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   VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05   

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VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05 (https://dejure.org/2006,20917)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26.05.2006 - 1 F 17/05 (https://dejure.org/2006,20917)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26. Mai 2006 - 1 F 17/05 (https://dejure.org/2006,20917)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 8 A 11488/04

    Windkraftanlage; Lärmprognose; Drittschutz von Verfahrensvorschriften

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
    Andererseits sollen gleichzeitig Dritte allein durch die Erteilung einer Baugenehmigung für Windenergieanlagen statt einer gebotenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG nicht in ihren Rechten verletzt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2005 -8 A 11488/04-, DÖV 2005, 615).

    Demgegenüber stellt die Vorgabe, dass ein bestimmter Zielwert am maßgeblichen Immissionsobjekt einzuhalten ist, für sich genommen nicht hinreichend sicher, dass dort schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2005 -8 A 11488/04-, DÖV 2005, 615; OVG Münster, Urteil vom 18.11.2002 -7 A 2127/00-, NVwZ 2003, 756, sowie Beschlüsse vom 07.01.2004 -22 B 1288/03-, NVwZ-RR 2004, 408, und vom 14.06.2004 -10 B 2151/03-, zitiert nach Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - 22 B 1288/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage;

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
    Insbesondere eine im vereinfachten Verfahren erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung unterlag nicht allein deshalb der Aufhebung, weil eine vollumfängliche Genehmigung nach § 10 BImSchG unterblieben war (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.10.1990 -7 C 55 und 56/89-, BVerwGE 85, 368, 372; OVG Münster, Beschluss vom 07.01.2004 -22 B 1288/03-, NVwZ-RR 2004, 408 = BauR 2004, 804: Windenergieanlagen betreffend).

    Demgegenüber stellt die Vorgabe, dass ein bestimmter Zielwert am maßgeblichen Immissionsobjekt einzuhalten ist, für sich genommen nicht hinreichend sicher, dass dort schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2005 -8 A 11488/04-, DÖV 2005, 615; OVG Münster, Urteil vom 18.11.2002 -7 A 2127/00-, NVwZ 2003, 756, sowie Beschlüsse vom 07.01.2004 -22 B 1288/03-, NVwZ-RR 2004, 408, und vom 14.06.2004 -10 B 2151/03-, zitiert nach Juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04

    Windpark; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verfahrensrechtsverletzung; drittschützende

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
    Soweit nunmehr vereinzelt vertreten wird, die Bestimmungen des förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG hätten wegen ihrer Funktion als Trägerverfahren für die nach der UVP-Richtlinie einer Umweltprüfung bedürftigen Anlagen drittschützende Wirkung für die "betroffene" Öffentlichkeit, gründet diese Auslegung, unter Hintanstellung der bis zum 26.06.2005 bestimmten nationalen Umsetzungsfrist, auf dem Einfügen von Art. 10a in die Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten durch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (Richtlinie 2003/35/EG, ABl. Nr. L 156 vom 25. Juni 2003, S. 17 ff.; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2005 -7 B 12114/04-, DÖV 2005, 436 = NVwZ 2005, 1208).

    Mit Blick auf die Entfernung der Windenergieanlagen zum Wohngebäude der Antragsteller (mehr als 750 m) spricht auch nichts für eine erdrückende Wirkung bzw. konkrete Gefahren durch Eiswurf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2005 -7 B 12114/04-, a.a.O.; Urteil vom 19.01.2006 -1 A 10845/05.OVG-).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 10 B 2462/04

    Eilverfahren gegen Baugenehmigung von Windenergieanlage

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
    Das OVG Münster hat daraufhin in mehreren einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Frage, "ob eine europarechtskonforme Auslegung der insoweit maßgeblichen bisher innerstaatlichen Verfahrensvorschriften als drittschützend geboten ist", einem etwaigen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müsse (Beschlüsse vom 15.09.2005 -8 B 417/05-, BauR 2005, 1965, und -8 B 1074/05-, zitiert nach Juris; jeweils unter Hinweis auf Beschlüsse vom 11.03.2005 -10 B 2462/04- und vom 27.04.2005 -10 B 355/05-).

    Solche Werte sind nach den Hinweisen des Arbeitskreises Lichtimmissionen des Länderausschusses für Immissionsschutz zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen zumutbar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2005 -10 B 2462/04-, unter Hinweis auf Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Materialien Nr. 63, Windenergieanlagen und Immissionsschutz, 2002, Nr. 5.2.2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 8 B 417/05

    Durchführung eines Vorprüfungsverfahrens im vereinfachten Verfahren für eine

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
    Das OVG Münster hat daraufhin in mehreren einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Frage, "ob eine europarechtskonforme Auslegung der insoweit maßgeblichen bisher innerstaatlichen Verfahrensvorschriften als drittschützend geboten ist", einem etwaigen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müsse (Beschlüsse vom 15.09.2005 -8 B 417/05-, BauR 2005, 1965, und -8 B 1074/05-, zitiert nach Juris; jeweils unter Hinweis auf Beschlüsse vom 11.03.2005 -10 B 2462/04- und vom 27.04.2005 -10 B 355/05-).

