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   VG Saarlouis, 30.10.2013 - 3 L 1891/13   

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VG Saarlouis, 30.10.2013 - 3 L 1891/13 (https://dejure.org/2013,33728)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 30.10.2013 - 3 L 1891/13 (https://dejure.org/2013,33728)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 3 L 1891/13 (https://dejure.org/2013,33728)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.10.2013 - 3 L 1891/13
    Bei der Durchführung des Verfahrens für Asylsuchende in Italien sind keine systemischen Fehler erkennbar und es besteht bei einer Rückkehr nach Italien auch kein tatsächliches Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung im Sinne von Art. 3 EMRK (in Anschluss an EGMR vom 02.04.2013 No. 27725/10).

    An die Darlegung eines solchen ausnahmsweise anzunehmenden Hinderungsgrundes sind strenge Anforderungen zu stellen(std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 29.07.2013 - 3 L 961/13 -, juris unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 14.05.1996, E 94, 49 und EGMR vom 21.01.2011, NVwZ 2011, 413; vgl. auch EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09-, DVBL 2009, 1304).

    Dies ergibt sich für die Kammer(vgl. insoweit schon Beschluss der Kammer vom 28.10.2013 - 3 K 1164/13-) unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung, die ausschließlich Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betraf(vgl. zuletzt Beschluss vom 11.09.2013 -3 L 1165/13-, wo maßgeblich darauf abgestellt wurde, dass nach der neuesten Entscheidung des EGMR vom 02.04.2013 (27725/10; Hussein vs. The Netherlands and Italy) einiges dafür spreche, das Rückführungen nach Italien unter dem Blickwinkel der "normativen Versicherung" zulässig sein dürften, eine genauere Überprüfung und Bewertung jedoch unter Berücksichtigung der dann vorliegenden deutschen Fassung der Entscheidung erfolge; die deutsche Fassung ist bei der Kammer am 17.09.2013 eingegangen.), aus der ihr nunmehr in deutscher Übersetzung vorliegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte -EGMR- vom 02.04.2013 (Application no. 27725/10), in der im Ergebnis ausgeführt wird, dass ein systemischer Fehler bei der Durchführung des Verfahrens für Asylsuchende in Italien nicht vorliegt und ein tatsächliches Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung im Sinne von Art. 3 EMRK ("Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden") bei einer Rückkehr nach Italien nicht besteht.

  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09

    Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.10.2013 - 3 L 1891/13
    Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO ist insoweit zu gewähren, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides bestehen, wenn also eine die konkrete Schutzgewährung nach § 60 AufenthG in Frage stellende Sachlage im für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat gegeben ist.(vgl. BVerfG. Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 - DVBl 2009, 1304 = NVwZ 2009, S. 1281, zur bisherigen Fassung des § 34 a AsylVfG, zit. nach juris) Dies wäre etwa dann der Fall, wenn dem Ausländer im Drittstaat die Todesstrafe drohen sollte, wenn er eine erhebliche konkrete Gefahr dafür aufzeigen würde, dass er in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rückführung in den Drittstaat dort Opfer eines Verbrechens würde, welches zu verhindern nicht in der Macht des Drittstaats stünde, wenn sich die für die Qualifizierung als sicher maßgeblichen Verhältnisse in dem Drittstaat schlagartig geändert hätten und die gebotene Reaktion der Bundesregierung nach § 26a Abs. 3 AsylVfG hierauf noch ausstehen würde, wenn eine Ausnahmesituation aufgezeigt würde, in der der Drittstaat selbst gegen den Schutzsuchenden zu Maßnahmen politischer Verfolgung oder unmenschlicher Behandlung greifen würde, oder wenn sich ergäbe, dass der Drittstaat einem bestimmten Ausländer Schutz dadurch verweigern würde, dass er sich seiner ohne jede Prüfung des Schutzgesuches entledigen werde.

    An die Darlegung eines solchen ausnahmsweise anzunehmenden Hinderungsgrundes sind strenge Anforderungen zu stellen(std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 29.07.2013 - 3 L 961/13 -, juris unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 14.05.1996, E 94, 49 und EGMR vom 21.01.2011, NVwZ 2011, 413; vgl. auch EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09-, DVBL 2009, 1304).

