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   VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06   

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VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06 (https://dejure.org/2008,27692)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19.09.2008 - 11 K 89/06 (https://dejure.org/2008,27692)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19. September 2008 - 11 K 89/06 (https://dejure.org/2008,27692)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 B 69.95

    Städtebauförderungsrecht: Einbeziehung eines nicht zu sanierenden Grundstücks in

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16.01.1996 (4 B 69.95) zwar den Verfahren nach der Wertverordnung Priorität eingeräumt, gleichzeitig aber festgestellt, dass auch andere geeignete Methoden zur Bestimmung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung entwickelt und angewandt werden müssen, wenn eine in der Wertverordnung vorgesehene Methode nicht angewandt werden kann.

    Bei der Beurteilung der Frage, welche Gebietsbegrenzung eine zweckmäßige Durchführung der Sanierung zulässt, räumt das Gesetz der Gemeinde einen planerischen Gestaltungsspielraum ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1996 - 4 B 69.95 -, BRS 58 Nr. 243).

    Fehlt es an aussagekräftigem Datenmaterial, ist eine andere geeignete Methode anzuwenden (BVerWG, Beschluss vom16.01.1996 -4 B 69/95-, NVwZ-RR 1997, 155 [156]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1990 - 22 A 1185/89

    Festsetzung eines Ausgleichsbetrages

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06
    Einer Satzung der Gemeinde bedarf es darüber hinaus nicht (vgl. OVG Münster Urteil vom 09.04.1990, 22 A 1185/89, NVwZ-RR 1990, 635 ff.).

    Der Ausgleichsbetrag ergibt sich mithin aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endwert, wobei der Wert der Bebauung des zu bewertenden Grundstücks außer Ansatz bleibt (vgl. hierzu Ernst/Zinkahn/Bielenberg: § 154 Rn. 23 ff.; Battis/Krautzberger/Löhr: BauGB, Kommentar, 8. Auflage 2002, § 154 Rn. 10 ff.; Schindhelm/Wilde: Der Ausgleichsbetrag für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen nach § 154 BauGB, in NVwZ 1992, S. 747 ff.; OVG Münster, Urteil vom 09.04.1990, 22 A 1185/89, NVwZ-RR 1990, 635).

  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der Obergerichte und der Kommentierung des BauGB geht hervor, dass ein langer Zeitraum seit Inkraftsetzung der Sanierungssatzung für sich genommen, die Sanierung noch nicht rechtswidrig machen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.04.2002, 1 C 10590/01, BauR 2002, 1362 ff.) Die Sanierung stellt nämlich einen sehr komplexen Vorgang dar, für den sich schwerlich abstrakt nähere zeitliche Vorgaben festlegen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.1996, 4 B 91/96, NJW 1996, 2807).

    Dieser Rechtsprechung und Kommentierung ist jedoch zugleich das Bewusstsein für die Problematik einer sich lang hinziehenden Sanierungsmaßnahme zu entnehmen, die sich vergrößert, je länger die Sanierung dauert (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 15.03.1995, NVwZ 1995, 897 ff.; vom 07.07.1996, NJW 1996, 2807; VGH Kassel, Urteil vom 28.10.1993, NVwZ-RR 1994, 635; Ernst/Zinkahn/Bielenberg: § 162 Rn. 14; Brügelmann: § 162 Rn. 22).

  • OVG Bremen, 13.12.1994 - 1 BA 37/93

    Sanierung; Sanierungsgebiet; Städtebauliche Mißstände; Funktionsschwäche;

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06
    Die gerichtliche Nachprüfung der Entscheidung über das Vorliegen städtebaulicher Missstände beschränkt sich im Wesentlichen darauf, ob die Gemeinde die maßgeblichen Tatsachen und Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt hat oder ob sie von grundsätzlich fehlsamen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 37/93 -, zit. nach juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 31. März 1993 - 2 N 1/91 -, zit. nach juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, a.a.O., § 142 Rdnr. 3).
  • OVG Saarland, 31.03.1993 - 2 N 1/91

