Rechtsprechung
VG Saarlouis, 16.04.2009 - 9 L 304/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einstweilige Verfügung des Personalrats bei Einstellung von Arbeitnehmern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus VG Saarlouis, 16.04.2009 - 9 L 304/09
Dort wird zu klären sein, ob - wovon der Beteiligte ausgeht - dem Spruch der Einigungsstelle vorliegend bei verfassungskonformer Auslegung des § 75 Abs. 3 Satz 7 SPersVG im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 - nur empfehlender Charakter zukommt.Hier darf die am Ende des personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsverfahrens stehende Entscheidung der Einigungsstelle nur den Charakter einer Empfehlung an die zuständige Dienstbehörde haben (Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37, 72 f).
- BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer …
Auszug aus VG Saarlouis, 16.04.2009 - 9 L 304/09
Vor diesem Hintergrund hat die Kammer u. a. mit Beschlüssen vom 28.03.2006 - 9 F 1/06.PVL, vom 12.01.2007 - 9 F 2/02.PVL und vom 03.04.2008 - 9 L 258/08 - in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. Beschluss vom 27.07.1990 - 6 PB 12.89 - PersV 1991, 71 -, den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit ausschließlich verfahrensrechtlichem Inhalt zur Sicherung von Beteiligungsrechten für möglich angesehen. - BVerwG, 18.06.2002 - 6 P 12.01
Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum; Gestellungsvertrag …
Auszug aus VG Saarlouis, 16.04.2009 - 9 L 304/09
Vorsorglich weist die Kammer auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2002 - 6 P 12/01 - PersR 2002, 467 hin, in dem zu der seinerzeit vergleichbaren Regelung in dem PersVGNW ausgeführt ist:.
- VG Saarlouis, 28.03.2006 - 9 F 1/06
Eilentscheidung durch den Vorsitzenden der Personalvertretungskammer - Anspruch …
Auszug aus VG Saarlouis, 16.04.2009 - 9 L 304/09
Vor diesem Hintergrund hat die Kammer u. a. mit Beschlüssen vom 28.03.2006 - 9 F 1/06.PVL, vom 12.01.2007 - 9 F 2/02.PVL und vom 03.04.2008 - 9 L 258/08 - in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. Beschluss vom 27.07.1990 - 6 PB 12.89 - PersV 1991, 71 -, den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit ausschließlich verfahrensrechtlichem Inhalt zur Sicherung von Beteiligungsrechten für möglich angesehen. - VG Saarlouis, 03.04.2008 - 9 L 258/08
Zur Mitwirkung des Personalrates bei Aufgabenübertragung vom Träger der örtlichen …
Auszug aus VG Saarlouis, 16.04.2009 - 9 L 304/09
Vor diesem Hintergrund hat die Kammer u. a. mit Beschlüssen vom 28.03.2006 - 9 F 1/06.PVL, vom 12.01.2007 - 9 F 2/02.PVL und vom 03.04.2008 - 9 L 258/08 - in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. Beschluss vom 27.07.1990 - 6 PB 12.89 - PersV 1991, 71 -, den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit ausschließlich verfahrensrechtlichem Inhalt zur Sicherung von Beteiligungsrechten für möglich angesehen. - BVerwG, 14.04.2008 - 6 P 6.08
Personalratswahl beim Bundesnachrichtendienst; einstweilige Verfügung.
Auszug aus VG Saarlouis, 16.04.2009 - 9 L 304/09
zur Problematik auch Lechtermann, Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Beteiligungsangelegenheiten, PersV 2006, 4, 11, m. w. N. in Fußnote 40; der von dem Antragsteller herangezogene Beschluss des BVerwG vom 14.04.2008 - 6 P6.08 - PersV 2008, 340 führt zu keiner anderen Einschätzung, da es dort nicht um die Sicherung von Mitbestimmungsrechten, sondern um den Abbruch einer Personalratswahl ging.
- VG Saarlouis, 25.09.2009 - 9 K 432/09
Einstellung eines Arbeitnehmers ungeachtet des entgegenstehenden Beschlusses der …
Nach erfolgloser Durchführung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens (Beschluss der Kammer vom 16.04.2009, 9 L 304/09) wurde der Beschäftigte E. eingestellt.Von dieser Rechtsauffassung scheine auch das erkennende Gericht zumindest in seinem Beschluss vom 16.04.2009, 9 L 304/09, mit dem es den Antrag des Antragstellers, den Beteiligten zu 2. zu verpflichten, den Beschluss des Beteiligten zu 1. auf Einstellung des hier fraglichen Beschäftigten nicht bzw. vorläufig nicht zu vollziehen, abgewiesen hat, ausgegangen zu sein.
Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Akte 9 L 304/09 und der von der Dienststelle vorgelegten Verwaltungsvorgänge verwiesen.