  • VG Saarlouis, 29.07.2013 - 3 L 961/13

    Asylrecht: Rücküberstellung nach Polen

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.10.2013 - 3 L 1891/13
    An die Darlegung eines solchen ausnahmsweise anzunehmenden Hinderungsgrundes sind strenge Anforderungen zu stellen(std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 29.07.2013 - 3 L 961/13 -, juris unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 14.05.1996, E 94, 49 und EGMR vom 21.01.2011, NVwZ 2011, 413; vgl. auch EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09-, DVBL 2009, 1304).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.10.2013 - 3 L 1891/13
    An die Darlegung eines solchen ausnahmsweise anzunehmenden Hinderungsgrundes sind strenge Anforderungen zu stellen(std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 29.07.2013 - 3 L 961/13 -, juris unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 14.05.1996, E 94, 49 und EGMR vom 21.01.2011, NVwZ 2011, 413; vgl. auch EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09-, DVBL 2009, 1304).
  • VG Saarlouis, 25.01.2011 - 5 L 46/11

    Zurückschiebung nach Italien

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.10.2013 - 3 L 1891/13
    Rspr. der 5. und 6. Kammer des VG des Saarlandes an, die schon bislang davon ausgegangen sind, dass in Italien generell eine ordnungsgemäße Durchführung eines Asylverfahrens gewährleistet ist, vgl. nur Beschlüsse vom 24.01.2013 - 5 L 334/13-, vom 25.01.2011 -5 L 46/11- und vom 08.05.2013 -6 L 697/13- sowie Urteil vom 07.03.2012 -5 K 502/11-).
  • VG Saarlouis, 07.03.2012 - 5 K 502/11

    Zur Zulässigkeit der Rückführung von Asylbewerbern im Rahmen des

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.10.2013 - 3 L 1891/13
    Rspr. der 5. und 6. Kammer des VG des Saarlandes an, die schon bislang davon ausgegangen sind, dass in Italien generell eine ordnungsgemäße Durchführung eines Asylverfahrens gewährleistet ist, vgl. nur Beschlüsse vom 24.01.2013 - 5 L 334/13-, vom 25.01.2011 -5 L 46/11- und vom 08.05.2013 -6 L 697/13- sowie Urteil vom 07.03.2012 -5 K 502/11-).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.10.2013 - 3 L 1891/13
    Diesen überzeugenden Ausführungen folgt die Kammer, zumal die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über den jeweils entschiedenen Fall hinaus eine Orientierungs- und Leitfunktion hat(vgl. so ausdrücklich nur BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - BVerwG 2 C 3.12 - ZBR 2013, 257 Rn. 46 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.08.2013 -2 BvR 1380/08-, juris; damit schließt sich die Kammer nunmehr der std.
  • VG Saarlouis, 28.10.2013 - 3 K 1164/13

    Kein Verbot der Abschiebung von Asylbewerbern nach Italien

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.10.2013 - 3 L 1891/13
    Dies ergibt sich für die Kammer(vgl. insoweit schon Beschluss der Kammer vom 28.10.2013 - 3 K 1164/13-) unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung, die ausschließlich Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betraf(vgl. zuletzt Beschluss vom 11.09.2013 -3 L 1165/13-, wo maßgeblich darauf abgestellt wurde, dass nach der neuesten Entscheidung des EGMR vom 02.04.2013 (27725/10; Hussein vs. The Netherlands and Italy) einiges dafür spreche, das Rückführungen nach Italien unter dem Blickwinkel der "normativen Versicherung" zulässig sein dürften, eine genauere Überprüfung und Bewertung jedoch unter Berücksichtigung der dann vorliegenden deutschen Fassung der Entscheidung erfolge; die deutsche Fassung ist bei der Kammer am 17.09.2013 eingegangen.), aus der ihr nunmehr in deutscher Übersetzung vorliegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte -EGMR- vom 02.04.2013 (Application no. 27725/10), in der im Ergebnis ausgeführt wird, dass ein systemischer Fehler bei der Durchführung des Verfahrens für Asylsuchende in Italien nicht vorliegt und ein tatsächliches Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung im Sinne von Art. 3 EMRK ("Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden") bei einer Rückkehr nach Italien nicht besteht.
  • VG Saarlouis, 24.01.2013 - 5 L 334/13

    Italien, Asylverfahren, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Aufnahmebedingungen,

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.10.2013 - 3 L 1891/13
    Rspr. der 5. und 6. Kammer des VG des Saarlandes an, die schon bislang davon ausgegangen sind, dass in Italien generell eine ordnungsgemäße Durchführung eines Asylverfahrens gewährleistet ist, vgl. nur Beschlüsse vom 24.01.2013 - 5 L 334/13-, vom 25.01.2011 -5 L 46/11- und vom 08.05.2013 -6 L 697/13- sowie Urteil vom 07.03.2012 -5 K 502/11-).
  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.10.2013 - 3 L 1891/13
    Diesen überzeugenden Ausführungen folgt die Kammer, zumal die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über den jeweils entschiedenen Fall hinaus eine Orientierungs- und Leitfunktion hat(vgl. so ausdrücklich nur BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - BVerwG 2 C 3.12 - ZBR 2013, 257 Rn. 46 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.08.2013 -2 BvR 1380/08-, juris; damit schließt sich die Kammer nunmehr der std.
  • VG Dresden, 16.12.2013 - A 3 L 1165/13
  • VG Saarlouis, 27.01.2014 - 3 K 339/13

    Rückführung von Asylsuchenden nach Italien

    Bei der Durchführung des Verfahrens für Asylsuchende in Italien sind keine systematischen Fehler erkennbar und es besteht bei einer Rückkehr nach Italien auch kein tatsächliches Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung im Sinne von Art. 3 EMRK (in Anschluss an EGMR vom 02.04.2013 No. 27725/10); ständige Rechtsprechung seit Beschluss vom 28.10.2013 - 3 K 1164/13 - und vom 30.10.2013 - 3 L 1891/13 und vom 15.11.2013 - 3 L 1960/13.

    Dies ergibt sich für die Kammer in nunmehr ständiger Rechtsprechung(vgl. nur Beschluss vom 30.10.2013 -3 L 1891/13-, der den Prozessbevollmächtigten bekannt ist, sowie Beschlüsse 15.11.2013 -3 L 1960/13- und vom 28.10.2013 -3 K 1164/13-; zuvor hatte die Kammer maßgeblich darauf abgestellt, dass nach der Entscheidung des EGMR einiges dafür spreche, das Rückführungen nach Italien unter dem Blickwinkel der "normativen Versicherung" zulässig sein dürften, eine genauere Überprüfung und Bewertung jedoch unter Berücksichtigung der dann vorliegenden deutschen Fassung der Entscheidung erfolge (vgl. den Beschluss vom 11.09.2013 -3 L 1165/13-); die deutsche Fassung ist bei der Kammer am 17.09.2013 eingegangen.) aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte -EGMR- vom 02.04.2013 (Application no. 27725/10), in der im Ergebnis ausgeführt wird, dass ein systemischer Fehler bei der Durchführung des Verfahrens für Asylsuchende in Italien nicht vorliegt und ein tatsächliches Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung im Sinne von Art. 3 EMRK ("Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden") bei einer Rückkehr nach Italien nicht besteht.

  • VG Saarlouis, 19.12.2013 - 3 L 2100/13

    Abschiebung: Zurückschiebung eines Asylsuchenden nach Italien

    Bei der Durchführung des Verfahrens für Asylsuchende in Italien sind keine systematischen Fehler erkennbar und es besteht bei einer Rückkehr nach Italien auch kein tatsächliches Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung im Sinne von Art. 3 EMRK (in Anschluss an EGMR vom 02.04.2013 No. 27725/10); ständige Rechtsprechung seit Beschluss vom 28.10.2013 - 3 K 1164/13 - und vom 30.10.2013 - 3 L 1891/13 und vom 15.11.2013 - 3 L 1960/13.

    Das Gericht geht in nunmehr ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein systemischer Fehler bei der Durchführung des Verfahrens für Asylsuchende in Italien nicht vorliegt und ein tatsächliches Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung im Sinne von Art. 3 EMRK ("Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden") bei einer Rückkehr nach Italien nicht besteht(vgl. nur Beschluss vom 28.10.2013 - 3 K 1164/13 - sowie Beschlüsse vom 30.10.2013 - 3 L 1891/13- und vom 15.11.2013 - 3 L 1960/13-, jeweils juris; zuvor hatte die Kammer maßgeblich darauf abgestellt, dass nach der Entscheidung des EGMR einiges dafür spreche, das Rückführungen nach Italien unter dem Blickwinkel der "normativen Versicherung" zulässig sein dürften, eine genauere Überprüfung und Bewertung jedoch unter Berücksichtigung der dann vorliegenden deutschen Fassung der Entscheidung erfolge (vgl. nur den Beschluss vom 11.09.2013 - 3 L 1165/13-); die deutsche Fassung ist bei der Kammer am 17.09.2013 eingegangen.).

