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   VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01   

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https://dejure.org/2001,14570
VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01 (https://dejure.org/2001,14570)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07.05.2001 - 11 A 75/01 (https://dejure.org/2001,14570)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 11 A 75/01 (https://dejure.org/2001,14570)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erhöhung der Dienstbezüge ; Bildung einer Versorgungsrücklage; Verminderung der Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge ; Demographische Veränderungen; Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger; Berücksichtigung der Grundsätze des Berufsbeamtentums

  • Judicialis

    BBesG § 14a; ; BBVAnpG Art. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01
    Das durch seine Dienstleistung erworbene Recht des Beamten auf angemessenen Lebensunterhalt ist durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert wie das Eigentum durch Art. 14 GG (BVerfGE 76, 256, 294).

    Das gilt für die Anwendung der hergebrachten Grundsätze des Beamtentums in gleicher Weise wie für die Anwendung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 74, 363, 387 f; 65, 141, 148; 76, 256, 295).

    Zwar können allein finanzielle Erwägungen in aller Regel nicht als ausreichende Legitimation für Kürzungen angesehen werden, jedoch sind - zumindest geringfügige - Kürzungen dann sachlich gerechtfertigt, wenn sie im Bereich des Systems der Altersversorgung liegen und dazu dienen, vorübergehende Erscheinungen und Entwicklungen im Interesse des Gemeinguts sachgerecht aufzufangen bzw. abzumildern (vgl. BVerfGE 76, 256, 311).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, daß dem Gesetzgeber hinsichtlich der Konkretisierung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentation ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, der sowohl die Struktur der Besoldungsordnung und der Beamtenbesoldung wie auch die Höhe der angemessenen Besoldung betrifft (BVerfG, Beschluß vom 22.03.1990 - 2 BvL 1/86 -, ZBR 1990, 297 f) und Änderungen jederzeit für die Zukunft, auch der Besoldungshöhe, solange sie nicht an der unteren Grenze der amtsangemessenen Alimentation liegt, zuläßt (vgl. BVerfGE 44, 249/263).

    Entscheidend ist, daß der Versorgungsanspruch des Beamten sich weiterhin gegen den Dienstherrn richtet und daß die amtsangemessene Alimentation, welche auf die Nettobesoldung abstellt (BVerfGE 81, 363, 376) gewahrt bleibt.

  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Besoldungsvorschriften des

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine gesetzliche Regelung allein dann mit dem Gleichheitsgrundsatzes Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn sich für diese schlechterdings ein vernünftiger sachgerechter Grund nicht erkennen läßt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15.01.1985, NVwZ 1985, S. 333 mwN).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01
    Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis ist die Pflicht verbunden, sich voll für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine ganze Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (BVerfGE 55, 207, 236, 237; 71, 255, 268).
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01
    Das gilt für die Anwendung der hergebrachten Grundsätze des Beamtentums in gleicher Weise wie für die Anwendung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 74, 363, 387 f; 65, 141, 148; 76, 256, 295).
  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 56, 146, 162) ist das Beamtenverhältnis dadurch geprägt, daß es als ein öffentliches Dienst- und Treueverhältnis angelegt ist und die Beteiligten umfassend rechtlich in Anspruch nimmt.
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, daß dem Gesetzgeber hinsichtlich der Konkretisierung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentation ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, der sowohl die Struktur der Besoldungsordnung und der Beamtenbesoldung wie auch die Höhe der angemessenen Besoldung betrifft (BVerfG, Beschluß vom 22.03.1990 - 2 BvL 1/86 -, ZBR 1990, 297 f) und Änderungen jederzeit für die Zukunft, auch der Besoldungshöhe, solange sie nicht an der unteren Grenze der amtsangemessenen Alimentation liegt, zuläßt (vgl. BVerfGE 44, 249/263).
  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 96.75

    Anforderungen an den Begriff der "ähnlichen Versorgung" im Sinne der

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01
    Zwar rechnet die Beitragsfreiheit der Beamtenversorgung nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.07.1977 - VI C 96.75 - DVBl. 1978, 626 ff; Schwegmann/Summer, Einführung vor § 1 BBesG; vgl. auch BVerfGE 21, 329, 346; a.A. Battis in NJW 1998, 2653).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01
    Umgekehrt ist der Dienstherr verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie angemessenen Lebensunterhalt in Form von Dienstbezügen sowie eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren (vgl. BVerfGE 99, 300, 314).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01
    Zwar rechnet die Beitragsfreiheit der Beamtenversorgung nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.07.1977 - VI C 96.75 - DVBl. 1978, 626 ff; Schwegmann/Summer, Einführung vor § 1 BBesG; vgl. auch BVerfGE 21, 329, 346; a.A. Battis in NJW 1998, 2653).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

  • VG Düsseldorf, 25.01.2002 - 26 K 4395/00

    Anspruch auf (allgemeine) Erhöhung seiner Dienstbezüge unter Berücksichtigung des

    vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 7. Mai 2001 - 11 A 75/01 -.
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