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VG Saarlouis, 23.02.2017 - 3 L 262/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 23.02.2017 - 3 L 262/17
- OVG Saarland, 20.03.2017 - 2 B 360/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus VG Saarlouis, 23.02.2017 - 3 L 262/17
gegen die Neutralitätspflicht des Staates und seiner Organe(vgl. BVerfG, Urteil vom 02.03.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris) verstößt,. - BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Auszug aus VG Saarlouis, 23.02.2017 - 3 L 262/17
und auch schon tatbestandlich nicht vom Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG gedeckt ist, da dieses nur dann als Rechtfertigungsgrund in Frage kommt, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, was hier ersichtlich nicht der Fall ist, weil dies eine Situation erfordern würde, die ein Parteienverbot gerechtfertigt hätte, das indes mangels konkreter Anhaltspunkte von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das sich als qualifizierte Vorbereitung der von ihr angestrebten Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellende Handeln der Partei des Antragstellers zum Erfolg führt(vgl. BVerfG, Urteil vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rdnrn. 845 ff.), unterblieben ist, und.
- VG Saarlouis, 24.02.2017 - 3 L 261/17
Keine Teilnahme der NPD an der "Elefantenrunde" des SR
21 (21 Vgl. den Beschluss vom 23.02.2017 - 3 L 262/17) Eine Verpflichtung auch und gerade öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zur stärkeren Berücksichtigung der NPD in ihrer Berichterstattung mit der Wirkung, dieser verfassungswidrigen Partei eine größere Publizität zu verschaffen, besteht jedoch nicht. - OVG Saarland, 20.03.2017 - 2 B 360/17
Rechtsmittelbelehrung; Vertretungszwang; Wiedereinsetzung bei mangelnden …
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Februar 2017 - 3 L 262/17 - wird verworfen.Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den ihr am 24.2.2017 zugegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23.2.2017 - 3 L 262/17 - ist unzulässig, da sie nicht innerhalb der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 147 Abs. 1 VwGO rechtswirksam eingelegt wurde.