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   VG Saarlouis, 19.05.2003 - 1 K 138/02   

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VG Saarlouis, 19.05.2003 - 1 K 138/02 (https://dejure.org/2003,32578)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19.05.2003 - 1 K 138/02 (https://dejure.org/2003,32578)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 1 K 138/02 (https://dejure.org/2003,32578)
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  • BVerwG, 18.06.1987 - 7 B 121.87

    Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades ("Doctor of

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2003 - 1 K 138/02
    Danach hängt die Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades davon ab, ob dieser mit inländischen Graden vergleichbar ist (BVerwG, Beschluss vom 18.6.1987, NVwZ 1988, 365).

    [3] In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist ebenfalls geklärt, dass die Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über die ,,Genehmigungen zur Führung ausländischer Hochschulgrade" (zuletzt Beschluss vom 12.1.1999, KMKErgänzungslieferungen 97, Stand: Oktober 1999; im folgenden: KMK-Richtlinien 1999) sowie dessen Vorgängerbeschlüsse - z.B. von 1985 den Normzweck des § 2 GFaG zutreffend interpretieren und zu dessen Anwendung heranzuziehen sind (BVerwG, Beschluss vom 18.6.1987 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 25.08.1992 - 6 B 31.91

    Führung akademischer Grade

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2003 - 1 K 138/02
    Dies ist auch im Bereich der Führungsgenehmigungen der Fall (so ausdrücklich die Rechtsprechung des BayVGH, Urteil vom 28.02.1991, 7 B 86.00630; bestätigend, weil kein revisibles Bundesrecht betreffend: BVerwG, Beschluss vom 25.08.1992, 6 B 31/91, NVwZ 1992, 1201), denn es wäre für die allgemeine Rechtsordnung und für diejenigen, die materiell legal akademische Grade erworben haben, nicht hinnehmbar, wenn eine zu Unrecht erteilte Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades nur deshalb aufrecht erhalten bleiben dürfte, weil die Behörde - wie es hier nahe liegt, denn der Beklagte hatte schon seit 1998/1999 Kenntnis von den entscheidungserheblichen Tatsachen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit problemlos ergab; eine Anhörung, die bei Ermessensentscheidungen eigentlich für den Beginn der Jahresfrist.

    Dass sie zukünftig einen Dr.-Grad nicht mehr führen darf, bedeutet keine Beschränkung ihrer beruflichen Tätigkeit als Tierärztin (Zimmerling, Akademische Grade und Titel, 1995, Rdnr. 128, BVerwG, Urteil vom 25.08.1992, a.a.O.) - diesen Beruf darf sie unabhängig vom Vorliegen eines Dr.-Grads ungehindert ausüben.

  • FG Niedersachsen, 19.03.2002 - 1 K 178/97

    Wirtschaftliches Eigentum verschenkter GmbH-Anteile bei weisungsabhängigem

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2003 - 1 K 138/02
    Während die Kammer vor fast dreißig Jahren (Urteil vom 07.07.1971 K 300/70 -) die Auffassung vertreten hatte, der als Landesrecht fortgeltende § 2 Abs. 1 GFaG genüge nicht dem aus dem Grundrechtsschutz folgenden Bestimmtheitsgebot, schloss sie sich später der herrschenden Rechtsprechung an, wonach sich Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung mit hinreichender Klarheit aus dem GFaG entnehmen lassen (Urteil vom 18.07.1984, 1 K 287/83, KMK-HSchR 1985, 63, sowie Urteile vom 09.11.1998, 1 K 178/97 und vom 18.09.2000, 1 K 14/00).

    Der ,,Tierarzt" ist sowohl in Polen als auch in Deutschland kein akademischer Grad, sondern eine Berufsbezeichnung, die nicht durch Promotion oder ähnliche wissenschaftliche Leistung, sondern durch entsprechende Prüfungen nach einem tiermedizinischen Studium erworben wurde (vgl. insoweit zur Abgrenzung zwischen Berufsbezeichnung und akademischem Grad Urteil der Kammer vom 09.11.1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 13.81

    Berliner Verwaltungsverfahrensrecht - Erstbehörde - Förmliches

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2003 - 1 K 138/02
    Führungsgenehmigung noch nicht mal beantragt wurde, ein derartiger grundlegender und ganz offensichtlicher Fehler sein könnte, der dem Verwaltungsakt ,,auf die Stirn geschrieben" ist (§ 44 Abs. 1 und § 43 Abs. 3 SVwVfG, vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 18.10.1983, 1 C 13/81, NVwZ 1984, 578).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 9 S 380/91

    Ablehnung der Führung des "Master of Science" der Pacific Western University, Los

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2003 - 1 K 138/02
    Dass die Genehmigungspflicht ebenso wie die Versagung oder die Entziehung bzw. der Widerruf der Genehmigung nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstößt, ist einhellig anerkannt (vgl. nur VGH Mannheim, Urteil vom 28.01.1994, 9 S 380/91 - aus jurisweb).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2003 - 1 K 138/02
    In diesen Fällen kann die Behörde die Belange des Betroffenen in aller Regel nicht genügend berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 15.12.1983, 3 C 27/82, NVwZ 1984, 577).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2003 - 1 K 138/02
    Es schließt daher eine Heranziehung der Jahresfrist zumindest dann aus, wenn der Gesetzgeber erkennbar zum Schutz vorrangiger Grundrechte oder Rechtsgüter Dritter einen gesetzwidrigen Zustand schlechterdings nicht hinnehmen will (so zum Waffenrecht: BVerwG, Urteil vom 26.03.1996, 1 C 12/95, DVBl. 1996, 1439).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2003 - 1 K 138/02
    [7] entscheidend sein könnte (BVerwG, Urteil vom 20.09.2001, 7 C 6/01, NVwZ 2002, 485) hat rechtswidriger Weise ja nicht stattgefunden - länger als ein Jahr nach der Kenntnis der rechtswidrigen Handlungsweise untätig geblieben ist.
  • VG Saarlouis, 18.09.2000 - 1 K 14/00
    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2003 - 1 K 138/02
    Während die Kammer vor fast dreißig Jahren (Urteil vom 07.07.1971 K 300/70 -) die Auffassung vertreten hatte, der als Landesrecht fortgeltende § 2 Abs. 1 GFaG genüge nicht dem aus dem Grundrechtsschutz folgenden Bestimmtheitsgebot, schloss sie sich später der herrschenden Rechtsprechung an, wonach sich Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung mit hinreichender Klarheit aus dem GFaG entnehmen lassen (Urteil vom 18.07.1984, 1 K 287/83, KMK-HSchR 1985, 63, sowie Urteile vom 09.11.1998, 1 K 178/97 und vom 18.09.2000, 1 K 14/00).
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