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   VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14   

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VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14 (https://dejure.org/2014,34392)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.09.2014 - 12 B 21/14 (https://dejure.org/2014,34392)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. September 2014 - 12 B 21/14 (https://dejure.org/2014,34392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 9 Abs 1 GlüStVtr SH
    Untersagung des Vertriebs von Sportwetten bei gleichzeitigem Duldungsangebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Veranstaltung von Sportwetten im Wege des stationären Vertriebes in Schleswig-Holstein

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14
    32 Aus diesem Grund und aus den in Rn. 24 des vorliegenden Urteils angeführten Gründen verfügen die staatlichen Stellen in dem besonderen Bereich der Veranstaltung von Glücksspielen über ein weites Ermessen bei der Festlegung der Anforderungen, die sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben, und - sofern die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bestehenden Anforderungen im Übrigen erfüllt sind - ist es Sache jedes Mitgliedstaats, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihm verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Spiel- und Wetttätigkeiten vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Dickinger und Ömer, EU:C:2011:582, Rn. 99, und Stanleybet International u. a., EU:C:2013:33, Rn. 44).

    22 Zu prüfen ist allerdings, ob eine solche Beschränkung im Rahmen der Ausnahmeregelungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit, die in den nach Art. 62 AEUV auch auf dem Gebiet des freien Dienstleistungsverkehrs anwendbaren Art. 51 AEUV und 52 AEUV ausdrücklich vorgesehen sind, zulässig oder gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (vgl. Urteile Garkalns, C- 470/11, EU:C:2012:505, Rn. 35, und Stanleybet International u. a., C- 186/11 und C- 209/11, EU:C:2013:33, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    23 So können nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs Beschränkungen der Glücksspieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein (vgl. Urteile Garkalns, EU:C:2012:505, Rn. 39, und Stanleybet International u. a., EU:C:2013:33, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Ermangelung einer Harmonisierung des betreffenden Gebiets durch die Union ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (Urteile Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C- 42/07, EU:C:2009:519, Rn. 57, und Stanleybet International u. a., EU:C:2013:33, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), wobei für die Klärung der Frage, welche Ziele mit den nationalen Rechtsvorschriften tatsächlich verfolgt werden, im Rahmen einer Rechtssache, mit der der Gerichtshof nach Art. 267 AEUV befasst worden ist, das vorlegende Gericht zuständig ist (Urteile Dickinger und Ömer, C- 347/09, EU:C:2011:582, Rn. 51, und Stanleybet International u. a., EU:C:2013:33, Rn. 26).

  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14
    32 Aus diesem Grund und aus den in Rn. 24 des vorliegenden Urteils angeführten Gründen verfügen die staatlichen Stellen in dem besonderen Bereich der Veranstaltung von Glücksspielen über ein weites Ermessen bei der Festlegung der Anforderungen, die sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben, und - sofern die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bestehenden Anforderungen im Übrigen erfüllt sind - ist es Sache jedes Mitgliedstaats, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihm verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Spiel- und Wetttätigkeiten vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Dickinger und Ömer, EU:C:2011:582, Rn. 99, und Stanleybet International u. a., EU:C:2013:33, Rn. 44).

    In Ermangelung einer Harmonisierung des betreffenden Gebiets durch die Union ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (Urteile Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C- 42/07, EU:C:2009:519, Rn. 57, und Stanleybet International u. a., EU:C:2013:33, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), wobei für die Klärung der Frage, welche Ziele mit den nationalen Rechtsvorschriften tatsächlich verfolgt werden, im Rahmen einer Rechtssache, mit der der Gerichtshof nach Art. 267 AEUV befasst worden ist, das vorlegende Gericht zuständig ist (Urteile Dickinger und Ömer, C- 347/09, EU:C:2011:582, Rn. 51, und Stanleybet International u. a., EU:C:2013:33, Rn. 26).

    40 Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass das vorlegende Gericht unter Berücksichtigung der Hinweise des Gerichtshofs zu prüfen hat, ob die durch den betreffenden Mitgliedstaat auferlegten Beschränkungen den sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. Urteil Dickinger und Ömer, EU:C:2011:582, Rn. 50).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14
    22 Zu prüfen ist allerdings, ob eine solche Beschränkung im Rahmen der Ausnahmeregelungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit, die in den nach Art. 62 AEUV auch auf dem Gebiet des freien Dienstleistungsverkehrs anwendbaren Art. 51 AEUV und 52 AEUV ausdrücklich vorgesehen sind, zulässig oder gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (vgl. Urteile Garkalns, C- 470/11, EU:C:2012:505, Rn. 35, und Stanleybet International u. a., C- 186/11 und C- 209/11, EU:C:2013:33, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    23 So können nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs Beschränkungen der Glücksspieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein (vgl. Urteile Garkalns, EU:C:2012:505, Rn. 39, und Stanleybet International u. a., EU:C:2013:33, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14
    Geht man davon aus, dass der BGH die dem EuGH-Urteil vom 12.06.2014 Digibet Ltd u.a. Rs. C-156/13 ECLI:EU:C:2014:1756 zu Grunde liegenden Vorlagefragen (Beschluss vom 24.01.2013 - I ZR 171/10 - GewArch 2013, 205 ff.) für entscheidungserheblich hielt, kann daraus der Schluss gezogen werden, dass der BGH unter Berücksichtigung der vom EuGH gegebenen Antwort wohl keinen Verstoß gegen höherrangiges Recht feststellen wird.

