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   VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07   

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VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07 (https://dejure.org/2008,23569)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23.04.2008 - 5 K 385/07 (https://dejure.org/2008,23569)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23. April 2008 - 5 K 385/07 (https://dejure.org/2008,23569)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07
    (BVerwG, Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 19.85 -) Dieser wirke sich nach Art, Lage und Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung und auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde nicht nur unwesentlich aus.

    Dieses hat in zwei Urteilen vom 22.05.1987 (- 4 C 19.85 -, BRS 47 Nr. 56 und - 4 C 30.86 -, BRS 47 Nr. 57) ausgeführt, dass "Großflächigkeit" in diesem Sinne bei einer Gesamtverkaufsfläche von 700 qm beginnt, wobei die Kassenzone einschließlich der Packzone und des Windfanges dazu gehört.

    (Urteile vom 22.05.1987 - 4 C 19.85 -, NVwZ 1987, 1076 = BRS 47 Nr. 56 und - 4 C 30.86 -, NVwZ 1987, 969; Beschluss vom 22.07.2004 - 4 B 29.04 -, ZfBR 2004, 699 = Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 28) Er misst dem Erfordernis der Großflächigkeit eigenständige Bedeutung bei.

    (BVerwG, Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 19.85 -, a.a.O.) Denn mit ihm soll ein bestimmter Typ von Einzelhandelsbetrieben und eine städtebaulich erhebliche Nutzungsart definiert werden.

    1.3.1 Im Urteil vom 22. Mai 1987 (- 4 C 19.85 -, a.a.O.) ist der Senat davon ausgegangen, dass die BauNVO mit dem Merkmal der Großflächigkeit Einzelhandelsbetriebe, die wegen ihres angestrebten größeren Einzugsbereichs - wenn nicht in Sondergebiete - in Kerngebiete gehören und typischerweise auch dort zu finden sind, von den Läden und Einzelbetrieben der wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung unterscheidet, die ausschließlich, überwiegend oder zumindest auch dem Wohnen dienenden Gebieten gehören und dort typischerweise auch zu finden sind.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07
    (BauR 2006, 639; BauR 2006, 644) Diese Marke werde mit der Erweiterung auch überschritten.

    (BVerwG, BauR 2006, 639 f.) Vorliegend greife aber bereits die Vermutensregelung nicht.

    In mehreren Urteilen vom 24.11.2005 (- 4 C 10.04 -, - 4 C 14.04 -, - 4 C 8.05 -) hat das BVerwG sodann seine Rechtsprechung den geänderten Verhältnissen im Einzelhandel angepasst und nimmt seitdem "Großflächigkeit" ab 800 qm Verkaufsfläche an:.

    (vgl. ebenso: BVerwG; Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, am Ende der Entscheidung) Mit der Beigeladenen ist im Falle der Zulassung der Erweiterung des Einzelhandelsbetriebes zu einem "großflächigen" im Verständnis von § 11 Abs. 3 BauNVO eine unerwünschte Zunahme des Verkehrsaufkommens in der D. Straße und der R.straße zu befürchten.

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 4 C 16.87 -, BRS 50 Nr. 67).

    Was unter einem Einkaufszentrum in diesem Sinne zu verstehen ist, hat das BVerwG zunächst im Urteil vom 27.04.1990 (- 4 C 16.87 -, BRS 50 Nr. 67) grundsätzlich dargestellt:.

    Dass es den Charakter des zur Beurteilung gestellten Vorhabens als Einkaufszentrum nicht deshalb verneint hat, weil weder eine gemeinsame Verwaltung des Gewerbeparks noch eine gemeinsame Werbung vorgesehen ist, bedeutet keine Abkehr von den Entscheidungen des Senats vom 27.04.1990 (- 4 C 16.87 -, BRS 50 Nr. 67) und vom 15.02.1995.

