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   VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17   

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VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17 (https://dejure.org/2019,2062)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 30.01.2019 - 5 K 1533/17 (https://dejure.org/2019,2062)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 5 K 1533/17 (https://dejure.org/2019,2062)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07

    Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17
    Lautstarke Auseinandersetzungen zwischen Erwachsenen gingen über die Ortsüblichkeit hinaus.(LG München I, DWW 1999, 344) Auch andere Lebensäußerungen, die im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit stünden, seien auf Zimmerlautstärke zu beschränken, ohne dass hierdurch das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt werde.(Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl. 2013, Anm. 132, 3. Teil, S. 217; AG Warendorf, DWW 1997, 344) Dass der Schutz der Nachbarschaft vor Lärm aus der JVA einen legitimen Zweck zum Einschreiten der Leitung der JVA gegen die Insassen etwa auf der Grundlage von § 119 Abs. 3 StPO darstelle, stelle das BVerfG in seiner Entscheidung vom 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07 - außer Frage und thematisiere in der Entscheidung lediglich, ob es konkrete Anhaltspunkte für die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit milderer Abwehrmaßnahmen als in dem dort entschiedenen Fall des Abstellens des Stroms gebe.

    Auch die Bezugnahme der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07 - führe nicht weiter.

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07 - lässt sich entgegen der Einschätzung der Klägerin nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Denn sie gehen von Untersuchungshäftlingen aus, die - wie im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.01.2008 (2 BvR 1229/07) zitiert - nicht rechtskräftig verurteilt und zudem in besonderem Maße suizidgefährdet sind.

  • OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04

    bauaufsichtliche Zustimmung, Freigängerhaus, Justizvollzugsanstalt, offener

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17
    Deshalb ist eine Justizvollzugsanstalt weder in einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) noch in einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO), sondern nur in einem Sondergebiet (§ 11 Abs. 1 BauNVO) oder im unbeplanten Innenbereich im Wege der Befreiung nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zulässig.(BVerwG, Beschluss vom 26.07.2005 - 4 B 33.05 -, BRS 69 Br. 63; Sächs. OVG, Urteil vom 03.03.2005 - 1 B 120/04 -, BRS 69 Nr. 64; beide jeweils zu einem sog. Freigängerhaus).
  • BVerwG, 26.07.2005 - 4 B 33.05

    Anlage für soziale Zwecke; Freigängerhaus; offener Strafvollzug; allgemeines

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17
    Deshalb ist eine Justizvollzugsanstalt weder in einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) noch in einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO), sondern nur in einem Sondergebiet (§ 11 Abs. 1 BauNVO) oder im unbeplanten Innenbereich im Wege der Befreiung nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zulässig.(BVerwG, Beschluss vom 26.07.2005 - 4 B 33.05 -, BRS 69 Br. 63; Sächs. OVG, Urteil vom 03.03.2005 - 1 B 120/04 -, BRS 69 Nr. 64; beide jeweils zu einem sog. Freigängerhaus).
  • AG Warendorf, 19.08.1997 - 5 C 919/97

    Unterlassungsanspruch wegen Sexlärms

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17
    Lautstarke Auseinandersetzungen zwischen Erwachsenen gingen über die Ortsüblichkeit hinaus.(LG München I, DWW 1999, 344) Auch andere Lebensäußerungen, die im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit stünden, seien auf Zimmerlautstärke zu beschränken, ohne dass hierdurch das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt werde.(Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl. 2013, Anm. 132, 3. Teil, S. 217; AG Warendorf, DWW 1997, 344) Dass der Schutz der Nachbarschaft vor Lärm aus der JVA einen legitimen Zweck zum Einschreiten der Leitung der JVA gegen die Insassen etwa auf der Grundlage von § 119 Abs. 3 StPO darstelle, stelle das BVerfG in seiner Entscheidung vom 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07 - außer Frage und thematisiere in der Entscheidung lediglich, ob es konkrete Anhaltspunkte für die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit milderer Abwehrmaßnahmen als in dem dort entschiedenen Fall des Abstellens des Stroms gebe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1983 - 11 A 424/82

