Rechtsprechung
VG Saarlouis, 29.10.2014 - 3 L 1176/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit zur Durchführung jugendhilferechtlicher Maßnahmen gegen den Willen der Personensorgeberechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abschluss des Verfahrens zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung durch Entscheidung des Familiengerichts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abschluss des Verfahrens zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung durch Entscheidung des Familiengerichts
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1144
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf …
Auszug aus VG Saarlouis, 29.10.2014 - 3 L 1176/14
Das Familiengericht trifft in diesem Zusammenhang eine eigene originäre Sachentscheidung(BVerfG, Beschluss vom 24.03.2014 - 1 BvR 169/14 -, JAmt 2014, 223 und juris). - BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13
Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des …
Auszug aus VG Saarlouis, 29.10.2014 - 3 L 1176/14
Für die Antragsgegnerin besteht bei dieser Sach- und Rechtslage ohne das Hinzutreten neuer Umstände, die z.B. eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII rechtfertigen oder einen neuen Antrag nach § 1666 BGB stützen würden, kein weiterer Entscheidungsspielraum mehr für die Einleitung stationärer Maßnahmen.(Von dieser Sach- und Rechtslage geht offenbar auch das BVerfG aus, das in seiner Entscheidung vom 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13 - voraussetzt, dass das Zivilgericht davon ausgehen kann, dass das Jugendamt im Fall einer (zivil-)gerichtlich vorgegebenen Rückkehrperspektive die Gewährung öffentlicher Hilfen entsprechend effektuieren wird, auch wenn es bisher die Rückkehr der Kinder nicht für angezeigt hielt und eine Rückführung bislang nicht mit hoher Intensität unterstützt hat.) Solche Umstände sind aber weder vorgetragen noch ersichtlich.