    (BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 25 (35)) Den Typus der in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO genannten Einkaufszentren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 4 C 16.87 -, BRS 50 Nr. 67) schränkt der Verordnungsgeber nicht mit weiteren Merkmalen ein.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86

    Zulässigkeit eines "Einkaufszentrums" in Sondergebieten - Voraussetzungen eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07
    (BVerwG, Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 30.86 -) Diese Grenze liege nicht wesentlich unter, auch nicht wesentlich über 700 qm, ein Einzelhandelsbetrieb mit 838 qm bzw. 951 qm oberhalb dieser Grenze.

    Dieses hat in zwei Urteilen vom 22.05.1987 (- 4 C 19.85 -, BRS 47 Nr. 56 und - 4 C 30.86 -, BRS 47 Nr. 57) ausgeführt, dass "Großflächigkeit" in diesem Sinne bei einer Gesamtverkaufsfläche von 700 qm beginnt, wobei die Kassenzone einschließlich der Packzone und des Windfanges dazu gehört.

    (Urteile vom 22.05.1987 - 4 C 19.85 -, NVwZ 1987, 1076 = BRS 47 Nr. 56 und - 4 C 30.86 -, NVwZ 1987, 969; Beschluss vom 22.07.2004 - 4 B 29.04 -, ZfBR 2004, 699 = Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 28) Er misst dem Erfordernis der Großflächigkeit eigenständige Bedeutung bei.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07
    Die rechtliche Bedeutung dieser Norm hat das BVerwG (Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BRS 65 Nr. 10) wie folgt umschrieben:.

    Diese Auslegung des Begriffs "Einkaufszentrum" hat das Bundesverwaltungsgericht sodann im Urteil vom 01.08.2002 (- 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 (34) = BRS 65 Nr. 10 (S. 46)) aus Anlass der Errichtung des Designer Outlet Zweibrücken (DOZ) (Gegenstand der angegriffenen Baugenehmigung war ein Fabrik-Verkaufs-Zentrum, das auf einer Fläche von 21.000 qm 61 Einzelhandels- und 2 Gastronomiebetriebe umfasste) fortgeschrieben.

    (BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 25 (35)) Den Typus der in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO genannten Einkaufszentren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 4 C 16.87 -, BRS 50 Nr. 67) schränkt der Verordnungsgeber nicht mit weiteren Merkmalen ein.

  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07
    (Urteile vom 22.05.1987 - 4 C 19.85 -, NVwZ 1987, 1076 = BRS 47 Nr. 56 und - 4 C 30.86 -, NVwZ 1987, 969; Beschluss vom 22.07.2004 - 4 B 29.04 -, ZfBR 2004, 699 = Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 28) Er misst dem Erfordernis der Großflächigkeit eigenständige Bedeutung bei.

    Im Anschluss daran hat der Senat in seinem ... Beschluss vom 22. Juli 2004 (- 4 B 29.04 -, a.a.O.) hervorgehoben, dass Überschreitungen des Richtwerts von 700 qm selbst dann, wenn sie eine Größenordnung von bis zu 100 qm erreichen, nicht zu dem Schluss zwingen, das Merkmal der Großflächigkeit sei erfüllt.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07
    (BauR 2006, 639; BauR 2006, 644) Diese Marke werde mit der Erweiterung auch überschritten.

    In mehreren Urteilen vom 24.11.2005 (- 4 C 10.04 -, - 4 C 14.04 -, - 4 C 8.05 -) hat das BVerwG sodann seine Rechtsprechung den geänderten Verhältnissen im Einzelhandel angepasst und nimmt seitdem "Großflächigkeit" ab 800 qm Verkaufsfläche an:.

  • VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07
    Im parallelen Klageverfahren 5 K 386/07 begehrt der Kläger die Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau von zwei Einzelhandelsgeschäften mit jeweils 503, 52 qm Verkaufs- und 39, 50 qm Lagerfläche auf dem Flurstück .

    Bei Anlegung dieser Maßstäbe ist die Kammer im Parallelverfahren 5 K 386/07, in dem es um die Zulassung von zwei weiteren Einzelhandelsbetrieben auf dem Vorhabengrundstück geht, zu dem Ergebnis gelangt, dass jedenfalls mit der Zulassung jenes Vorhabens zusammen mit dem Lebensmittelmarkt und den in unmittelbarer Nähe auf demselben Grundstück befindlichen Einzelhandelsgeschäften (Teppich-Fachmarkt A., K., T., Drogeriemarkt) ein Einkaufszentrum entstehen werde.