    Feuerwehrgerätehaus - § 40 VwGO, öffentlich-rechtlicher nachbarrechtlicher

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17
    Er setzt voraus, dass zu besorgen ist, die Beklagte werde (künftig) durch ihr hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre der Klägerin eingreifen.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1985 - 1 B 149.84 -, juris Rn 9; BayVGH, Urteil vom 10. Mai 1999 - 8 B 96.2885 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 26. Juni 1983 - 7 A 1270/82 -, NVwZ 1984, 530; OVG NRW, Urteil vom 21. April 1983 - 11 A 424/82 -, OVGE 36, 239, 244; VG München, Beschluss vom 19. Januar 2015 - M 7 E 15.136 -, juris Rn. 15; VG Gießen, Urteil vom 13. September 2006 - 8 E 2264/05 -, juris Rn. 44; VG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 6 G 2106/98 -, juris Rn. 15; Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl. 2013, S. 367.).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17
    Denn das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest.(BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, BVerwGE 109, 314 (319 f.).) Dem lässt sich nicht entgegenhalten, die TA Lärm enthalte lediglich Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von emittierenden Anlagen, regele aber nicht den Konflikt mit einer an eine latent störende gewerbliche Nutzung heranrückenden Wohnbebauung und sei deswegen für deren bauaufsichtliche Genehmigung nicht maßgeblich.(So aber VGH Mannheim, Beschluss vom 11.10.2006 - 5 S 1904/06 -, NVwZ-RR 2007, 168.) Aus der Spiegelbildlichkeit der gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Rücksichtnahmegebot für die konfligierenden Nutzungen ergibt sich vielmehr, dass mit der Bestimmung der Anforderungen an den emittierenden Betrieb auf der Grundlage der TA Lärm zugleich das Maß der vom Nachbarn zu duldenden Umwelteinwirkungen und mithin die - gemeinsame - Zumutbarkeitsgrenze im Nutzungskonflikt feststeht.(BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 18 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1904/06

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Gewerbebetriebs gegenüber einer heranrückenden

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17
    Denn das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest.(BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, BVerwGE 109, 314 (319 f.).) Dem lässt sich nicht entgegenhalten, die TA Lärm enthalte lediglich Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von emittierenden Anlagen, regele aber nicht den Konflikt mit einer an eine latent störende gewerbliche Nutzung heranrückenden Wohnbebauung und sei deswegen für deren bauaufsichtliche Genehmigung nicht maßgeblich.(So aber VGH Mannheim, Beschluss vom 11.10.2006 - 5 S 1904/06 -, NVwZ-RR 2007, 168.) Aus der Spiegelbildlichkeit der gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Rücksichtnahmegebot für die konfligierenden Nutzungen ergibt sich vielmehr, dass mit der Bestimmung der Anforderungen an den emittierenden Betrieb auf der Grundlage der TA Lärm zugleich das Maß der vom Nachbarn zu duldenden Umwelteinwirkungen und mithin die - gemeinsame - Zumutbarkeitsgrenze im Nutzungskonflikt feststeht.(BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17
    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm nur insoweit Raum, als es insbesondere durch Kann-Vorschriften (z.B. Nr. 6.5 Satz 3("Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse ... erforderlich ist.") und Nr. 7.2("Ist wegen voraussehbarer Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage zu erwarten, dass in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden, die Immissionsrichtwerte ... nicht eingehalten werden können, kann eine Überschreitung ... zugelassen werden.")) und Bewertungsspannen (z.B. A.2.5.3("Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist für den Zuschlag K T je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 dB anzusetzen.")) Spielräume eröffnet.(BVerwG, Urteil vom 29.08.2007 - 4 C 2.07 -, BVerwGE 129, 209 Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 29.07.1998 - 6 G 2106/98

    Volksfest, Schallemissionen

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17
    Er setzt voraus, dass zu besorgen ist, die Beklagte werde (künftig) durch ihr hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre der Klägerin eingreifen.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1985 - 1 B 149.84 -, juris Rn 9; BayVGH, Urteil vom 10. Mai 1999 - 8 B 96.2885 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 26. Juni 1983 - 7 A 1270/82 -, NVwZ 1984, 530; OVG NRW, Urteil vom 21. April 1983 - 11 A 424/82 -, OVGE 36, 239, 244; VG München, Beschluss vom 19. Januar 2015 - M 7 E 15.136 -, juris Rn. 15; VG Gießen, Urteil vom 13. September 2006 - 8 E 2264/05 -, juris Rn. 44; VG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 6 G 2106/98 -, juris Rn. 15; Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl. 2013, S. 367.).
  • VG Gießen, 13.09.2006 - 8 E 2264/05

    Verwaltungsgericht verpflichtet Gemeinde Langgöns zur Einhaltung von Lärmgrenzen

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17
    Er setzt voraus, dass zu besorgen ist, die Beklagte werde (künftig) durch ihr hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre der Klägerin eingreifen.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1985 - 1 B 149.84 -, juris Rn 9; BayVGH, Urteil vom 10. Mai 1999 - 8 B 96.2885 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 26. Juni 1983 - 7 A 1270/82 -, NVwZ 1984, 530; OVG NRW, Urteil vom 21. April 1983 - 11 A 424/82 -, OVGE 36, 239, 244; VG München, Beschluss vom 19. Januar 2015 - M 7 E 15.136 -, juris Rn. 15; VG Gießen, Urteil vom 13. September 2006 - 8 E 2264/05 -, juris Rn. 44; VG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 6 G 2106/98 -, juris Rn. 15; Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl. 2013, S. 367.).
  • BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71

    Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen

  • VG Saarlouis, 09.09.2009 - 5 K 7/08

    Abwehranspruch eines Nachbarn gegen den vom Betrieb einer Sportanlage ausgehenden

  • BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84

    Streitigkeit um die deutsche Staatsbürgerschaft des Klägers - Voraussetzung für

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 96.2885
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1983 - 7 A 1270/82

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Bolzplatzes im allgemeinen Wohngebiet,

  • VG München, 19.01.2015 - M 7 E 15.136

    Einstweilige Anordnung; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch;

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