Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 26.11.2013 - 3 L 2019/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38818
VG Saarlouis, 26.11.2013 - 3 L 2019/13 (https://dejure.org/2013,38818)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26.11.2013 - 3 L 2019/13 (https://dejure.org/2013,38818)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26. November 2013 - 3 L 2019/13 (https://dejure.org/2013,38818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.11.2013 - 3 L 2019/13
    An die Darlegung eines solchen ausnahmsweise anzunehmenden Hinderungsgrundes sind strenge Anforderungen zu stellen(std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 29.07.2013 - 3 L 961/13 -, juris unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 14.05.1996, E 94, 49 und EGMR vom 21.01.2011, NVwZ 2011, 413; vgl. auch EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09-, DVBL 2009, 1304).

    Dies ergibt sich für die Kammer in nunmehr ständiger Rechtsprechung(vgl. nur Beschluss vom 30.10.2013 - 3 L 1891/13-, der den Prozessbevollmächtigten bekannt ist, sowie Beschlüsse 15.11.2013 - 3 L 1960/13 - und vom 28.10.2013 - 3 K 1164/13 - zuvor hatte die Kammer maßgeblich darauf abgestellt, dass nach der Entscheidung des EGMR einiges dafür spreche, das Rückführungen nach Italien unter dem Blickwinkel der "normativen Versicherung" zulässig sein dürften, eine genauere Überprüfung und Bewertung jedoch unter Berücksichtigung der dann vorliegenden deutschen Fassung der Entscheidung erfolge (vgl. den Beschluss vom 11.09.2013 - 3 L 1165/13-); die deutsche Fassung ist bei der Kammer am 17.09.2013 eingegangen.) aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte -EGMR- vom 02.04.2013 (Application no. 27725/10), in der im Ergebnis ausgeführt wird, dass ein systemischer Fehler bei der Durchführung des Verfahrens für Asylsuchende in Italien nicht vorliegt und ein tatsächliches Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung im Sinne von Art. 3 EMRK ("Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden") bei einer Rückkehr nach Italien nicht besteht.

  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09

    Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.11.2013 - 3 L 2019/13
    Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO ist insoweit zu gewähren, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides bestehen, wenn also eine die konkrete Schutzgewährung nach § 60 AufenthG in Frage stellende Sachlage im für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat gegeben wäre.(vgl. BVerfG. Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 - DVBl 2009, 1304 = NVwZ 2009, S. 1281, zur bisherigen Fassung des § 34 a AsylVfG, zit. nach juris) Dies wäre etwa dann der Fall, wenn dem Ausländer im Drittstaat die Todesstrafe drohen sollte, wenn er eine erhebliche konkrete Gefahr dafür aufzeigen würde, dass er in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rückführung in den Drittstaat dort Opfer eines Verbrechens würde, welches zu verhindern nicht in der Macht des Drittstaats stünde, wenn sich die für die Qualifizierung als sicher maßgeblichen Verhältnisse in dem Drittstaat schlagartig geändert hätten und die gebotene Reaktion der Bundesregierung nach § 26a Abs. 3 AsylVfG hierauf noch ausstehen würde, wenn eine Ausnahmesituation aufgezeigt würde, in der der Drittstaat selbst gegen den Schutzsuchenden zu Maßnahmen politischer Verfolgung oder unmenschlicher Behandlung greifen würde, oder wenn sich ergäbe, dass der Drittstaat einem bestimmten Ausländer Schutz dadurch verweigern würde, dass er sich seiner ohne jede Prüfung des Schutzgesuches entledigen werde.

    An die Darlegung eines solchen ausnahmsweise anzunehmenden Hinderungsgrundes sind strenge Anforderungen zu stellen(std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 29.07.2013 - 3 L 961/13 -, juris unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 14.05.1996, E 94, 49 und EGMR vom 21.01.2011, NVwZ 2011, 413; vgl. auch EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09-, DVBL 2009, 1304).

