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   VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1927/09   

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VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1927/09 (https://dejure.org/2011,11609)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 22.02.2011 - 1 K 1927/09 (https://dejure.org/2011,11609)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 1 K 1927/09 (https://dejure.org/2011,11609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbestehen des Anspruchs auf Anerkennung des Säumnisses des mündlich-praktischen Teils einer ärztlichen Prüfung aus wichtigem Grund aufgrund fehlender Unverzüglichkeit der Mitteilung der Säumnisgründe; Notwendigkeit eines unverzüglichen Mitteilens der Gründe für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 352/10

    Frage der entschuldigten Säumnis bei ärztlicher Prüfung wegen Krankheit

    Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1927/09
    Seine Säumnis des mündlich-praktischen Teils des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung im Herbst 2009 (31.08.2009) wegen psychovegetativen Erschöpfungszustandes ist Gegenstand des Verfahrens 1 K 352/10.

    Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten 1 K 1908/09 und 1 K 352/10 und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Die mangels eigener Sachkunde des Gerichts durchgeführte Beweiserhebung im Verfahren 1 K 352/10 konnte mit dem Gutachten im November 2010 jedoch die gerichtliche Überzeugung des Vorliegens einer andauernden generellen Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Klägers nicht begründen.

  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1927/09
    Eine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings zur unverzüglichen Mitteilung liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn sie im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" - vorwerfbar ist (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282, 286 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259; vgl.a. Urteile vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 167; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 195; vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - BVerwGE 99, 172, 176 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355).

    zur "Frage, ob die Rücktrittserklärung u n v e r z ü g l i c h erfolgt ist": BVerwG, Urteil vom 22.10.1982 - 7 C 119/81 -, BVerwGE 66, 213,.

  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98
    Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1927/09
    Zu den Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Mitteilung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13.05.1998 - 6 C 12/98 -,.

    BVerwGE 106, 369,.

  • VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 352/10
    Seine Säumnis des mündlich-praktischen Teils des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung im Frühjahr 2009 (20.03.2009) wegen weiter bestehender akuter Gastroenteritis ist Gegenstand des Verfahrens 1 K 1927/09.

    Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten 1 K 1908/09 und 1 K 1927/09 und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Denn Gegenstand der gerichtlichen Prüfung ist der Ausgangsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheids und die in den Verfahren 1 K 1908/09 und 1 K 1927/09 streitigen Bescheide vom 19.05.2009 und 20.05.2009 sind ausdrücklich auf das nicht gegebene Erfordernis der Unverzüglichkeit der Mitteilung des wichtigen Grundes und des Rücktritts vor der Prüfung gestützt.

  • OVG Saarland, 26.01.2012 - 2 A 329/11

    Anerkennung eines wichtigen Grundes für das Fernbleiben von einer Prüfung im

    Seine Klage betreffend die Säumnis bei der mündlich-praktischen Prüfung im Frühjahr 2009 ist am 10.11.2009 bei Gericht eingegangen und Gegenstand des Verfahrens 1 K 1927/09 - 2 A 330/11.

    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 1 K 1908/09 - 2 A 329/11, 1 K 1927/09 - 2 A 330/11 sowie 1 K 352/10 - 2 A 331/11 - sowie der in den vorgenannten Verfahren beigezogenen Behördenunterlagen, auch soweit sie frühere Prüfungsversuche des Klägers betreffen, Bezug genommen.

  • OVG Saarland, 26.01.2012 - 2 A 331/11

    Anerkennung eines wichtigen Grundes für ein Fernbleiben von einer Prüfung im

    Die im Anschluss hieran nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobenen Verpflichtungsklagen, mit denen der Kläger sein Anerkennungsbegehren weiter verfolgt, sind Gegenstand der Verfahren 1 K 1908/09 - 2 A 329/11 (schriftlicher Prüfungsteil Frühjahr 2009) und 1 K 1927/09 - 2 A 330/11 (mündlich-praktischer Prüfungsteil Frühjahr 2009).

    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 1 K 1908/09 - 2 A 329/11, 1 K 1927/09 - 2 A 330/11 sowie 1 K 352/10 - 2 A 331/11 - sowie der in den vorgenannten Verfahren beigezogenen Behördenunterlagen Bezug genommen.

  • VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09

    Säumnis beim schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung

    Zu der klägerischen Säumnis des mündlich-praktischen Teils des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung im Frühjahr 2009 (20.03.2009) wegen Erkrankung an Gastroenteritis ist der Verwaltungsrechtstreit 1 K 1927/09 anhängig.

    Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten 1 K 1927/09 und 1 K 352/10 und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

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