  • VG Oldenburg, 21.01.2014 - 3 B 6802/13

    Abschiebungsanordnung; Dublin; Dublin II; Dublin III; Grundrecht Charta; Italien;

    Ausgehend von den vorstehend dargestellten Maßstäben ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass in der Republik Italien die genannten Voraussetzungen vorliegen, um deshalb die Unzulässigkeit der Überstellung des Antragstellers feststellen zu können (die gleiche Auffassung im Ergebnis vertretend z.B. VG Oldenburg, Beschlüsse vom 6. Dezember 2013 - 3 B 6728/13 - und 11. Dezember 2013 - 3 B 6820/13 -, jeweils V.n.b.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2013 - 4 L 44/13 -, VG Trier, Beschluss vom 6. November 2013 - 5 L 1539/13.TR -, VG Saarland, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 3 L 1891/13 -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - OVG 3 S 40.13 - und vom 24. Juni 2013 - OVG 7 S 58.13 -, VG Ansbach, Beschluss vom 18. September 2013 - AN 2 K 13.30675 -, VG Hannover, Urteil vom 13. September 2013 - 2 A 4489/12 -, VG Hamburg, Urteil vom 18. Juli 2013 - 10 A 581/13 -, VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 18. Juli 2013 - Au 6 K 13.30132 -, VG Regensburg, Urteil vom 18. Juli 2013 - RN 5 K 13.30027 -, jeweils juris, und Nds. OVG, Beschluss vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 -, a.a.O.; a.A. VG Gießen, Urteil vom 25. November 2013 - 1 K 844/11.GI.A -, und Beschluss vom 28. August 2013 - 1 L 1550/13.GI.A -, VG Frankfurt a.M., Urteil vom 9. Juli 2013 - 7 K 560/11.F.A -, VG Köln, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 20 L 613/13.A -, jeweils juris).
  • VG München, 21.05.2014 - M 21 K 14.30286

    Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens

    v. 30.10.2013, Az. 3 L 1891/13; VG Saarl.
  • VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 832/14

    Systemische Mängel im Asylsystem Italiens; Ablauf der Überstellungsfrist;

    Dies ergibt sich für die Kammer in ständiger Rechtsprechung(vgl. nur Beschluss vom 30.10.2013 -3 L 1891/13- sowie Beschlüsse vom 15.11.2013 -3 L 1960/13- und vom 28.10.2013 -3 K 1164/13-, jeweils juris, zuletzt Beschluss vom 02.07.2014 -3 L 828/14-) aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte -EGMR- vom 02.04.2013 (Application no. 27725/10), in der im Ergebnis ausgeführt wird, dass ein systemischer Fehler bei der Durchführung des Verfahrens für Asylsuchende in Italien nicht vorliegt und ein tatsächliches Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung im Sinne von Art. 3 EMRK ("Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden") bei einer Rückkehr nach Italien nicht besteht(Mit Beschluss vom 18.06.2013, Application no. 53852/11, ZAR 2013, 338 ff., hat der EGMR auch festgestellt, dass Art. 3 EMRK einer Überstellung eines Asylbewerbers mit einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie einer somatoformen Schmerzstörung nach Italien im Rahmen der Dublin-VO nicht entgegensteht.).
  • VG Saarlouis, 29.08.2023 - 5 L 1208/23

    Syrien: Dublin Italien: keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der

    Rspr. der Kammer, u.A. Beschlüsse vom 22.08.2011 - 5 L 744/11 -, vom 25.04.2012 - 5 L 411/12 -, jew. juris, vom 14.02.2014 - 5 L 199/14 -, vom 29.09.2016 - 5 L 1515/16 - und vom 27.09.2018 - 5 L 1098/18 -, dem folgend die Rechtsprechung der 3. und 6. Kammer des Gerichts, vgl. u.A. Beschluss vom 30.10.2013 - 3 L 1891/13 - sowie Urteile vom 14.01.2014 -6 K 702/13- und 06.03.2015 - 3 K 720/14-, jew. juris.
  • VG Saarlouis, 17.02.2023 - 5 L 1597/22

    Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien

    Rspr. der Kammer, u.A. Beschlüsse vom 22.08.2011 - 5 L 744/11 -, vom 25.04.2012 - 5 L 411/12 -, jew. juris, vom 14.02.2014 - 5 L 199/14 -, vom 29.09.2016 - 5 L 1515/16 - und vom 27.09.2018 - 5 L 1098/18 -, dem folgend die Rechtsprechung der 3. und 6. Kammer des Gerichts, vgl. U.A. Beschluss vom 30.10.2013 - 3 L 1891/13 - sowie Urteile vom 14.01.2014 - 6 K 702/13 - und 06.03.2015 - 3 K 720/14 -, jew. juris.
  • VG Saarlouis, 15.11.2021 - 5 L 1333/21

    Afghanistan: Dublin Italien: Kein Abschiebungsverbot ledigen, jungen Mann,

    Rspr. der Kammer, u.A. Beschlüsse vom 22.08.2011 - 5 L 744/11 -, vom 25.04.2012 - 5 L 411/12 -, jew. juris, vom 14.02.2014 - 5 L 199/14 -, vom 29.09.2016 - 5 L 1515/16 - und vom 27.09.2018 - 5 L 1098/18 -, dem folgend die Rechtsprechung der 3. und 6. Kammer des Gerichts, vgl. u.A. Beschluss vom 30.10.2013 - 3 L 1891/13 - sowie Urteile vom 14.01.2014 - 6 K 702/13 - und 06.03.2015 - 3 K 720/14 -, jew. juris.
  • VG Saarlouis, 15.11.2021 - 5 L 1278/21

    Afghanistan: Dublin Italien: Kein Abschiebungsverbot für Familie mit kleinen

    Rspr. der Kammer, u.A. Beschlüsse vom 22.08.2011 - 5 L 744/11 vom 25.04.2012 - 5 L 411/12 jew. juris, vom 14.02.2014 - 5 L 199/14 vom 29.09.2016 - 5 L 1515/16 - und vom 27.09.2018 - 5 L 1098/18 -, dem folgend die Rechtsprechung der 3. und 6. Kammer des Gerichts, vgl. u.A. Beschluss vom 30.10.2013 - 3 L 1891/13 - sowie Urteile vom 14.01.2014 - 6 K 702/13 - und 06.03.2015 - 3 K 720/14 jew. juris.
  • VG Saarlouis, 15.11.2021 - 5 L 1276/21

    Afghanistan: Dublin Italien: Kein Abschiebungsverbot für anerkannten, ledigen,

    Rspr. der Kammer, u.A. Beschlüsse vom 22.08.2011 - 5 L 744/11 -, vom 25.04.2012 - 5 L 411/12 -, jew. juris, vom 14.02.2014 - 5 L 199/14 -, vom 29.09.2016 - 5 L 1515/16 - und vom 27.09.2018 - 5 L 1098/18 -, dem folgend die Rechtsprechung der 3. und 6. Kammer des Gerichts, vgl. u.A. Beschluss vom 30.10.2013 - 3 L 1891/13 - sowie Urteile vom 14.01.2014 - 6 K 702/13 - und 06.03.2015 - 3 K 720/14 -, jew. juris.
  • VG Saarlouis, 28.04.2023 - 5 L 560/23

    Syrien: Dublin Italien; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz nach § 80 Abs. 5

  • VG Saarlouis, 27.09.2018 - 5 L 1089/18

    Systemische Mängel im Asylverfahren Italiens

  • VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 902/14

    Keine systemischen Mängel im Asylsystem Italiens; Berücksichtigung des sog.

  • VG Saarlouis, 06.12.2013 - 3 L 1989/13

    Asylrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden nach Italien

  • VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 720/14

    Systemische Mängel im Asylsystem Italiens

  • VG Saarlouis, 06.01.2015 - 3 K 289/14

    Systemische Mängel im Asylsystem Italiens

  • VG Saarlouis, 06.01.2015 - 3 K 286/14

    Systemische Mängel im Asylsystem Italiens

  • VG Saarlouis, 06.01.2015 - 3 K 288/14

    Systemische Mängel im Asylsystem Italiens

  • VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 830/14

    Systemische Mängel im Asylsystem Italiens; Ablauf der Überstellungsfrist bei

  • VG Saarlouis, 06.01.2015 - 3 K 287/14

    Systemische Mängel im Asylsystem Italiens

  • VG Saarlouis, 25.11.2013 - 3 L 1984/13

    Zur Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO - kein tatsächliches Risiko bei der

  • VG Saarlouis, 26.11.2013 - 3 L 2019/13

    Asylrecht: Rückführung eines Asylsuchenden nach Italien

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