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   VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17   

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https://dejure.org/2019,6264
VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17 (https://dejure.org/2019,6264)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 24.01.2019 - 3 K 2411/17 (https://dejure.org/2019,6264)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 3 K 2411/17 (https://dejure.org/2019,6264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 13 WoGG, § 14 WoGG, § 21 Nr 3 WoGG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 WoGG, § 5 Abs 2 WoGG
    Bewilligung von Wohngeld, Haushaltsmitglied; Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft; missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld; fiktiver Kindesunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Gera, 15.02.2018 - 6 K 669/16

    Wohngeld in Form des Mietzuschusses nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17
    Das Verhalten muss sich im Einzelfall aus der Perspektive eines objektiven Beobachters, wenn auch nicht als sittenwidrig, verwerflich oder gar betrügerisch, so doch mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel als unangemessen und sozialwidrig darstellen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 66.90 - juris Rn. 19 sowie m.w.N. VG Gera, Urteil vom 15.02.2018 - 6 K 669/16 Ge -, Rn. 29, juris.) Liegt ein Missbrauch i.S.d. Norm vor, ist dem ermittelten Gesamteinkommen grundsätzlich der Betrag hinzuzurechnen, um den das Einkommen zumutbar laufend erhöht werden könnte.(Vgl. Stadler/ Gutekunst/Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, Stand Mai 2018, § 21 WoGG, Rn. 30.).

    Erhält ein Haushaltsmitglied weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt, führt die Beantragung von Wohngeld in Verbindung mit der unterlassenen Durchsetzung des (vollständigen) Unterhaltsanspruchs eines Haushaltsmitglieds zu einer insoweit rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme von Wohngeld im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG,(Vgl. zur Zumutbarkeit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen: Stadler/Gutekunst/Dietrich/ Fröba, Wohngeldgesetz, Stand Mai 2018, § 21 WoGG, Rn. 30.Zur Unzumutbarkeit der Geltendmachung im Fall der Arbeitslosigkeit des Vaters, VG Gera, Urteil vom 15.02.2018 - 6 K 669/16 Ge -, Rn. 26 - 35, juris.) sodass in die Berechnung der fiktive Unterhalt einzustellen ist.

  • VG München, 23.11.2017 - M 22 K 17.5024

    Berechnung von Wohngeld auf Grundlage einer Einkommensprognose

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17
    Zweifel an der Glaubhaftigkeit und Vollständigkeit der Angaben können u.a. dann gegeben sein, wenn Aufwendungen des allgemeinen Lebensunterhalts zuzüglich etwaiger Mehrbedarfe, Aufwendungen für Wohnraum einschließlich der Heizkosten und sonstige Aufwendungen tatsächlich vorliegen bzw. den Umständen nach anzunehmen sind und Einnahmen in entsprechender Höhe nicht nachgewiesen werden (vgl. auch Ziffer 15.01 Abs. 2 WoGVwV).(Vgl. hierzu: VG München, Urteil vom 23. November 2017 - M 22 K 17.5024 -, Rn. 29, juris.).
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 66.90

    Voraussetzungen für eine Antragsberechtigung nach § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 3

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17
    Das Verhalten muss sich im Einzelfall aus der Perspektive eines objektiven Beobachters, wenn auch nicht als sittenwidrig, verwerflich oder gar betrügerisch, so doch mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel als unangemessen und sozialwidrig darstellen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 66.90 - juris Rn. 19 sowie m.w.N. VG Gera, Urteil vom 15.02.2018 - 6 K 669/16 Ge -, Rn. 29, juris.) Liegt ein Missbrauch i.S.d. Norm vor, ist dem ermittelten Gesamteinkommen grundsätzlich der Betrag hinzuzurechnen, um den das Einkommen zumutbar laufend erhöht werden könnte.(Vgl. Stadler/ Gutekunst/Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, Stand Mai 2018, § 21 WoGG, Rn. 30.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11

    Prüfung des Anspruchs eines Studenten auf Gewährung von Wohngeld in gesetzlicher

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17
    Die Inanspruchnahme von Wohngeld ist missbräuchlich, wenn die Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls den Schluss gebieten, dass die Gewährung von Wohngeld dem Zweck des Gesetzes widerspricht.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.2013, Az.: 5 C 21/12, Rn. 8, juris.) Als Regelbeispiel für eine missbräuchliche Inanspruchnahme wird die Geltendmachung von Wohngeld durch Personen angesehen, die in der Lage sind, ihre finanziellen Verhältnisse so zu gestalten, dass sie die Belastung aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme der Allgemeinheit aufzubringen vermögen und ihnen dies aus objektiver Sicht auch zuzumuten ist.(Vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2012, Az.: 12 A 2137/11, Rn. 71 f. m.w.N., juris.) Der gesetzliche Ausschlussgrund knüpft an ein tatsächliches, auf die Herbeiführung der Leistungsgewährung gerichtetes Verhalten an, das mit dem in § 1 Abs. 1 WoGG geregelten Zweck des Gesetzes, Wohngeld nur zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu gewähren, nicht zu vereinbaren ist.
  • VG Saarlouis, 17.04.2012 - 3 L 255/12