    Nach dieser Änderung ist nunmehr über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern grundsätzlich in einem Verfahren nach § 19 BImSchG -also ohne Öffentlichkeitsbeteiligung- zu entscheiden, es sei denn, nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c der 4. BImSchV (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15.09.2005 -8 B 417/05-, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 15/04

    Nachbarklage gegen Windenergieanlage - Rechtsänderungen nach

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
    Ein darüber hinausgehendes subjektives Recht des einzelnen Nachbarn auf gerichtliche Aufklärung und Feststellung, ein zugunsten der Nachbarschaft in der Genehmigung festgesetzter weitergehender Schutz könne nicht mit der nötigen Sicherheit eingehalten werden, gibt es nicht (vgl. Urteil der Kammer vom 10.03.2006 -1 K 15/04-).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2004 - 10 B 2151/03

    Schattenwurf und Immissionen durch Windkraftanlage?

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
    Demgegenüber stellt die Vorgabe, dass ein bestimmter Zielwert am maßgeblichen Immissionsobjekt einzuhalten ist, für sich genommen nicht hinreichend sicher, dass dort schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2005 -8 A 11488/04-, DÖV 2005, 615; OVG Münster, Urteil vom 18.11.2002 -7 A 2127/00-, NVwZ 2003, 756, sowie Beschlüsse vom 07.01.2004 -22 B 1288/03-, NVwZ-RR 2004, 408, und vom 14.06.2004 -10 B 2151/03-, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
    Demgegenüber stellt die Vorgabe, dass ein bestimmter Zielwert am maßgeblichen Immissionsobjekt einzuhalten ist, für sich genommen nicht hinreichend sicher, dass dort schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2005 -8 A 11488/04-, DÖV 2005, 615; OVG Münster, Urteil vom 18.11.2002 -7 A 2127/00-, NVwZ 2003, 756, sowie Beschlüsse vom 07.01.2004 -22 B 1288/03-, NVwZ-RR 2004, 408, und vom 14.06.2004 -10 B 2151/03-, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
    Immissionen, die das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zulässige Maß nicht überschreiten, begründen weder einen schweren und unerträglichen Eingriff in das Eigentum noch eine Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.09.1983 -4 C 74.78-, BVerwGE 68, 58).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - 1 A 10845/05

    Windkraft: Windenergieanlagen wegen Eiswurfgefahr unzulässig

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
    Mit Blick auf die Entfernung der Windenergieanlagen zum Wohngebäude der Antragsteller (mehr als 750 m) spricht auch nichts für eine erdrückende Wirkung bzw. konkrete Gefahren durch Eiswurf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2005 -7 B 12114/04-, a.a.O.; Urteil vom 19.01.2006 -1 A 10845/05.OVG-).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2005 - 10 B 355/05

    Vermittlung eines Nachbarschutzes durch die verfahrensrechtlichen Bestimmungen

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 8 B 1074/05

    Aufschiebende Wirkung bei Zulassung von Windkraftanlagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1997 - 21 D 10/95

    Genehmigung für eine wesentlicheÄnderung einer Kraftwerksanlage durch Erhöhung

  • BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98

    Bauplanungsrecht - Naturschutzrecht - Bauplanungsrechtliches Abwehrrecht gegen

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 10 B 788/02

    Einwendungen gegen die Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung von

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.1997 - 10a D 41/95

    Verwaltungsprozeßrecht: Antrafsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2004 - 8 LA 206/03

    Keine drittschützende Wirkung von UVPG und UVPG ND

  • EuGH, 13.06.1989 - 56/89

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen -

  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen.

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. Mai 2006 - 1 F 17/05 - wird zurückgewiesen.

    Das während des Beschwerdeverfahrens am 13.10.2006 vorgelegte, am 23.8.2006, das heißt nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erstellte Gutachten des TÜV-Süd betreffend die Messungen der Lärmbelastungen am Immissionsort IP 5 in Wahlen zur Nachtzeit, das zusammenfassend zu dem Ergebnis gelangt, dass an dem maßgeblichen, offenbar in einer geringeren Entfernung als das Anwesen der Antragsteller gelegenen Anwesen I. vgl. Entfernungsangaben im Schriftsatz der Beigeladenen vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akten 1 F 17/05 ein Beurteilungspegel von 36 dB(A) bis 38 dB(A) auftritt, wobei auf einen Korrekturabzug für Reflexionen bei während der Messungen geschlossenem Schlafzimmerfenster verzichtet wurde, soll hier zu Gunsten der Antragsteller außer Betracht bleiben, obwohl die Eingangs dargelegte Beschränkung des Streitstoffs im Beschwerdeverfahren nach wohl überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung nur für Einwände für Beschwerdeführer gegen die erstinstanzliche Entscheidung, nicht jedoch für Umstände gilt, die sich für die Ergebnisrichtigkeit des angefochtenen Beschlusses anführen lassen vgl. zum Beispiel VGH Mannheim, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 - NVwZ-RR 2006, 75, mit umfangreichen weiteren Nachweisen; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.3.2006 - 7 ME 159/04 - NVwZ-RR 2006, 682.