  • VG Saarlouis, 24.01.2013 - 5 L 334/13

    Italien, Asylverfahren, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Aufnahmebedingungen,

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.11.2013 - 3 L 2019/13
    Rspr. der 5. und 6. Kammer des VG des Saarlandes an, die schon bislang davon ausgegangen sind, dass in Italien generell eine ordnungsgemäße Durchführung eines Asylverfahrens gewährleistet ist, vgl. nur Beschlüsse vom 24.01.2013 - 5 L 334/13-, vom 25.01.2011 -5 L 46/11- und vom 08.05.2013 -6 L 697/13- sowie Urteil vom 07.03.2012 -5 K 502/11-; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.10.2013 -OVG 3 S 40/13-, juris.).
  • VG Saarlouis, 15.11.2013 - 3 L 1960/13

    Asylrecht: Rückführung eines Asylsuchenden nach Italien

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.11.2013 - 3 L 2019/13
    Dies ergibt sich für die Kammer in nunmehr ständiger Rechtsprechung(vgl. nur Beschluss vom 30.10.2013 - 3 L 1891/13-, der den Prozessbevollmächtigten bekannt ist, sowie Beschlüsse 15.11.2013 - 3 L 1960/13 - und vom 28.10.2013 - 3 K 1164/13 - zuvor hatte die Kammer maßgeblich darauf abgestellt, dass nach der Entscheidung des EGMR einiges dafür spreche, das Rückführungen nach Italien unter dem Blickwinkel der "normativen Versicherung" zulässig sein dürften, eine genauere Überprüfung und Bewertung jedoch unter Berücksichtigung der dann vorliegenden deutschen Fassung der Entscheidung erfolge (vgl. den Beschluss vom 11.09.2013 - 3 L 1165/13-); die deutsche Fassung ist bei der Kammer am 17.09.2013 eingegangen.) aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte -EGMR- vom 02.04.2013 (Application no. 27725/10), in der im Ergebnis ausgeführt wird, dass ein systemischer Fehler bei der Durchführung des Verfahrens für Asylsuchende in Italien nicht vorliegt und ein tatsächliches Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung im Sinne von Art. 3 EMRK ("Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden") bei einer Rückkehr nach Italien nicht besteht.
  • VG Frankfurt/Main, 09.07.2013 - 7 K 560/11

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält Überstellung nach Italien auf der

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.11.2013 - 3 L 2019/13
    Das Gericht vermag, dies sei angemerkt, die Interpretation der Entscheidung des EGMR durch das Verwaltungsgericht Frankfurt im Urteil vom 09.07.2013 - 7 K 560/11 F.A.- nicht nachzuvollziehen, dass die maßgebliche Aussage der Entscheidung des EGMR laute, die Republik Italien müsse in einem anderen Fall mit ihrer Verurteilung durch den Gerichtshof rechnen und EU-Mitgliedsstaaten, die Asylsuchende im Rahmen der Dublin II-Regeln nach Italien abschieben, müssten damit rechnen, dass der Gerichtshof gegen sie einen Bruch von Art. 3 EMRK feststellt(zit. nach juris; vgl. in diesem Urteil auch die nicht nachvollziehbare Begründung: "Der Beschluss des EGMR vom 02.04.2013 muss daher unabhängig vom Wortlaut der Begründung in Rn. 78 in einem anderen Sinne verstanden werden.", ebenfalls zit. nach juris).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.11.2013 - 3 L 2019/13
    An die Darlegung eines solchen ausnahmsweise anzunehmenden Hinderungsgrundes sind strenge Anforderungen zu stellen(std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 29.07.2013 - 3 L 961/13 -, juris unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 14.05.1996, E 94, 49 und EGMR vom 21.01.2011, NVwZ 2011, 413; vgl. auch EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09-, DVBL 2009, 1304).
  • VG Saarlouis, 28.10.2013 - 3 K 1164/13

