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   VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13   

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VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13 (https://dejure.org/2014,34390)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.03.2014 - 12 A 153/13 (https://dejure.org/2014,34390)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. März 2014 - 12 A 153/13 (https://dejure.org/2014,34390)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Gießen, 05.11.2012 - 5 K 785/11

    Rückforderung von Ausbildungsgeld

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13
    VG Gießen, Urteil vom 5. November 2012 - 5 K 785/11.GI -,juris (Rdnr. 24).

    Sie hat die Möglichkeit, den zurückgezahlten Bruttobetrag im Kalenderjahr der Zahlung gegenüber den Finanzbehörden als sogenannte Negativeinkünfte geltend zu machen, um damit eine Verringerung der Steuerschuld zu erreichen (VG Gießen, Urteil vom 05.11.2012 - 5 K 785/11.GI - zitiert nach juris).

    Räumt ihm die Beklagte im Rahmen der Härtefallregelung des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG wie hier Ratenzahlungen ein, bleibt es dem Soldaten unbenommen, die hierdurch bewirkte Zahlungsdauer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten durch höhere Ratenzahlungen zu verkürzen (VG Gießen, Urteil vom 05.11.2012, a.a.O.).

    Dies entspricht der inzwischen nahezu einhelligen Auffassung der Verwaltungsgerichte, wonach ein uneingeschränktes Zur-Verfügung-Stehen auf die Tätigkeit eines Sanitätsoffiziers in einem Bundeswehrkrankenhaus nicht zutrifft, wenn ihm in dieser Zeit fachärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, mit der Folge, dass eine Weiterbildungszeit nicht als anrechnungsfähige Abdienzeit anerkannt werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.09.1999, a.a.O.; HessVGH, Beschluss vom 20.08.2002 - 10 UZ 4067 - VG Bremen, Urteil vom 19.02.2013 - 6 K 38/08 - und VG Gießen, Urteil vom 05.11.2012, a.a.O., sämtlich zitiert nach juris).

  • VG Gießen, 04.09.1998 - 8 E 237/96

    Rückforderung von Ausbildungsgeldern - zur Anrechnung auf die Abdienzeit

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13
    Einschlägig ist hier Satz 1 des § 56 Abs. 4 und nicht Satz 2, da die Klägerin zum Zeitpunkt der Entstehung des Erstattungsanspruchs, d.h. ihres Ausscheidens aus dem Dienst der Beklagten, nicht mehr Sanitätsoffizier-Anwärterin war, sondern bereits Stabsärztin und damit Offizierin (so auch VG Gießen, Urteil vom 04.09.1998 - 8 E 237/96 (1) mwN - zitiert nach juris).

    Das Ausbildungsgeld zählt zu den Kosten des Studiums im Sinne von § 56 Abs. 4 Satz 1 SG (VG Gießen, Urteil vom 04.09.1998, a.a.O.).

    Denn für den Regelfall geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Soldat auf Zeit die vollen Ausbildungskosten zu erstatten hat, wenn er auf eigenen Antrag vorzeitig entlassen wird (VG Gießen, Urteil vom 04.09.1998, a.a.O.).

    Das der Beklagten durch diese Vorschrift eingeräumte Ermessen berechtigt sie auch zur Erhebung von Stundungszinsen als Ausgleich für den Zinsverlust der aufgeschobenen Tilgung der Hauptforderung (VG Gießen, Urteil vom 04.09.1998, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1996 - 12 A 2476/94

    Erstattungspflicht; Sanitätsoffizieranwärter; Ausbildungsgeld; Doppelstudium;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13
    Die Anordnung, dass die Einziehung der Stundungszinsen erst nach Tilgung der Hauptforderung erfolgt, bewirkt zudem, dass nicht sofort eine aktuelle finanzielle Belastung eintritt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.08.1996 - 12 A 2476/94 - zitiert nach juris).

    Die Enttäuschung der Klägerin über die Nichterfüllung bestimmter Erwartungen begründet keine "besondere Härte" im Sinne des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG (vgl. OVG NRW, Urteil vom 16.08.1996 - 12 A 2476/94 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1999 - 12 A 1828/98
    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13
    Die Erstattungsregelung ist grundsätzlich mit dem Grundrecht aus Art. 12 Grundgesetz - GG - vereinbar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.09.1999 - 12 A 1828/98 - zitiert nach juris mit weit. Nachw.).

    Dies entspricht der inzwischen nahezu einhelligen Auffassung der Verwaltungsgerichte, wonach ein uneingeschränktes Zur-Verfügung-Stehen auf die Tätigkeit eines Sanitätsoffiziers in einem Bundeswehrkrankenhaus nicht zutrifft, wenn ihm in dieser Zeit fachärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, mit der Folge, dass eine Weiterbildungszeit nicht als anrechnungsfähige Abdienzeit anerkannt werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.09.1999, a.a.O.; HessVGH, Beschluss vom 20.08.2002 - 10 UZ 4067 - VG Bremen, Urteil vom 19.02.2013 - 6 K 38/08 - und VG Gießen, Urteil vom 05.11.2012, a.a.O., sämtlich zitiert nach juris).

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 3.81

    Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Berufssoldaten -

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13
    Dass die Weiterbildung eines approbierten Arztes zum Facharzt nach den berufsrechtlichen Vorschriften für Ärzte nicht als ergänzende Ausbildung, sondern als Vervollkommnung des beruflichen Wissens oder als "praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten" (§ 1 Satz 2 BayWBO) angesehen wird, schließt es nicht aus, sie bei einem Berufssoldaten des Sanitätsdienstes als Fachausbildung im Sinne des Soldatenrechts zu werten (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203/210).".
  • BVerwG, 28.09.1983 - 6 B 13.83

    Fachausbildung, die ein Sanitätsoffizier in einem Bundeswehrkrankenhaus erhält,

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28. September 1983 zu § 46 Abs. 4 Satz 2 SG 1975 entschieden, dass die Weiterbildung eines Berufssoldaten des Sanitätsdienstes in einem Bundeswehrkrankenhaus, durch die ihm fachärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, als Fachausbildung anzusehen ist, auch wenn sie nicht mit einer praktischen oder theoretischen Unterweisung verbunden war und der Sanitätsoffizier den üblichen Dienst eines Klinikarztes verrichtet hat (Az. 6 B 13/83, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 87.84

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs auf Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13
    Sowohl im Fall eines Entlassungsantrages als auch beim Übertritt in ein Beamtenverhältnis ist das Ausscheiden aus der Bundeswehr die Folge einer auf Beendigung des Soldatenverhältnisses gerichteten Initiative des Betreffenden (BVerwG, Urteil vom 25.03.1987 - 6 C 87/84 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge -

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13
    Dementsprechend wird auch bei dem vergleichbaren Fall der Rückforderung zu viel gezahlter Dienstbezüge nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 21.09.1989 - 2 C 68/86 - zitiert nach juris) der Bruttobetrag zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94

    Fachausbildung - Weiterbildung eines Arztes zum Facharzt für Inneres

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13
    Wegen dieses zudem normativ vorgegebenen Rahmens für die ärztliche Weiterbildung zum Facharzt entfällt der Charakter als Fachausbildung im Sinn von § 46 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 SG nicht deshalb, weil sie aufgrund ihrer Besonderheiten in eine Berufstätigkeit eingebettet ist; denn sie erschöpft sich gerade nicht in der praktischen ärztlichen Berufstätigkeit und der Gewinnung von Berufserfahrung (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.1995 - 2 C 10.94 - BVerwGE 98, 187/191).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13
    Das Personalamt der Bundeswehr hat die Höhe und die Fälligkeit der von der Klägerin zu zahlenden Raten nach der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.10.1998 - 2 C 21/97 - zitiert nach juris) auf der Grundlage von § 56 Abs. 4 Satz 3 SG rechtsfehlerfrei nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

  • VG Gießen, 26.10.2005 - 8 E 2875/04

    Erstattung von Ausbildungsgeld

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1993 - 11 S 3031/92

    Rückforderung von Ausbildungsgeld von einem niedergelassenen Arzt nach seiner

  • VGH Bayern, 04.07.2013 - 6 BV 12.19

    Berufssoldat; Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes; Entlassung; Erstattung

  • OVG Hamburg, 21.06.2013 - 1 Bf 239/12

    Berechnung der Rückforderung von Ausbildungskosten (Studium) für ausgeschiedene

  • VG Düsseldorf, 30.12.2013 - 10 K 5420/13

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Rückforderung von

  • VG Gießen, 23.10.1998 - 8 E 1419/96

    Soldat; Medizinstudium; Rückforderung von Ausbildungsgeld; besondere Härte

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 18.05

    Soldat auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Ausscheiden aus dem

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LB 156/15

    Abdienquote; Ausbildungsgeld; Ausbildungskosten; besondere Härte; Bundeswehr;

    Im Übrigen ist die Klägerin gegenüber Soldaten, die an einer Bundeswehrhochschule studiert haben, insoweit privilegiert, als Letztere auch einen Anteil an den Personal- und Sachkosten der Ausbildungseinrichtung erstatten müssen (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 6.3.2014 - 12 A 153/13 -, juris Rn. 35).

    40 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 6.3.2014, a. a. O., Rn. 45; VG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2013, a. a. O., Rn. 40; VG München, Urteil vom 17.5.2013 - M 21 K 11.6236 -, juris Rn. 32; VG Gießen, Urteil vom 5.11.2012, a. a. O., Rn. 37).

    Die überwiegende Rechtsprechung hält 4 Prozent für rechtmäßig (so OVG NRW, Urteil vom 1.6.2015, a. a. O., Rn. 63 ff.; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 17.12.2015, a. a. O., Rn. 60; Bay. VGH, Beschluss vom 19.5.2015, a. a. O., Rn. 21; VG Schleswig, Urteil vom 6.3.2014, a. a. O., Rn. 46; VG Mainz, Urteil vom 2.6.2014, a. a. O., Rn. 48; VG Göttingen, Urteil vom 11.3.2015 - 1 A 142/13 - VG Braunschweig, Urteil vom 24.3.2015 - 7 A 144/13 - VG Gießen, Urteil vom 5.11.2012, a. a. O., Rn. 42; VG München, Urteil vom 13.12.2013, a. a. O., Rn. 40).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2015 - 1 A 1242/12

    Härtegrenzen bei der Erstattung von Ausbildungskosten durch einen früheren

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 -, Schütz/Maiwald, BeamtR, ES/A II 1 Nr. 11 = juris, Rn. 24; dem grundsätzlich folgend u.a. VG Gelsenkirchen, Urteile vom 8. September 2014 - 1 K 623/13 -, juris, Rn. 38, und vom 17. Dezember 2014 - 1 K 6101/12 -, juris, Rn. 47; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Dezember 2013 - 10 K 5420/13 -, juris, Rn. 32; a.A. VG Gießen, Urteil vom 5. November 2012 - 5 K 785/11.GI -, juris, Rn. 38, VG Schleswig, Urteil vom 6. März 2014 - 12 A 153/13 -, juris, Rn. 41, und wohl auch Sohm, in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl. 2010, § 56 Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 930/14

    Erhebung von Stundungszinsen für die Zeit vor Eintritt der Bestandskraft eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 -, Schütz/Maiwald, BeamtR, ES/A II 1 Nr. 11 = juris, Rn. 24; dem grundsätzlich folgend u.a. VG Gelsenkirchen, Urteile vom 8. September 2014 - 1 K 623/13 -, juris, Rn. 38, und vom 17. Dezember 2014 - 1 K 6101/12 -, juris, Rn. 47; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Dezember 2013 - 10 K 5420/13 -, juris, Rn. 32; a.A. VG Gießen, Urteil vom 5. November 2012 - 5 K 785/11.GI -, juris, Rn. 38, VG Schleswig, Urteil vom 6. März 2014 - 12 A 153/13 -, juris, Rn. 41, und wohl auch Sohm, in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl. 2010, § 56 Rn. 23.
  • VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 130/13

    Rückforderung von Ausbildungskosten von aus dem Soldatenverhältnis vorzeitig

    Zwar liegen grundsätzlich die Voraussetzungen für die von der Beklagten verfügte, auf § 56 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SG gestützte Rückforderung von Ausbildungskosten, sowie Kosten für das Studium und die Fachausbildung vor (vgl. hierzu auch das Urteil der Kammer vom heutigen Tag in der Sache 12 A 153/13).

    Da die Beklagte insbesondere in Fällen, in denen eine Facharztausbildung angestrebt wird, die entsprechenden Zeiten nicht als Abdienzeit berücksichtigt (vgl. hierzu auch das Urteil der Kammer vom heutigen Tag in der Sache 12 A 153/13,) beginnt die Abdienzeit im Regelfall relativ spät, namentlich dann, wenn ein vollständig zum Facharzt weitergebildeter Arzt seine Dienste anbieten kann.

  • VG Halle, 24.06.2015 - 5 A 26/14

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei einem Zeitsoldaten nach

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 -, Schütz/Maiwald, BeamtR, ES/A II 1 Nr. 11 = juris, Rn. 24; dem grundsätzlich folgend u.a. VG Gelsenkirchen, Urteile vom 8. September 2014 - 1 K 623/13 -, juris, Rn. 38, und vom 17. Dezember 2014 - 1 K 6101/12 -, juris, Rn. 47; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Dezember 2013 - 10 K 5420/13 -, juris, Rn. 32; a.A. VG Gießen, Urteil vom 5. November 2012 - 5 K 785/11.GI -, juris, Rn. 38, VG Schleswig, Urteil vom 6. März 2014 - 12 A 153/13 -, juris, Rn. 41, und wohl auch Sohm, in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl. 2010, § 56 Rn. 23.
  • VG Schleswig, 21.09.2017 - 12 A 34/17

    Rückforderung von Ausbildungskosten

    Die Vorschrift soll einen Vorteilsausgleich herbeiführen, weil der Soldat auf Kosten des Dienstherrn Spezialkenntnisse und -fähigkeiten erworben hat, die im weiteren Berufsleben einen erheblichen Vorteil darstellen, während der Dienstherr die Kosten der Ausbildung zum Teil vergeblich aufgewandt hat (BVerwG, Beschluss vom 02.07.1996 - 2 B 49/96 - zitiert nach juris Rn. 7; Urteil vom 30.03.2006 - 2 C 18/05 - zitiert nach juris Rn. 14; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 06.03.2014 - 12 A 153/13 - zitiert nach juris Rn. 25).
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