Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 25.05.2008 - 1 K 25/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30989
VG Saarlouis, 25.05.2008 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2008,30989)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25.05.2008 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2008,30989)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25. Mai 2008 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2008,30989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,30989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Anspruch auf Förderung einer Schwangerenberatungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.07.2003 - 3 C 26.02

    Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen;

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2008 - 1 K 25/06
    Gegen den am 02.02.2006 abgesandten Bescheid erhob der Kläger am 03.03.2006 Klage (1 K 25/06) mit dem Begehren einer weiteren Zuwendung in Höhe von 5.435,00 EUR (80 % aus 49.700,00 x 6/12, abzgl. der Leistung des Beklagten), da nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2003 -3 C 26.02-, BVerwGE 118, 289, nach Bundesrecht ein Rechtsanspruch auf Übernahme von mindestens 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten bestehe.

    Zu der Frage, welchen Umfang eine angemessene öffentliche Förderung im Sinne des § 4 Abs. 2 SchKG haben muss, hat das Bundesverwaltungsgericht in der grundlegenden Entscheidung vom 03.07.2003 -3 C 26.02-, BVerwGE 118, 289, dargelegt, dass anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots wohnortnaher pluraler Beratungsstellen erforderlich sind, nach § 4 Abs. 2 SchKG einen Rechtsanspruch auf mindestens 80 % ihrer notwendigen Personal- und Sachkosten durch den Staat haben.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im angeführten Urteil vom 03.07.2003, a.a.O., S. 296, ausführt, liegt es auf der Hand, dass der Umfang des erforderlichen Personals durch den Umfang der anfallenden Beratungstätigkeit bestimmt wird.

  • FG Bremen, 07.09.2006 - 1 K 69/06

    Selbstanzeige ist kein Antrag i.S. von § 171 Abs. 3 AO

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2008 - 1 K 25/06
    Gegen diesen am 12.07.2006 abgesandten Bescheid erhob der Kläger nach einem Feiertag am 16.08.2006 Klage auf Zahlung weiterer 2.717,50 EUR, was nach seiner Berechnung dem Differenzbetrag für ein Quartal entsprach, nebst 8 % Zinsen seit Rechtshängigkeit (1 K 69/06).

    Gleichzeitig reduzierte er, veranlasst durch den höheren Ansatz der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in diesem Bescheid, die Hauptforderung im Verfahren 1 K 69/06 auf 2.545,00 EUR und im Verfahren 1 K 25/06 auf 5.090,00 EUR.

    Der Streitwert wird gemäß §§ 52 Abs. 3, 63 Abs. 2 GKG in den Klageverfahren 1 K 25/06, 1 K 69/06 und 1 K 93/06 für die Zeit vor der Verbindung in Höhe der in den drei Verfahren jeweils bei Klageerhebung geltend gemachten Beträge auf 5.435,00 EUR, 2.717,50 EUR und 2.545,00 EUR festgesetzt.

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09

    Höhe einer öffentlichen Förderpauschale an den Träger einer anerkannten

    Ebenso braucht der Senat hier nicht abschließend zu entscheiden, ob die dem Kläger tatsächlich entstandenen Kosten für die Verwaltung des Personals und der Beratungsstellen zu den Personal- oder Sachkosten im Sinne des § 4 Abs. 2 SchKG zählen ( vgl. OVG Saarland, Urt. v. 12.1.2010, a.a.O., juris Rn. 57 ff. (auch Kosten für Verwaltungstätigkeiten, die aufgrund der Durchführung der eigentlichen Beratungsaufgabe verursacht werden und die zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Beratungstätigkeit notwendig sind, also zumutbarer Weise nicht von den Beratungskräften selbst wahrgenommen werden können); VG Saarland, Urt. v. 25.5.2008 - 1 K 25/06 -, juris Rn. 44 (nur Kosten für unmittelbares Beratungspersonal)).
  • VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08

    Förderung; Gestaltungsspielraum; Pauschalierung; Personalgemeinkosten;

    Vor diesem Hintergrund kann sich die Kammer nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes anschließen, nach der sich der Begriff der Personalkosten allein auf die Kosten des die Beratung unmittelbar durchführenden Personals bezieht und im Zusammenhang mit der Beratung stehende Verwaltungstätigkeiten auch durch die Berater selbst und nicht notwendig durch eine gesondert - als Sachkosten - zu fördernde Verwaltungskraft durchgeführt werden können (VG Saarland, Urt. v. 25.05.2008 - 1 K 25/06 - Juris, Rz. 44, 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht