Rechtsprechung
VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unverzüglicher Rücktritt von einer Prüfung bei Erkenntnis eines Prüflings von seiner Prüfungsunfähigkeit vor dem Prüfungstag; Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit vor dem Prüfungstag i.R.e. Zumutbarkeit für den Prüfling; Vorwerfbare Verletzung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09
- OVG Saarland, 26.01.2012 - 2 A 329/11
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (24)
- VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 352/10
Frage der entschuldigten Säumnis bei ärztlicher Prüfung wegen Krankheit
Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09
Seine Säumnis des mündlich-praktischen Teils des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung im Herbst 2009 (31.08.2009) wegen psychovegetativen Erschöpfungszustandes ist Gegenstand des Verfahrens 1 K 352/10.Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten 1 K 1927/09 und 1 K 352/10 und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
Die mangels eigener Sachkunde des Gerichts durchgeführte Beweiserhebung im Verfahren 1 K 352/10 konnte mit dem Gutachten im November 2010 jedoch die gerichtliche Überzeugung des Vorliegens einer andauernden generellen Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Klägers nicht begründen.
- BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98
Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und …
Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09
Zu den Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Mitteilung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13.05.1998 - 6 C 12/98 -,.BVerwGE 106, 369,.
- BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81
Säumnis des schriftlichen Teils des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung
Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09
Eine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings zur unverzüglichen Mitteilung liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn sie im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" - vorwerfbar ist (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282, 286 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259; vgl.a. Urteile vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 167; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 195; vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - BVerwGE 99, 172, 176 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355).zur "Frage, ob die Rücktrittserklärung u n v e r z ü g l i c h erfolgt ist": BVerwG, Urteil vom 22.10.1982 - 7 C 119/81 -, BVerwGE 66, 213,.
- VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1927/09
Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09
Zu der klägerischen Säumnis des mündlich-praktischen Teils des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung im Frühjahr 2009 (20.03.2009) wegen Erkrankung an Gastroenteritis ist der Verwaltungsrechtstreit 1 K 1927/09 anhängig.Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten 1 K 1927/09 und 1 K 352/10 und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09
Sie müssen deshalb den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG genügen (vgl. BVerfGE 84, 34 ; 84, 59 ). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
Mulitple-Choice-Verfahren
Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09
Sie müssen deshalb den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG genügen (vgl. BVerfGE 84, 34 ; 84, 59 ). - BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit
Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09
Eine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings zur unverzüglichen Mitteilung liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn sie im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" - vorwerfbar ist (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282, 286 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259; vgl.a. Urteile vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 167; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 195; vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - BVerwGE 99, 172, 176 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355). - VGH Hessen, 10.01.1991 - 6 UE 1426/90
Ärztliche Vorprüfung: unverzügliche Mitteilung des Rücktrittsgrundes
Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09
so VGH Hessen, Urteil vom 10.01.1991- 6 UE 1426/90 -, juris. - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens …
Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09
Die Leistungen, die in einer solchen Prüfung gefordert werden, und die Maßstäbe, nach denen die erbrachten Leistungen zu bewerten sind, bedürfen somit einer gesetzlichen Grundlage; die Prüfungsschranke darf zudem nach Art und Höhe nicht ungeeignet, unnötig oder unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 80, 1 ). - BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09
Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung von Verfahren zu bewirken (vgl. BVerfGE 53, 30 ). - BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82
Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2005 - 14 A 3101/03
Zur Prüfungsunfähigkeit im medizinischen Sinne führende Belastungsreaktion als …
- OVG Niedersachsen, 03.03.2010 - 2 ME 343/09
Grundsätzliche Vorlage eines amtsärztliches Attest zum Nachweis der …
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Schweigender Prüfling
- BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78
Prüfungsunfähigkeit; Prüfungsangst; Dauerleiden
- VGH Bayern, 01.04.1992 - 7 B 91.3037
Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit - …
- VGH Bayern, 23.09.2004 - 7 B 03.1192
- BVerwG, 27.01.1994 - 6 B 12.93
Apotheker - Prüfung - Krankheitsbedingter Rücktritt - Unverzügliche Mitteilung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 14 A 1630/02
Verantwortlichkeit des Prüflings für die verspätete Vorlage eines amtsärztlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 14 E 1130/05
Anforderungen an den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.1991 - 9 S 42/90
Rücktritt von Pharmazeutischer Prüfung; unverzügliche Mitteilung der …
- BVerwG, 22.06.1993 - 6 B 9.93
Anerkennung eines wichtigen Grundes für die Versäumung des schriftlichen Teils …
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 9 S 502/09
- VGH Bayern, 04.10.2007 - 7 ZB 07.2097
- VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 352/10 Zu der klägerischen Säumnis des schriftlichen Teils des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung im Frühjahr 2009 (10./11.03.2009) wegen Erkrankung an "Magen-Darm-Grippe" ist der Verwaltungsrechtstreit 1 K 1908/09 anhängig.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten 1 K 1908/09 und 1 K 1927/09 und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
Denn Gegenstand der gerichtlichen Prüfung ist der Ausgangsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheids und die in den Verfahren 1 K 1908/09 und 1 K 1927/09 streitigen Bescheide vom 19.05.2009 und 20.05.2009 sind ausdrücklich auf das nicht gegebene Erfordernis der Unverzüglichkeit der Mitteilung des wichtigen Grundes und des Rücktritts vor der Prüfung gestützt.
