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   VG Saarlouis, 19.02.2020 - 5 L 169/20   

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VG Saarlouis, 19.02.2020 - 5 L 169/20 (https://dejure.org/2020,19639)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19.02.2020 - 5 L 169/20 (https://dejure.org/2020,19639)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 5 L 169/20 (https://dejure.org/2020,19639)
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  • OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Funktionslosigkeit des Bebauungsplans

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.02.2020 - 5 L 169/20
    Die Beseitigungsanordnung ist damit begründet, dass die Pkw-Garage nach dem Urteil des OVG des Saarlandes vom 28.08.2019 - 2 A 158/18 - unheilbar rechtswidrig sei und die betroffenen Nachbarn in ihren öffentlich-rechtlich geschützten Belangen beeinträchtige.

    Zur Begründung bezieht er sich auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28.08.2018 - 2 A 158/18 -, das in Form der Entscheidung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.06.2019 - 4 B 5.19 - Rechtskraft erlangt habe, sowie auf die angefochtene bauaufsichtliche Anordnung vom 24.09.2019.

    Vorliegend hat das OVG des Saarlandes mit Urteil vom 28.08.2018 - 2 A 158/18 - rechtskräftig entschieden, dass der den Antragstellern erteilte Bescheid über die Befreiung von der im Bebauungsplan "..." festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche rechtswidrig ist und die Nachbarn in ihren Rechten verletzt, weil das OVG zu dem Ergebnis gekommen ist, dass dieser Festsetzung - ohne dass sich das aus dem Plan oder dessen Begründung selbst ergibt und auch von der Gemeinde nicht geltend gemacht wurde - "objektiviert" ermittelt ein planerischer Wille zur Gewährung von Nachbarschutz zuzubilligen sei, der auch im Falle, dass der Bebauungsplan (wegen vielfacher Nichtbeachtung) obsolet geworden sein sollte, noch nachwirke, um so den Nachbarn den Blick auf die südlich gelegene Anwohnerstraße zu sichern.

  • FG Nürnberg, 13.07.2016 - 5 K 19/16

    Einkommensteuerliche vollständige oder nur zeitanteilige Anerkennung von

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.02.2020 - 5 L 169/20
    Die auf die Verpflichtung des Antragsgegners zur Anordnung der Beseitigung der Garage gerichtete Klage der Nachbarn wurde mit Urteil der Kammer vom 26.04.2017 - 5 K 19/16 - rechtskräftig abgewiesen.

    Der von den Nachbarn gegenüber dem Antragsgegner geltend gemachte Anspruch, die Beseitigung der Garage anzuordnen, wurde mit Urteil vom 26.04.2017 - 5 K 19/16 - rechtskräftig abgewiesen.

  • BVerwG, 11.06.2019 - 4 B 5.19

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.02.2020 - 5 L 169/20
    Die auf die grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage gestützte Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision, ob der Wille zur nachbarrechtlichen Ausgestaltung der Festsetzung über die überbaubare Grundstücksfläche nach § 23 BauNVO zwingend im Textteil oder der Begründung verlautbart sein müsse, wies das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 11.06.2019 - 4 B 5.19 - zurück: Bundesrecht verlange das nicht; es lasse auch zu, einen "objektivierten" planerischen Willen zu ermitteln.

    Zur Begründung bezieht er sich auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28.08.2018 - 2 A 158/18 -, das in Form der Entscheidung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.06.2019 - 4 B 5.19 - Rechtskraft erlangt habe, sowie auf die angefochtene bauaufsichtliche Anordnung vom 24.09.2019.

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