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07
    (BVerwG, Urteil vom 03.02.1984 - 4 C 54.80 -, BRS 42 Nr. 50) Sie dienten aufgrund ihrer Konzeption nicht nur der Versorgung des nahe gelegenen Wohngebietes, sondern auch der Versorgung eines größeren Einzugsgebietes und führten auf Dauer zur Verödung des gewachsenen Ortskerns.

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.02.1984 - 4 C 54.80 -, BRS 42 Nr. 50) Er zielt darauf ab, den Einzelhandel an den Standorten zu sichern, die in das städtebauliche Ordnungssystem funktionsgerecht eingebunden sind.

  • BVerwG, 15.02.1995 - 4 B 84.94

    Begriff des "Einkaufszentrums" i.S. von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07
    (- 4 B 84.94 -, bei juris) In beiden Entscheidungen wird eine gemeinsame Werbung oder eine verbindende Sammelbezeichnung als Beispiel dafür genannt, in welcher Weise sich die Verbundenheit von Betrieben zu einem Einkaufszentrum dokumentieren kann.
  • BVerwG, 12.07.2007 - 4 B 29.07

    Einzelhandelsbetrieb, großflächiger -; Erweiterung; Änderung; Vorhaben;

  • BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.03.1989 - 1 A 72/88
  • OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Gewerbegebiet

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. April 2008 - 5 K 385/07 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23.4.2008 - 5 K 385/07 -, mit dem seine Klage auf Verpflichtung zur Erteilung eines positiven Vorbescheids (§ 76 LBO 2004) zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der "Erweiterung eines Lebensmittelmarktes" auf den Parzellen Nr. 200/100 und Nr. 200/86 in Flur 21 der Gemarkung S. abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

    (vgl. dazu insbesondere die Seiten 10 unten und 15 oben der Entscheidungsgründe des Urteils vom 23.4.2008 - 5 K 385/07 -) Da somit eine positive Vermutungsvorgabe "noch" nicht bestehe, wurde in dem angegriffenen Urteil eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung einerseits des Merkmals der "Großflächigkeit" in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO 1977 und andererseits der (möglichen) negativen städtebaulichen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO 1977 vorgenommen.

    (vgl. dazu Seite 12 unten der Entscheidungsgründe des Urteils 5 K 385/07) Ohnehin hatte das Verwaltungsgericht von einem "Musterfall" (vgl. dazu Seite 17 Mitte der Entscheidungsgründe des Urteils 5 K 386/07) im Sinne eines Musterbeispiels für die Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für die Annahme eines Einkaufszentrums im Falle einer Agglomeration von mehreren Geschäften gesprochen.

  • OVG Saarland, 10.02.2009 - 2 A 267/08

    Baugenehmigung: Errichtung von Einzelhandelsgeschäften; Begriff des

    (vgl. dazu das auch diese Verpflichtungsklage abweisende Urteil des VG des Saarlandes vom 23.4.2008 - 5 K 385/07 - und den dagegen gerichteten Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung, Geschäftszeichen 2 A 254/08).
  • VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07

    Einkaufszentrum in kleiner Gemeinde

    Im parallelen Klageverfahren 5 K 385/07 begehrt der Kläger die Erweiterung dieses Lebensmittelmarktes um 171, 99 qm Verkaufs-, 43, 95 qm Lagerfläche auf dann 967, 74 qm Verkaufs- und 206, 46 qm Lagerfläche.
  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 5 K 850/09

    Anforderungen an ein Einkaufszentrum in einer kleinen Gemeinde

    Das Institut für City Brokering Management, das das von der Beigeladenen in Auftrag gegebene Gutachten in den Verfahren 5 K 385/07 und 5 K 386/07 erstellt habe, betreibe die Ansiedlung der Supermärkte bzw. Discounter im Gebiet B. und habe schon von daher eigene wirtschaftliche Interessen.
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