemkreis: Rachor, in: Lisken/Denninger, a.a.O., F Rz. 337 - 340; vgl. für den Bereich der Telekommunikationsüberwachung: BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, a.a.O.

  • VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10

    Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10
    VG Aachen, Urteil vom 18.03.2010 - 6 L 28/10 -, zit. nach juris.

    VG Aachen, Urteil vom 18.03.2010 - 6 L 28/10 -, a.a.O.

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10
    BVerfG, Urteil vom 10.02.2004 - 2 BvR 834/02 und 1588/02 -, NJW 2004, S. 750 ff. für die Fortgeltung kompetenzwidrig erlassener Straftäterunterbringungsgesetze der Länder Bayern und Sachsen-Anhalt.
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10
    EGMR, Urteil vom 17.12.2009, Nr. 19359/04, Rechtssache M / Deutschland.
  • BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10

    Vorläufige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (keine Entlassung aus der

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10
    zur Abwägung: BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010 - 2 BvR 769/10 -, zit. nach juris.
  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10
    BGH, Beschluss vom 12.05.2010 - 4 StR 577/09 - , S. 5 des Umdrucks, Bl. 194 der Verwaltungsakten).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10
    BVerfGE 6, 32; BVerfG, Entscheidung vom 08.03.1972 - 2 BvR 28/71, zitiert nach juris; BVerfG Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 - in NJW 2004, 739 ff. (zur Sicherungsverwahrung).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10
    zum Begriff der Dauergefahr: BVerfG, Urteil vom 04.04.2006 - 1 BvR 518/02, Rz. 147, zit. nach juris; Denninger, in: Lisken/Denninger, a.a.O., E Rz. 55;.
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10
    zu den Anforderungen: BVerfG, Urteil vom 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80 u. 2 BvR 1504/82 -, zit. nach juris.
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

  • VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 5 A 607/11

    Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters von März 2009 bis

    Dass die polizeigesetzlichen Rechtsgrundlagen über die längerfristige Observation auf die allgemeine Rückfallgefahr von Straftätern überhaupt nicht anwendbar sein könnten, wurde in der Rechtsprechung erstmals von den saarländischen Gerichten im Jahr 2010 näher erwogen, vgl. VG Saarlouis, Beschluss vom 15. September 2010 - 6 L 746/10 -, anders nunmehr aber Urteil vom 28. November 2012 - 6 K 745/10 -, jeweils juris; OVG Saarl., Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, juris, Rn. 23 ff., ohne dass jedoch eine entsprechende Festlegung erfolgt wäre.
  • VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12

    Polizeiliche Rund-um-die-Uhr-Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter

    Von dem § 22 PolG zugrunde liegenden gefahrenabwehrrechtlichen Leitbild der Gewinnung weiterer Erkenntnisse über das vermutliche weitere Vorgehen eines Überwachten und der Erstellung von "Bewegungsprofilen" unterscheidet sich die Observation des Klägers mithin deutlich (so auch VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris RdNr. 18; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -, juris RdNr. 23).

    Denn den Regelungen liegt das Leitbild zugrunde, dass sich nach einer überschaubaren Zeit - § 22 Abs. 1 Nr. 1 PolG spricht von einem Zeitraum innerhalb einer Woche und länger als eine Woche, nicht aber von Monaten und Jahren - wird entscheiden lassen, ob Strafverfolgungsmaßnahmen (ggf. wegen einer Versuchsstraftat) erfolgen können oder ob die Maßnahme voraussichtlich ergebnislos bleiben wird (vgl. zur "Schwestervorschrift" in § 28 PolG des Saarlandes: VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010, a.a.O., RdNr. 16; Rachor, in: Lisken/Den-ninger, a.a.O., RdNrn. 283 ff.).

    Zweifel an der dauerhaften Tragfähigkeit der von den die Observation anordnenden Behördenleitern in Anspruch genommenen Rechtsgrundlage des § 22 PolG sind in Rechtsprechung und Literatur sehr früh laut geworden (vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 29.10.2010 - 4 K 2629/10 -, VBlBW 2011, 239 [240 f.]: verfassungskonforme Auslegung notwendig, § 22 Abs. 3 PolG keine Handhabe zur Dauerüberwachung ohne ständige Überprüfung, Problem fehlender verfahrensmäßiger Sicherungen; nachfolgend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2011 - 1 S 184/11 u.a. -: hilfsweise Generalklausel in Betracht zu ziehen; zweifelnd auch Guckelberger, VBlBW 2011, 209 [210 ff.]; zur saarländischen Regelung zweifelnd: VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris RdNr. 18; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -, juris RdNr. 23).