    Kein Verbot der Abschiebung von Asylbewerbern nach Italien

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.11.2013 - 3 L 2019/13
    Dies ergibt sich für die Kammer in nunmehr ständiger Rechtsprechung(vgl. nur Beschluss vom 30.10.2013 - 3 L 1891/13-, der den Prozessbevollmächtigten bekannt ist, sowie Beschlüsse 15.11.2013 - 3 L 1960/13 - und vom 28.10.2013 - 3 K 1164/13 - zuvor hatte die Kammer maßgeblich darauf abgestellt, dass nach der Entscheidung des EGMR einiges dafür spreche, das Rückführungen nach Italien unter dem Blickwinkel der "normativen Versicherung" zulässig sein dürften, eine genauere Überprüfung und Bewertung jedoch unter Berücksichtigung der dann vorliegenden deutschen Fassung der Entscheidung erfolge (vgl. den Beschluss vom 11.09.2013 - 3 L 1165/13-); die deutsche Fassung ist bei der Kammer am 17.09.2013 eingegangen.) aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte -EGMR- vom 02.04.2013 (Application no. 27725/10), in der im Ergebnis ausgeführt wird, dass ein systemischer Fehler bei der Durchführung des Verfahrens für Asylsuchende in Italien nicht vorliegt und ein tatsächliches Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung im Sinne von Art. 3 EMRK ("Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden") bei einer Rückkehr nach Italien nicht besteht.
  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.11.2013 - 3 L 2019/13
    Diesen überzeugenden Ausführungen folgt die Kammer, zumal die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über den jeweils entschiedenen Fall hinaus eine Orientierungs- und Leitfunktion hat(vgl. so ausdrücklich nur BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - BVerwG 2 C 3.12 - ZBR 2013, 257 Rn. 46 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.08.2013 -2 BvR 1380/08-, juris; damit schließt sich die Kammer nunmehr der std.
  • VG Saarlouis, 29.07.2013 - 3 L 961/13

    Asylrecht: Rücküberstellung nach Polen

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.11.2013 - 3 L 2019/13
    An die Darlegung eines solchen ausnahmsweise anzunehmenden Hinderungsgrundes sind strenge Anforderungen zu stellen(std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 29.07.2013 - 3 L 961/13 -, juris unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 14.05.1996, E 94, 49 und EGMR vom 21.01.2011, NVwZ 2011, 413; vgl. auch EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09-, DVBL 2009, 1304).
  • VG Saarlouis, 07.03.2012 - 5 K 502/11

    Zur Zulässigkeit der Rückführung von Asylbewerbern im Rahmen des

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.11.2013 - 3 L 2019/13
    Rspr. der 5. und 6. Kammer des VG des Saarlandes an, die schon bislang davon ausgegangen sind, dass in Italien generell eine ordnungsgemäße Durchführung eines Asylverfahrens gewährleistet ist, vgl. nur Beschlüsse vom 24.01.2013 - 5 L 334/13-, vom 25.01.2011 -5 L 46/11- und vom 08.05.2013 -6 L 697/13- sowie Urteil vom 07.03.2012 -5 K 502/11-; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.10.2013 -OVG 3 S 40/13-, juris.).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • VG Saarlouis, 25.01.2011 - 5 L 46/11

    Zurückschiebung nach Italien

  • VG Saarlouis, 30.10.2013 - 3 L 1891/13

    Asylrecht: Rückführung eines Asylsuchenden nach Italien

  • VG Dresden, 16.12.2013 - A 3 L 1165/13
  • VG Kassel, 08.09.2014 - 1 K 344/14
    Das Gericht befindet sich insoweit auch in Übereinstimmung mit der - soweit ersichtlich - weit überwiegenden Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte zu der hier in Frage stehenden Problematik (vgl. etwa VG des Saarlandes, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 L 2019/13 - und VG Ansbach, Be­ schluss vom 26. November 2013 - AN 1 S 13.31045 jeweils Juris sowie die umfang­ reichen Nachweise im angefochtenen Bescheid).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht