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   VG Schleswig, 06.03.2018 - 11 B 35/18   

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VG Schleswig, 06.03.2018 - 11 B 35/18 (https://dejure.org/2018,4702)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.03.2018 - 11 B 35/18 (https://dejure.org/2018,4702)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. März 2018 - 11 B 35/18 (https://dejure.org/2018,4702)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2018 - 11 B 35/18
    Insoweit sind die Gerichte verpflichtet, die Folgen einer vorübergehenden Trennung zu würdigen und müssen vor allem auch eine Vorstellung davon entwickeln, welcher Trennungszeitraum zumutbar ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14; Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 - juris Rn. 17; Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 33; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - OVG 3 S 5.18 -, Rn. 3, juris).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2018 - 11 B 35/18
    Insoweit sind die Gerichte verpflichtet, die Folgen einer vorübergehenden Trennung zu würdigen und müssen vor allem auch eine Vorstellung davon entwickeln, welcher Trennungszeitraum zumutbar ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14; Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 - juris Rn. 17; Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 33; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - OVG 3 S 5.18 -, Rn. 3, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 3 S 5.18

    Abschiebungshindernis für ausländischen Elternteil bei deutschem Kind

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2018 - 11 B 35/18
    Insoweit sind die Gerichte verpflichtet, die Folgen einer vorübergehenden Trennung zu würdigen und müssen vor allem auch eine Vorstellung davon entwickeln, welcher Trennungszeitraum zumutbar ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14; Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 - juris Rn. 17; Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 33; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - OVG 3 S 5.18 -, Rn. 3, juris).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2018 - 11 B 35/18
    Besteht eine solche verfassungsrechtlich schützenswerte familiäre Beziehung, kann ein rechtliches Abschiebungshindernis im Sinne von § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG auch bei einer nur vorübergehenden Trennung vorliegen, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (so z.B. bei einem 2 ½ Jahre alten Kind BVerfG, Beschluss vom 31, August 1999, - 2 BvR 1523/99 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2018 - 11 B 35/18
    Insoweit sind die Gerichte verpflichtet, die Folgen einer vorübergehenden Trennung zu würdigen und müssen vor allem auch eine Vorstellung davon entwickeln, welcher Trennungszeitraum zumutbar ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14; Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 - juris Rn. 17; Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 33; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - OVG 3 S 5.18 -, Rn. 3, juris).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus VG Schleswig, 06.03.2018 - 11 B 35/18
    Denn der leibliche Vater ist nur insoweit unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, als ihm die verfahrensrechtliche Möglichkeit zu eröffnen ist, die rechtliche Vaterposition zu erlangen, wenn dem der Schutz einer familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinen rechtlichen Eltern nicht entgegensteht (BVerfGE 108, 82 (104 ff.) = NJW 2003, 2151).
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