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   VG Saarlouis, 21.03.2007 - 3 K 364/06   

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VG Saarlouis, 21.03.2007 - 3 K 364/06 (https://dejure.org/2007,37166)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21.03.2007 - 3 K 364/06 (https://dejure.org/2007,37166)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21. März 2007 - 3 K 364/06 (https://dejure.org/2007,37166)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel an DocMorris in Deutschland; Auslegung der europäischen Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften ; Einklang des deutschen Fremdbesitzverbotes für ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 21.04.2005 - C-140/03

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Artikel 43

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.03.2007 - 3 K 364/06
    Für die Frage der Vereinbarkeit des geltenden Apothekenrechts mit dem europäischen Recht könne auch nicht auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu griechischen Optikern (Urteil vom 21.04.2005 in der Rechtssache -C-140/03-, Slg. 2005, I-3177) abgestellt werden.

    Der Europäische Gerichtshof habe in seinemUrteil vom 21.04.2005 in der Rechtssache C-140/03 griechische Rechtsvorschriften über den Betrieb von Optikergeschäften, deren Regelungsgehalt weitgehend identisch mit den §§ 7, 8 ApoG sei, als nicht erforderlich und damit als unverhältnismäßige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit gewertet.

    Die Maßnahmen müssen ohne Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit angewendet werden, sie müssen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zwecks zu gewährleisten und sie dürfen nicht über das hinaus gehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 21.04.2005 in der Rechtssache C-140/03, Kommission/Griechenland, Slg. 2005, I -3177 Rdnr. 23; sowieUrteil vom 31.03.1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I -1663 Rdnr. 32).

    Allerdings hat der Gerichtshof in dem erwähntenUrteil vom 21.04.2005 in der Rechtssache C-140/03 (Kommission/Griechenland) für Optikergeschäfte entschieden, dass das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit mit Maßnahmen erreicht werden kann, die die Niederlassungsfreiheit sowohl natürlicher Personen als auch juristischer Personen weniger einschränken, z.B. durch das Erfordernis, dass in jedem Optikergeschäft als Arbeitnehmer oder Gesellschafter diplomierte Optiker anwesend sein müssen, durch die für die zivilrechtliche Haftung für das Verhalten eines Dritten geltenden Vorschriften sowie durch Bestimmungen, die eine Berufshaftpflichtversicherung vorschreiben.

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.03.2007 - 3 K 364/06
    Ebenso wie bei (verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln der freie Warenverkehr eingeschränkt werden könne (vgl. EuGH, Urteil vom 11.12.2003 in der Rechtssache C-322/01, Deutscher Apothekerverband/DocMorris, NJW 2004, 131, 135) [EuGH 11.12.2003 - C 322/01], sei auch eine diskriminierungsfreie Einschränkung der Niederlassungsfreiheit gerechtfertigt.

    Des Weiteren hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass die Gesundheit und das Leben der Menschen den ersten Rang einnehmen und es Sache der Mitgliedsstaaten ist, in den durch den Vertrag gesetzten Grenzen zu bestimmen, auf welchem Niveau sie diesen Schutz gewährleisten wollen (EuGH, Urteil vom 11.12.2003 in der Rechtssache C-322/01, Deutscher Apothekerverband/DocMorris, NJW 2004, 131, 135 [EuGH 11.12.2003 - C 322/01] Rdnr. 103).

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.03.2007 - 3 K 364/06
    Die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb der E. Apotheke in A-Stadt verstoße gegen das im deutschen Apothekenrecht geltende und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 17, 232 ff. = NJW 1964, 1067 ff.) bestätigte Fremdbesitzverbot, das sich aus den §§ 2, 7 und 8 ApoG ergebe.

    Dem deutschen Apothekenrecht liegt ausgehend von der Erkenntnis, dass Arzneimittel keine gewöhnlichen Waren, sondern die wichtigsten Hilfsmittel der ärztlichen Kunst zur Heilung und Vorbeugung von Krankheiten sind und zur Linderung von Schmerzen dienen, und dass dem Apotheker, dem vorrangig die geordnete Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zukommt, als besonderem, qualifiziertem Beruf des Gesundheitswesen eine große Verantwortung im Rahmen der öffentlichen Aufgabe der Arzneimittelversorgung obliegt, das Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" zugrunde (vgl. BVerfG, Urt. v. 13. Febr. 1964 -1 BvL 17/61-, -1 BvR 494/60, 128/61- BVerwGE 17, 233 [BVerwG 06.12.1963 - VII C 18/63]; BVerwG, Urt. v. 11. März 1993 -3 C 90/90- Buchholz 418.20 Nr. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1742/93

    Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - sofortige

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.03.2007 - 3 K 364/06
    Ziel ist es zu verhindern, dass Personen, die für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung keine Verantwortung tragen, Einfluss auf die Führung von Apotheken eingeräumt wird, um auf diese Weise sicher zu stellen, dass die im öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Volksgesundheit liegende Arzneimittelversorgung sachgerecht wahrgenommen wird (vgl. OVG Bautzen, Urteil v. 08.06.2004 -2 B 468/03-, Juris; OVG Münster, Beschluss v. 14.02.1997 - 13 B 2312/96 -, Juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 24.09.1993 -9 S 1742/93- DVBl. 1994, 485).
  • OVG Sachsen, 08.06.2004 - 2 B 468/03

    Rücknahme einer Apothekenerlaubnis nach § 4 Abs. 1 Apothekengesetzt - ApoG -;

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.03.2007 - 3 K 364/06
    Ziel ist es zu verhindern, dass Personen, die für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung keine Verantwortung tragen, Einfluss auf die Führung von Apotheken eingeräumt wird, um auf diese Weise sicher zu stellen, dass die im öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Volksgesundheit liegende Arzneimittelversorgung sachgerecht wahrgenommen wird (vgl. OVG Bautzen, Urteil v. 08.06.2004 -2 B 468/03-, Juris; OVG Münster, Beschluss v. 14.02.1997 - 13 B 2312/96 -, Juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 24.09.1993 -9 S 1742/93- DVBl. 1994, 485).
  • BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 90.90

    Beiladung - Apothekenpacht - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.03.2007 - 3 K 364/06
    Dem deutschen Apothekenrecht liegt ausgehend von der Erkenntnis, dass Arzneimittel keine gewöhnlichen Waren, sondern die wichtigsten Hilfsmittel der ärztlichen Kunst zur Heilung und Vorbeugung von Krankheiten sind und zur Linderung von Schmerzen dienen, und dass dem Apotheker, dem vorrangig die geordnete Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zukommt, als besonderem, qualifiziertem Beruf des Gesundheitswesen eine große Verantwortung im Rahmen der öffentlichen Aufgabe der Arzneimittelversorgung obliegt, das Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" zugrunde (vgl. BVerfG, Urt. v. 13. Febr. 1964 -1 BvL 17/61-, -1 BvR 494/60, 128/61- BVerwGE 17, 233 [BVerwG 06.12.1963 - VII C 18/63]; BVerwG, Urt. v. 11. März 1993 -3 C 90/90- Buchholz 418.20 Nr. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1997 - 13 B 2312/96

    Der vom Oberkreisdirektor Minden-Lübbecke verfügte Widerruf der Betriebserlaubnis

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.03.2007 - 3 K 364/06
    Ziel ist es zu verhindern, dass Personen, die für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung keine Verantwortung tragen, Einfluss auf die Führung von Apotheken eingeräumt wird, um auf diese Weise sicher zu stellen, dass die im öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Volksgesundheit liegende Arzneimittelversorgung sachgerecht wahrgenommen wird (vgl. OVG Bautzen, Urteil v. 08.06.2004 -2 B 468/03-, Juris; OVG Münster, Beschluss v. 14.02.1997 - 13 B 2312/96 -, Juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 24.09.1993 -9 S 1742/93- DVBl. 1994, 485).
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.03.2007 - 3 K 364/06
    Dem deutschen Apothekenrecht liegt ausgehend von der Erkenntnis, dass Arzneimittel keine gewöhnlichen Waren, sondern die wichtigsten Hilfsmittel der ärztlichen Kunst zur Heilung und Vorbeugung von Krankheiten sind und zur Linderung von Schmerzen dienen, und dass dem Apotheker, dem vorrangig die geordnete Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zukommt, als besonderem, qualifiziertem Beruf des Gesundheitswesen eine große Verantwortung im Rahmen der öffentlichen Aufgabe der Arzneimittelversorgung obliegt, das Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" zugrunde (vgl. BVerfG, Urt. v. 13. Febr. 1964 -1 BvL 17/61-, -1 BvR 494/60, 128/61- BVerwGE 17, 233 [BVerwG 06.12.1963 - VII C 18/63]; BVerwG, Urt. v. 11. März 1993 -3 C 90/90- Buchholz 418.20 Nr. 27).
  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.03.2007 - 3 K 364/06
    So hat der Gerichtshof in seinemUrteil vom 22.06.1989 in der Rechtssache C-103/88 (Fratelli Constanzo, Slg. 1989, I -1839) ausgeführt, dass die Pflicht, eine dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehende nationale Rechtsvorschrift unangewendet zu lassen, nicht nur den nationalen Gerichten, sondern allen staatlichen Organen einschließlich der Verwaltungsbehörden obliegt.
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.03.2007 - 3 K 364/06
    In seinemUrteil vom 29.04.1999 in der Rechtssache C-224/97 (Ciola, Slg. 1999, I -2517) hat der Gerichtshof dies hinsichtlich der Bestimmungen des Vertrages bestätigt.
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

  • VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06

    Anspruch auf Schließung einer Filialapotheke; Statthaftigkeit eines Antrags auf

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

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