Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 26.07.2017 - 6 K 701/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29253
VG Saarlouis, 26.07.2017 - 6 K 701/15 (https://dejure.org/2017,29253)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26.07.2017 - 6 K 701/15 (https://dejure.org/2017,29253)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 6 K 701/15 (https://dejure.org/2017,29253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,29253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Saarlouis, 02.07.2013 - 6 K 596/12

    Beamtenrecht; Beihilfe; Kostendämpfungspauschale

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.07.2017 - 6 K 701/15
    Abzustellen ist beihilferechtlich im Allgemeinen zunächst auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die eine Beihilfe begehrt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 -, ZBR 2006, 195; st. Rspr. der Kammer, siehe z.B. Urteile vom 17.02.2011 - 6 K 741/10 - und vom 02.07.2013 - 6 K 596/12 -, juris, m.w.N.).

    Nach dieser eindeutigen Regelung ist im Falle des Klägers hinsichtlich der Kostendämpfungspauschale auf die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Eingangs des Beihilfeantrags des Klägers, also auf die am 20.03.2015 gegebenen Verhältnisse abzustellen (vgl. Urteil der Kammer vom 02.07.2013 - 6 K 596/12 -, juris, Rz. 19).

    Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Kostendämpfungspauschale durch den Beklagten bestehen im Übrigen nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer keine Bedenken (vgl. nur Urteil der Kammer vom 02.07.2013 - 6 K 596/12 -, juris, Rz. 30 ff., m.w.N.).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der in Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich verankerten Fürsorgepflicht ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Kläger eine Kostendämpfungspauschale von jährlich 193, 95 EUR mit seinen Versorgungsbezügen nicht in zumutbarer Weise bestreiten könnte (vgl. auch Urteil der Kammer vom 02.07.2013 - 6 K 596/12 -, juris, Rz. 36).

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.07.2017 - 6 K 701/15
    Abzustellen ist beihilferechtlich im Allgemeinen zunächst auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die eine Beihilfe begehrt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 -, ZBR 2006, 195; st. Rspr. der Kammer, siehe z.B. Urteile vom 17.02.2011 - 6 K 741/10 - und vom 02.07.2013 - 6 K 596/12 -, juris, m.w.N.).
  • VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Beamten für Wahlleistungen bei stationärer

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.07.2017 - 6 K 701/15
    in diesem Zusammenhang auch SVGH, Urteil vom 17.12.1996 - Lv 3/95 - NVwZ-RR 1997, 449, wonach der Ausschluss der stationären Wahlleistungen von der Beihilfe keine Verletzung der Fürsorgepflicht darstellt.
  • BVerwG, 20.08.1969 - VI C 130.67

    Antrag auf Beihilfe für eine Brille - Anspruch auf Gewährung der Beihilfe für

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.07.2017 - 6 K 701/15
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung eines in Anwendung der Beihilfevorschriften erlassenen Verwaltungsakts erstreckt sich allein darauf, ob dieser mit den Vorschriften selbst in Einklang steht und ob sich die Beihilfevorschriften in ihrer Anwendung auf den konkreten Einzelfall in den Grenzen des dem Dienstherrn eingeräumten Konkretisierungsermessens halten, insbesondere ob eine Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20.08.1969 - VI C 130.67 -, BVerwGE 32, 352).
  • VG Saarlouis, 17.02.2011 - 6 K 741/10

    Beihilfe zu den Aufwendungen für Arzneimittel zur Behandlung der erektilen

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.07.2017 - 6 K 701/15
    Abzustellen ist beihilferechtlich im Allgemeinen zunächst auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die eine Beihilfe begehrt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 -, ZBR 2006, 195; st. Rspr. der Kammer, siehe z.B. Urteile vom 17.02.2011 - 6 K 741/10 - und vom 02.07.2013 - 6 K 596/12 -, juris, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht