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   VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15   

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VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15 (https://dejure.org/2017,8001)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01.03.2017 - 11 A 302/15 (https://dejure.org/2017,8001)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01. März 2017 - 11 A 302/15 (https://dejure.org/2017,8001)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Beihilfe für Unterbringungskosten in einer alternativen Wohn-Pflege-Gemeinschaft für Demenzpatienten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Alzheimer-Patient kann Anspruch auf Beihilfen für Unterbringung in alternativer Wohn-Pflege-Gemeinschaft haben - Unterbringungskosten können unter Umständen von Beihilfeverpflichtung der Versicherung gedeckt sein

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 24.01.2012 - 2 C 24.10

    Beihilfe; stationäre Pflege; Heimunterbringung; Pflegekosten;

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.01.2012 - 2 C 24.10 folge, dass ein Anspruch auf Erhöhung des Beihilfesatzes für die Erstattung der Aufwendungen für eine stationäre Pflegeeinrichtung bestehe, wenn ansonsten ein amtsangemessener Lebensunterhalt nicht gewährleistet sei.

    Die Pflicht des Dienstherrn zur Sicherstellung des amtsangemessenen Lebensunterhalts erstreckt sich auch auf Lebenslagen, die einen besonderen Bedarf begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2012 - 2 C 24.10, Rn. 15; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.05.2016 - 2 MB 6/16, Rn. 7 - Juris).

  • VG Würzburg, 25.03.2013 - W 1 K 12.815

    Adrenomyeloleuropathie (AMN); Behandlung mit Lorenzo's Öl; Beihilfefähigkeit;

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15
    Streitgegenstand sind Beihilfen für die im Juni 2015 entstandenen Kosten der Unterbringung in der Demenzwohngruppe in Höhe von 1.483,00 EUR aus dem Alltagsgestaltungsvertrag und 500, 00 EUR aus dem Mietvertrag, wie sie sich aus der Rechnung vom 18.06.2015 ergeben, nicht dagegen die grundsätzliche Beihilfefähigkeit der insoweit zukünftig entstehenden Aufwendungen (so wohl VG Würzburg, Urteil vom 25. März 2013 - W 1 K 12.815, Rn. 23 - Juris), denn einem solchen Antrag fehlt angesichts der Regelung in § 5 Absatz 2 Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein (Beihilfeverordnung - BhVO) in der Fassung vom 04.04.2011 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 122) das Rechtsschutzbedürfnis.

    Gemessen an diesen Grundsätzen ist im Rahmen der gebotenen Gesamtbewertung (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 25.03.2013 - W 1 K 12.815, Rn. 24 - Juris) von einem besonders begründeten Ausnahmefall auszugehen, da der Kläger infolge des sich aus der Struktur der BhVO ergebenden Leistungsausschlusses mit erheblichen finanziellen Kosten belastet bleibt, die er durch die Regelalimentation und eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2016 - 2 MB 6/16

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Wahrung der Würde eines Menschen; hier: Anspruch

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15
    Die Beschwerde hiergegen hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 19.05.2016 zurückgewiesen (Az. 2 MB 6/16).

    Die Pflicht des Dienstherrn zur Sicherstellung des amtsangemessenen Lebensunterhalts erstreckt sich auch auf Lebenslagen, die einen besonderen Bedarf begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2012 - 2 C 24.10, Rn. 15; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.05.2016 - 2 MB 6/16, Rn. 7 - Juris).

  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06

    Beamtenrecht: Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass zur Beamtenfamilie Ehegatten und die Gemeinschaft eines Beamten mit seinen Kindern zählt (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06, Rn. 25 - Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 1 A 1481/10

    Verfassungsrechtlich verankerte Fürsorgepflicht eines Dienstherrn hinsichtlich

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15
    Es ist auch nicht vorgetragen oder sonst ersichtlich, dass der Kläger im Hinblick auf die hier streitgegenständlichen Kosten Eigenvorsorge hätte betreiben können, welche über den Abschluss seiner privaten Pflegeversicherung bei der Allianz Private Krankenversicherungs-AG hinausgeht (zum Erfordernis der zumutbare Eigenvorsorge vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.08.2013 - 1 A 1481/10, Rn. 81 - Juris).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98

    Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15
    Dieser Vorschrift liegt der in der bisherigen Rechtsprechung entwickelte Gedanke zugrunde, dass ungeachtet des abschließenden Charakters der Beihilfevorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.06.1999 - 2 C 29.98, Rn. 21 - Juris) im Ausnahmefall die verfassungsrechtlich verbürgte Fürsorgepflicht unmittelbar Grundlage eines Beihilfeanspruchs sein kann, wenn anderenfalls der Beamtin oder dem Beamten eine auch unter Berücksichtigung des pauschalierenden und typisierenden Charakters der Beihilfevorschriften nicht mehr zumutbare Belastung abverlangt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1985 - 6 C 24.84, Rn. 20 - Juris) und die Ablehnung der Beihilfe die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.6.1999 - 2 C 29.98, Rn. 22; Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 3.12, Rn. 21 - Juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.05.2014 - 2 LB 9/13, Rn. 25 - Juris).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 8.14

    Wirksame Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf bestimmte Medizinprodukte

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15
    Dabei ist die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht wegen des Zusammenhangs mit der sich ebenfalls aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz ergebenden Alimentationspflicht des Dienstherrn verletzt, wenn der Beihilfeberechtigte infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet bleibt, die er durch die Regelalimentation und eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann (BVerwG, Urteil vom 26.03.2015 - 5 C 8/14, Rn. 36; Urteil vom 06.11.2009 - 2 C 60.08, Rn. 19; Urteil vom 10.10.2013 - 5 C 32.12, Rn. 22 - Juris).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15
    Im streitgegenständlichen Monat Juni 2015 verfügte der Kläger über Nettoversorgungsbezüge (zu deren Maßgeblichkeit für die Amtsangemessenheit der Alimentation vgl. BVerfGE 44, 249, 266; 81, 363, 376; 99, 300, 3121; 107, 218, 237; 114, 258, 286; 11, 330, 350) in Höhe von 2.918,72 EUR sowie eine Kindergeldzahlung in Höhe von 184, 00 EUR für das Kind Anne.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12

    Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe;

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15
    Dieser Vorschrift liegt der in der bisherigen Rechtsprechung entwickelte Gedanke zugrunde, dass ungeachtet des abschließenden Charakters der Beihilfevorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.06.1999 - 2 C 29.98, Rn. 21 - Juris) im Ausnahmefall die verfassungsrechtlich verbürgte Fürsorgepflicht unmittelbar Grundlage eines Beihilfeanspruchs sein kann, wenn anderenfalls der Beamtin oder dem Beamten eine auch unter Berücksichtigung des pauschalierenden und typisierenden Charakters der Beihilfevorschriften nicht mehr zumutbare Belastung abverlangt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1985 - 6 C 24.84, Rn. 20 - Juris) und die Ablehnung der Beihilfe die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.6.1999 - 2 C 29.98, Rn. 22; Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 3.12, Rn. 21 - Juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.05.2014 - 2 LB 9/13, Rn. 25 - Juris).
  • VGH Bayern, 14.06.2016 - 14 ZB 14.1508

    Informationsobliegenheiten des Beamten gelten in gleichem Maße für seinen

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15
    Diese Formulierung zeigt, dass eine fortlaufende Antragstellung erforderlich ist, denn die Verwendung des Wortes "erstmalig" wäre entbehrlich, wenn es lediglich einer Antragstellung bedürfen würde (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.06.2016 - 14 ZB 14.1508, Rn. 13 - Juris).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12

    Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger;

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 2 LB 9/13

    Beihilferechtliche Behandlung der Kosten des Voranerkennungsverfahrens; (kein)

  • BVerwG, 06.11.2009 - 2 C 60.08

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige aber

  • VG Schleswig, 08.09.2017 - 11 B 33/17

    Beihilfe - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Als Rechtsgrundlage für den geltend gemachten weitergehenden Beihilfeanspruch des Antragstellers kommt allein § 17 Abs. 2 Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig Holstein (Beihilfeverordnung - BhVO) in Betracht, dessen Tatbestandsvoraussetzungen - im Unterschied zu dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren 11 A 302/15 - nunmehr bejaht worden sind.

    Ein unmittelbarer Anspruch aus den Regelungen der Beihilfeverordnung steht dem Antragsteller nicht zu (Urteil der Kammer vom 01.03.2017 - 11 A 302/15, Rn. 29 - juris).

    Diese Erwägungen sind auf das weit gefasste normative Prüfprogramm von § 17 Abs. 2 BhVO, mit dem Ausnahmen von sämtlichen Bestimmungen der BhVO zugelassen werden, nicht übertragbar (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 01.03.2017 - 11 A 302/15, Rn. 42 - juris).

    Auch aus der Entscheidung der Kammer vom 01.03.2017 (Az.: 11 A 302/15) ergibt sich nichts anderes.

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