    Dafür, dass durch den Nachtbetrieb der übrigen 5 Anlagen, die zum Teil (Anlagen der Beigeladenen) über 1200 Meter (Anlage 5) über 1500 Meter (Anlage 6) und über 2000 Meter (Anlage 7) siehe die Angaben des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen im Schriftsatz vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akte 1 F 17/05 vom Anwesen der Antragsteller entfernt stehen, selbst ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) nachts merklich überschritten wird, bestehen keinerlei objektive Anhaltspunkte.

    Die Sachverständigen des TÜV-Süd haben in dem der Zulassung des Nachtbetriebes auch der Anlagen 1 und 3 zugrunde liegenden Gutachten vom 23.8.2006 für den Betrieb sämtlicher sieben Anlagen bei Mit-Windverhältnissen und einer Auslastung im Bereich der Nennleistung für die lauteste Nachtstunde am IP 5, Anwesen I., das etwa 75 Meter näher zu den Anlagen liegt als dasjenige der Antragsteller vgl. Schriftsatz der Beigeladenen vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akten 1 F 17/05, einen Beurteilungspegel von 38 dB(A) ermittelt, wobei trotz des während der Messungen geschlossenen Schlafzimmerfensters auf einen Abzug zur Korrektur der Auswirkungen von Schallreflexionen an der - geschlossenen - Gebäudeaußenwand verzichtet wurde.

  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 5/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen

    Das während des Beschwerdeverfahrens am 13.10.2006 vorgelegte, am 23.8.2006, das heißt nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erstellte Gutachten des TÜV-Süd betreffend die Messungen der Lärmbelastungen am Immissionsort IP 5 in Wahlen zur Nachtzeit, das zusammenfassend zu dem Ergebnis gelangt, dass an dem maßgeblichen, offenbar in einer geringeren Entfernung als das Anwesen der Antragsteller gelegenen Anwesen I. vgl. Entfernungsangaben im Schriftsatz der Beigeladenen vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akten des Parallelverfahrens 1 F 17/05 ein Beurteilungspegel von 36 dB(A) bis 38 dB(A) auftritt, wobei auf einen Korrekturabzug für Reflexionen bei während der Messungen geschlossenem Schlafzimmerfenster verzichtet wurde, soll hier zu Gunsten der Antragsteller außer Betracht bleiben, obwohl die Eingangs dargelegte Beschränkung des Streitstoffs im Beschwerdeverfahren nach wohl überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung nur für Einwände für Beschwerdeführer gegen die erstinstanzliche Entscheidung, nicht jedoch für Umstände gilt, die sich für die Ergebnisrichtigkeit des angefochtenen Beschlusses anführen lassen vgl. zum Beispiel VGH Mannheim, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 - NVwZ-RR 2006, 75, mit umfangreichen weiteren Nachweisen; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.3.2006 - 7 ME 159/04 - NVwZ-RR 2006, 682.

    Dafür, dass durch den Nachtbetrieb der übrigen 5 Anlagen, die zum Teil über 1200 Meter (Anlage 5) über 1500 Meter (Anlage 6) und über 2000 Meter (Anlage 7) siehe die Angaben des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen in dem Parallelverfahren 3 W 6/06 im Schriftsatz vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akte 1 F 17/05 vom Anwesen der Antragsteller entfernt stehen, selbst ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) nachts merklich überschritten wird, bestehen keinerlei objektive Anhaltspunkte.

    Die Sachverständigen des TÜV-Süd haben in dem der Zulassung des Nachtbetriebes auch der Anlagen 1 und 3 zugrunde liegenden Gutachten vom 23.8.2006 für den Betrieb sämtlicher sieben Anlagen bei Mit-Windverhältnissen und einer Auslastung im Bereich der Nennleistung für die lauteste Nachtstunde am IP 5, Anwesen I., das etwa 75 Meter näher zu den Anlagen liegt als dasjenige der Antragsteller vgl. Schriftsatz der Beigeladenen im Parallelverfahren 3 W 6/06 vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akten 1 F 17/05, einen Beurteilungspegel von 38 dB(A) ermittelt, wobei trotz des während der Messungen geschlossenen Schlafzimmerfensters auf einen Abzug zur Korrektur der Auswirkungen von Schallreflexionen an der - geschlossenen - Gebäudeaußenwand verzichtet wurde.

  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 1/08

    Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 3

    Die Anträge der Kläger auf Aussetzung der Vollziehung der Genehmigungsbescheide, hilfsweise die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen hat die seinerzeit zuständige 1. Kammer mit Beschlüssen vom 26.05.2006 - 1 F 16/05 und 1 F 17/05 - zurückgewiesen.
  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2/08

    Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei

    Die Anträge der Kläger auf Aussetzung der Vollziehung der Genehmigungsbescheide, hilfsweise die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen hat die seinerzeit zuständige 1. Kammer mit Beschlüssen vom 26.05.2006 - 1 F 16/05 und 1 F 17/05 - zurückgewiesen.
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