    Sanierungsgebiet; Gemeindliches Vorkaufsrecht; Nachteilige Auswirkung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06
    Die gerichtliche Nachprüfung der Entscheidung über das Vorliegen städtebaulicher Missstände beschränkt sich im Wesentlichen darauf, ob die Gemeinde die maßgeblichen Tatsachen und Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt hat oder ob sie von grundsätzlich fehlsamen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 37/93 -, zit. nach juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 31. März 1993 - 2 N 1/91 -, zit. nach juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, a.a.O., § 142 Rdnr. 3).
  • VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07

    Zur Berechnung des Ausgleichsbetrags nach § 154 BauGB

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06
    Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 11 K 555/07 sowie der vorgelegten Verwaltungsunterlagen der Beklagten und des ..., der zum Gegenstand der Beratung gemacht worden ist.
  • OVG Bremen, 26.11.1987 - 1 B 84/87

    Verwaltungsprozeßrecht: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06
    Hinsichtlich der Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt wurde (und wird), stand (und steht auch nach Inkrafttreten des BauGB) der Gemeinde ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. hierzu etwa OVG Bremen, NVwZ 1988, 752; Bielenberg/Koopmann/Krautzberger: BauGB, Kommentar, Stand: Juni 2003, § 142, Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 28.07.2004 - 1 W 24/04
    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06
    Mit Schreiben vom 08.09.2004 informierte die Widerspruchsgegnerin die Widerspruchsführer darüber, dass das Verwaltungsgericht durch Beschlüsse vom 28.05.2004 die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zurückgewiesen habe und die dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht erhobenen Beschwerden erfolglos geblieben seien (vgl. Beschlüsse vom 03.08.2004, 1 W 24/04 und 1 W 25/04).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2002 - 1 C 10590/01
    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der Obergerichte und der Kommentierung des BauGB geht hervor, dass ein langer Zeitraum seit Inkraftsetzung der Sanierungssatzung für sich genommen, die Sanierung noch nicht rechtswidrig machen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.04.2002, 1 C 10590/01, BauR 2002, 1362 ff.) Die Sanierung stellt nämlich einen sehr komplexen Vorgang dar, für den sich schwerlich abstrakt nähere zeitliche Vorgaben festlegen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.1996, 4 B 91/96, NJW 1996, 2807).
  • VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90

    Anspruch des Eigentümers auf Löschung des Sanierungsvermerks bei Zeitablauf,

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06
    Dieser Rechtsprechung und Kommentierung ist jedoch zugleich das Bewusstsein für die Problematik einer sich lang hinziehenden Sanierungsmaßnahme zu entnehmen, die sich vergrößert, je länger die Sanierung dauert (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 15.03.1995, NVwZ 1995, 897 ff.; vom 07.07.1996, NJW 1996, 2807; VGH Kassel, Urteil vom 28.10.1993, NVwZ-RR 1994, 635; Ernst/Zinkahn/Bielenberg: § 162 Rn. 14; Brügelmann: § 162 Rn. 22).
  • OVG Saarland, 03.08.2004 - 1 W 25/04
  • OVG Saarland, 09.12.2009 - 1 A 387/08

    Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung

    Wegen des Inhalts dieser Erläuterungen und der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, der beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren 11 K 89/06 und 11 F 2 und 3/04 (1 W 24 und 25/04) und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen der Beklagten (2 Ordner) sowie der Akte des Widerspruchsverfahrens (1 Heft), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Zweifel an der Angemessenheit der vom Gutachterausschuss 1977 festgelegten Anfangswerte sind weder substantiiert dargelegt noch gibt die in dem Gutachten vom 29.12.1977 (Bl. 97 bis 104 der beigezogenen Akte 11 K 89/06) dokumentierte Wertermittlung Anlass zu durchgreifenden Zweifeln.

    Dem kann angesichts der in dem Wertgutachten vom 29.12.1977 (Bl. 97 bis 104 der beigezogenen Akte 11 K 89/06) beschriebenen Methodik der damaligen Wertermittlung nicht gefolgt werden.

    In erster Instanz wurde im damaligen Parallelverfahren 11 K 89/06 der für das Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte um Darlegung gebeten, nach welchen Kriterien die notwendige Fortschreibung der Anfangswerte erfolgt ist, woraufhin dieser mit Schreiben vom 27.3.2008, das der Klägerin des vorliegenden Verfahrens mit Schreiben des Verwaltungsgerichts vom 14.5.2008 zur Kenntnis gebracht wurde, ausgeführt hat, dass der Gutachterausschuss mit vier Architekten, vier Maklern, einem Bankvertreter, zwei Vertretern des Finanzamtes, einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern besetzt sei und gem. § 196 BauGB und § 14 Gutachterausschussverordnung aufgrund der abgeschlossenen Kaufverträge betreffend unbebaute Grundstücke alle zwei Jahre - so auch zwischen 1977 und 2001 - die Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden festlege.

  • VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07
    Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 11 K 89/06 sowie der vorgelegten Verwaltungsunterlagen der Beklagten und des ..., der zum Gegenstand der Beratung gemacht worden ist.

    Dies berücksichtigend konnte die Beklagte vorliegend, nachdem sie durch ihren Gutachterausschuss den Anfangswert nach dem Vergleichswertverfahren unter Auswertung von tatsächlich entrichteten Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke hat festlegen (vgl. Wertgutachten vom 29.12.1977, Bl. 149 der Gerichtsakte) und auf den Wertermittlungsstichtag hat fortschreiben lassen (vgl. a.a.O.), zur Berechnung des Ausgleichsbetrags auf das Verfahren Kanngieser/Bodenstein zurückgreifen, mit dem der Endwert aus dem festgestellten Anfangswert und der modellhaft berechneten sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen ermittelt wird, da vorliegend gerade das Vergleichswertverfahren zur Ermittlung der Endwerte wegen fehlender Vergleichspreise vergleichbarer Grundstücke nicht angewandt werden konnte (vgl. hierzu die Stellungnahme des Gutachterausschusses vom 12.11.2007, Bl. 70 ff. der Gerichtsakte 11 K 89/06).

    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden, weil diese Sanierungsmaßnahmen auch noch bodenwertrechtliche Auswirkungen auf die Grundstücke der Klägerin hatten, da für den Endwert insoweit die Gesamtheit der im Sanierungsgebiet durchgeführten Ordnungs- und Baumaßnahmen (vgl. §§ 147, 148 BauGB) wertbildend ist (vgl. nur Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 154 Rnr. 102) und bei der gebotenen gebietsbezogenen Betrachtung der städtebaulichen Maßnahmen die Sanierung noch nicht im rechtlichen Sinne "durchgeführt" war; die von der Klägerin geforderte Gleichbehandlung mit der - vorzeitig - aus der Sanierung entlassenen ... scheitert daran, dass bezüglich der ... eine sog. "Funktionsschwächesanierung" nach § 136 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt wurde (vgl. nur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des ... vom 27.01.2006 -S. 3-; Bl. 36 der Widerspruchsakte "341/04" im Verfahren 11 K 89/06), bei der die Frage, ob die Sanierung "durchgeführt" ist, aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Sanierungsziele nach anderen Kriterien zu beantworten ist als im übrigen Sanierungsgebiet, bei der die Sanierung als "Substanzschwächesanierung" nach § 136 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erfolgte (vgl. hierzu nur Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 136 Rnrn. 24 ff. und § 162 Rn. 4).

  • OVG Saarland, 04.02.2009 - 1 A 387/08

    Kein Anspruch auf Beiladung im Parallelverfahren

    Das Verwaltungsgericht hat bislang im Verfahren der Klägerin und im Verfahren 11 K 89/06 entschieden, wobei das Urteil in letztgenanntem Verfahren rechtskräftig geworden ist.
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