    Wohngeld; unklare Einkommensverhältnisse; Ermittlung der Miete

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17
    Wohngeldbehörden sind an die gesetzliche Höchstbetragsregelung gebunden und dürfen von den darin enthaltenen Vorgaben - auch in Härtefällen - nicht abweichen.(Ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschluss vom 17.04.2012 - 3 L 255/12 -, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.05.2012 - 3 B 136/12 -, sowie Urteil der Kammer vom 08.02.2013 - 3 K 1599/12 - ebenso: VG München, Urteil vom 01.06.2017 - M 22 K 16.4720 -, Rn. 16, juris.).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17
    Die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft muss nach verständiger Würdigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft ähnlich sein.(Vgl. Ziffer 5.21 Abs. 1 WoGVwV sowie BSG, Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R -, Rn. 20, juris.) Von diesen Voraussetzungen ist im Fall der Klägerin auszugehen.
  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 21.12

    Wohngeld; Vermögen; erhebliches Vermögen; missbräuchlich; Inanspruchnahme;

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17
    Die Inanspruchnahme von Wohngeld ist missbräuchlich, wenn die Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls den Schluss gebieten, dass die Gewährung von Wohngeld dem Zweck des Gesetzes widerspricht.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.2013, Az.: 5 C 21/12, Rn. 8, juris.) Als Regelbeispiel für eine missbräuchliche Inanspruchnahme wird die Geltendmachung von Wohngeld durch Personen angesehen, die in der Lage sind, ihre finanziellen Verhältnisse so zu gestalten, dass sie die Belastung aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme der Allgemeinheit aufzubringen vermögen und ihnen dies aus objektiver Sicht auch zuzumuten ist.(Vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2012, Az.: 12 A 2137/11, Rn. 71 f. m.w.N., juris.) Der gesetzliche Ausschlussgrund knüpft an ein tatsächliches, auf die Herbeiführung der Leistungsgewährung gerichtetes Verhalten an, das mit dem in § 1 Abs. 1 WoGG geregelten Zweck des Gesetzes, Wohngeld nur zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu gewähren, nicht zu vereinbaren ist.
  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701

    Einkommensprognose für die Bewilligung von Wohngeld

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17
    Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG, der die Grundregel des § 24 Abs. 2 WoGG konkretisiert, ist als Jahreseinkommen das Einkommen zu Grunde zu legen, das im Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist, wobei zu dessen Bestimmung auf in der Vergangenheit erzieltes Einkommen zurückgegriffen werden kann.(Vgl.: VGH Bayern, Beschluss vom 05.05.2014 - 12 ZB 14.701 -, Rn. 14, juris).
  • VG Saarlouis, 15.10.2014 - 3 K 2084/13

    Antrag auf Gewährung von Wohngeld in Form des Mietzuschusses

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17
    Hierbei ist unter anderem darauf abzustellen, mit welchem Ort der Betroffene seine überwiegenden Lebensinteressen und persönlichen Beziehungen verbindet, wobei u.a. auf die Aufenthaltsdauer, die Lage des Ausbildungsplatzes und den Ausbildungsplatz der anderen Haushaltsmitglieder abzustellen ist.(Vgl. Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, Stand Mai 2018, § 5 WoGG, Rn. 7 -8. Siehe auch Ziffer 5.15 WoGVwV.Vgl. hierzu das Urteil der Kammer vom 15.10.2014 - 3 K 2084/13 -, Rn. 14, juris.) Hieran gemessen lag der Lebensmittelpunkt der Klägerin und des Herrn N. B. im streitgegenständlichen Zeitraum - bis zum Auszug des Herrn N. B. - in der angemieteten Wohnung, für die der Zuschuss beantragt wurde.
  • VG München, 01.06.2017 - M 22 K 16.4720

    Anspruch auf eine Bewilligung von Wohngeld im maßgeblichen Bewilligungszeitraum

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17
    Wohngeldbehörden sind an die gesetzliche Höchstbetragsregelung gebunden und dürfen von den darin enthaltenen Vorgaben - auch in Härtefällen - nicht abweichen.(Ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschluss vom 17.04.2012 - 3 L 255/12 -, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.05.2012 - 3 B 136/12 -, sowie Urteil der Kammer vom 08.02.2013 - 3 K 1599/12 - ebenso: VG München, Urteil vom 01.06.2017 - M 22 K 16.4720 -, Rn. 16, juris.).
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