  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

    Aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit von Sicherungsverwahrung und längerfristiger Observation als Präventionsinstrument, über dessen Einsatz eine zukunftsgerichtete Gefährlichkeitsprognose entscheidet, können Erkenntnisse, die in einem Verfahren auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung über die Gefährlichkeit eines Verurteilten gewonnen worden sind, auch im Rahmen einer Entscheidung über die Anordnung der längerfristigen Observation verwertet werden, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, a.a.O.; VG des Saarlandes, Beschluss vom 15. September 2010 - 6 L 746/10 -, .
  • OVG Saarland, 06.09.2013 - 3 A 13/13

    Dauerobservation; rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter;

    Durch Beschluss vom 15.9.2010 - 6 L 746/10 - wies das Verwaltungsgericht des Saarlandes den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, seine polizeiliche Überwachung vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren einzustellen, zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 6 L 746/10 und 3 B 284/10 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten (ein Ordner und eine CD) verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10

    Polizeirecht: Zulässigkeit der Dauerobservation nach Entlassung aus der

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. September 2010 - 6 L 746/10 - wird zurückgewiesen.

    Die nach Maßgabe des § 146 Abs. 4 VwGO statthafte Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15.9.2010 - 6 L 746/10 -, durch den der Antrag des Antragstellers, den Antragsgegner im Wege einstweiliger Anordnung zu verurteilen, die seit dem 12.5.2010 andauernde Observation des Antragstellers zu beenden, zurückgewiesen wurde, ist fristgerecht erhoben und begründet worden.

  • VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10

    Dauerobservation eines gefährlichen Sexualstraftäters

    Die Kammer hat durch Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 - den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, seine polizeiliche Überwachung vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren einzustellen, zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der Verfahren 6 L 746/10 und 3 B 284/10 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten Bezug genommen.

    Ausgehend hiervon hält die Kammer an ihren in dem vorangegangenen Eilverfahren - 6 L 746/10 - geäußerten Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 28 SPolG für den vorliegenden Fall der offenen Dauerobservation des Klägers nicht fest.

  • LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11

    Therapieunterbringungsgesetz: Anwendbarkeit bei Nichtvollzug nachträglich

    Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 15.09.2010 - Az.: 6 L 746/10 - zurückgewiesen.

    Darüber hinaus erstrebt der Betroffene die Aufhebung dieser Observierung (vgl. die von dem Betroffenen vor dem Saarländischen Verwaltungsgericht und dem Saarländischen Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren - Az.: 6 L 746/10 - bzw. - Az.: 3 B 284/10 -), weshalb für die Zukunft nicht unbedingt vom Fortbestand der Observierung ausgegangen werden kann.

  • VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10

    Voraussetzungen einer längerfristigen Observation eines

    a) Die Kammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 02.09.2010 (4 K 1570/10) entschieden, dass § 22 PolG voraussichtlich in einer Weise ausgelegt werden kann, die mit dem Bestimmtheitsgrundsatz und den Freiheitsrechten der Betroffenen in Einklang zu bringen ist (so auch VG Aachen, Beschluss vom 18.03.2010 - 6 L 28/10 -, juris zur vergleichbaren Vorschrift des § 16 Abs. 1 PolG NW 2003; VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris zu § 28 PolG des Saarlandes; vgl. zum Ganzen auch BVerfG [Senat], Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 = NJW 2005, 2603 zu § 33a NdsSOG; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. [2007], F RdNrn. 336 ff.), sodass das Verdikt der Verfassungswidrigkeit der Ermächtigungsgrundlage voraussichtlich nicht droht und es der Erörterung der Folgefrage, ob die längerfristige Observation auch auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden könnte (so VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010, a.a.O.), nicht bedarf.
  • VG Hamburg, 27.11.2013 - 13 K 1715/13

    Keine Rechtsgrundlage für eine dauerhafte Observation eines ehemals

    Zwar waren bereits deutlich früher in der Rechtsprechung Zweifel aufgeworfen worden, ob eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Bewachung ehemals Sicherheitsverwahrter bestehe und ob die polizeiliche Generalklausel eine geeignete Rechtgrundlage sein könne (vgl. VG Saarlouis, Beschl. v. 15.9.2010, 6 L 746/10, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 29.12.2010, 4 K 2629/10, VBlBW 2011, 239 ff.; VG Freiburg, Beschl. v. 16.8.2011, 4 K 917/11, n.V.; VGH Mannheim, Beschl. v. 8.11.2011, 1 S 2538/11, n.V.).
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