- OVG Saarland, 26.01.2012 - 2 A 329/11
Anerkennung eines wichtigen Grundes für das Fernbleiben von einer Prüfung im …
Unter Abänderung des verwaltungsgerichtlichen Urteils vom 22. Februar 2011 - 1 K 1908/09 - und Aufhebung des Bescheides vom 19. Mai 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. September 2009 wird der Beklagte verpflichtet anzuerkennen, dass der Kläger den Termin für die Ablegung des schriftlichen Teiles des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung am 10. und 11. März 2009 aus wichtigem Grund versäumt hat.Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 1 K 1908/09 - 2 A 329/11, 1 K 1927/09 - 2 A 330/11 sowie 1 K 352/10 - 2 A 331/11 - sowie der in den vorgenannten Verfahren beigezogenen Behördenunterlagen, auch soweit sie frühere Prüfungsversuche des Klägers betreffen, Bezug genommen.
- OVG Saarland, 26.01.2012 - 2 A 331/11
Anerkennung eines wichtigen Grundes für ein Fernbleiben von einer Prüfung im …
Die im Anschluss hieran nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobenen Verpflichtungsklagen, mit denen der Kläger sein Anerkennungsbegehren weiter verfolgt, sind Gegenstand der Verfahren 1 K 1908/09 - 2 A 329/11 (schriftlicher Prüfungsteil Frühjahr 2009) und 1 K 1927/09 - 2 A 330/11 (mündlich-praktischer Prüfungsteil Frühjahr 2009).Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 1 K 1908/09 - 2 A 329/11, 1 K 1927/09 - 2 A 330/11 sowie 1 K 352/10 - 2 A 331/11 - sowie der in den vorgenannten Verfahren beigezogenen Behördenunterlagen Bezug genommen.
- VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1927/09 Zu der klägerischen Säumnis des schriftlichen Teils des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung im Frühjahr 2009 (10./11.03.2009) wegen Erkrankung an "Magen-Darm-Grippe" ist der Verwaltungsrechtstreit 1 K 1908/09 anhängig.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten 1 K 1908/09 und 1 K 352/10 und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
- VG Würzburg, 25.05.2022 - W 2 K 20.1805
Prüfungsunfähigkeit, Unterbrechung, Fristsetzung für die Vorlage eines ärztlichen …
Zudem kann auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis vom 22. Februar 2011-1K1908/09, BeckRS 2011, 49017, verwiesen werden, wonach die Sanktion des endgültigen Verlustes der Prüfungschance nicht außer Verhältnis zu dem mit der Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung verfolgten legitimen Ziel der Wahrung der Chancengleichheit stehe. - VG Berlin, 24.02.2015 - 3 K 486.14
Wirksamer Rücktritt von einer Prüfung
Anders verhält es sich hingegen, wenn die mit der Prüfung verbundene psychische Beeinträchtigung über das Maß des bei Prüfungskandidaten allgemein Üblichen hinausgeht und Krankheitswert erreicht, wobei es wiederum einer generellen Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Prüflings im Sinne eines "Dauerleidens" entsprechen kann, wenn die Angststörung an Prüfungssituationen gebunden ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2014, OVG 10 S 5.14; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 22. Februar 2011, 1 K 1908/09; jew. m.w.N., jew. zit. n. juris).