    Der EuGH hat erst jüngst in seinem Urteil vom 12.06.2014 Digibet Ltd u.a. Rs. C-156/13 ECLI:EU:C:2014:1756 das weite Ermessen der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Verbraucher und auch die Bedeutung des Verfassungssystems der Mitgliedstaaten betont (Hervorhebungen durch die Kammer):.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14
    Zunächst bindet der Gleichheitssatz jeden Träger öffentlicher Gewalt nur in dessen konkretem Zuständigkeitsbereich (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 - BVerfGE 122, 1 ff., Juris-Rn. 95).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14
    Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem letzten Jahr betreffenden Glücksspielstaatsvertrag in seiner bis zum bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung (BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 42/12 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 287, Juris- Rn. 24 ff.) bzw. die Nachfolgeregelung des Glücksspielstaatsvertrages 2008 (BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 10/12 - BVerwGE 147, 47 ff. - der Staatsvertrag selbst wurde dort allerdings als nicht revisibel bewertet und entsprechend von der berufungsgerichtlichen Auslegung und Anwendung ausgegangen, a.a.O. Juris-Rn. 25) und beruhen vor allem auf einer festgestellten Verletzung des europarechtlichen Kohärenzgebotes infolge einer das Monopol konterkarierenden praktischen Glücksspielpolitik.
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 42.12

    Ausgestaltung, normative; Dienstleistungsfreiheit; Ermessensfehler; Ermessen,

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14
    Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem letzten Jahr betreffenden Glücksspielstaatsvertrag in seiner bis zum bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung (BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 42/12 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 287, Juris- Rn. 24 ff.) bzw. die Nachfolgeregelung des Glücksspielstaatsvertrages 2008 (BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 10/12 - BVerwGE 147, 47 ff. - der Staatsvertrag selbst wurde dort allerdings als nicht revisibel bewertet und entsprechend von der berufungsgerichtlichen Auslegung und Anwendung ausgegangen, a.a.O. Juris-Rn. 25) und beruhen vor allem auf einer festgestellten Verletzung des europarechtlichen Kohärenzgebotes infolge einer das Monopol konterkarierenden praktischen Glücksspielpolitik.
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14
    Soweit der Glücksspielstaatsvertrag 2012 Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war, ist er bisher nicht grundsätzlich beanstandet worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21/12 - BVerwGE 148, 146 ff., Juris- Rn. 20 ff.) und wohl auch Urteil vom 09.07.2014 - 8 C 7/13 - Gründe liegen noch nicht vor.
  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13

    Entgelt; Erwerb einer Gewinnchance; Gewinnchance; Glücksspiel;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14
    Soweit der Glücksspielstaatsvertrag 2012 Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war, ist er bisher nicht grundsätzlich beanstandet worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21/12 - BVerwGE 148, 146 ff., Juris- Rn. 20 ff.) und wohl auch Urteil vom 09.07.2014 - 8 C 7/13 - Gründe liegen noch nicht vor.
  • EuGH, 16.07.2009 - C-428/07

    Horvath - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14
    33 Sodann ist darauf hinzuweisen, dass sich, wenn Vertrags- oder Verordnungsbestimmungen den Mitgliedstaaten zum Zweck der Anwendung des Unionsrechts Befugnisse verleihen oder Pflichten auferlegen, die Antwort auf die Frage, in welcher Weise die Ausübung dieser Befugnisse und die Erfüllung dieser Pflichten bestimmten innerstaatlichen Organen übertragen werden kann, allein nach dem Verfassungssystem der einzelnen Mitgliedstaaten bestimmt (Urteil Horvath, C- 428/07, EU:C:2009:458, Rn. 49).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2014 - 6 S 215/14

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten in Gaststätten verfassungs- und

  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568

    Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude

  • VGH Bayern, 11.06.2014 - 10 CS 14.506

    Annahmestelle für das Sportwettangebot der Staatlichen Lotterieverwaltung;

  • VGH Hessen, 11.03.2014 - 8 B 72/14
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
  • VGH Hessen, 28.06.2013 - 8 B 1220/13

    Zulässigkeit eines verfahrensbegleitenden einstweiligen Rechtsschutzes bzgl.

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