Rechtsprechung
   VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 19/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31893
VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 19/16 (https://dejure.org/2016,31893)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07.09.2016 - 11 A 19/16 (https://dejure.org/2016,31893)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07. September 2016 - 11 A 19/16 (https://dejure.org/2016,31893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,31893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 33 Abs 5 GG, § 1 PflStdV SH
    (Keine) Klagebefugnis aus der Verletzung prozedualer Obliegenheiten; Vertretbarkeit von 25,5 Pflichtstunden pro Woche für Gymnasiallehrer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 19/16
    Der Beklagte verkenne nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht in den Entscheidungen zur Professorenbesoldung (Urt. v. 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 -) und zur Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt (Urt. v. 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 -) prozedurale Anforderungen in Form von Begründungs-, Überprüfungs- und Beobachtungspflichten aus dem beamtenrechtlichen Argumentationsprinzip hergeleitet hat.

    Im Rahmen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Richter- und Professorenbesoldung verhielt sich der Sachverhalt ähnlich, da wiederum nur eine bestimmte Besoldungsgruppe betroffen war (vgl. BVerfG, Urt. v. 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 -).

    Dabei sieht das Bundesverfassungsgericht in den Fällen, in denen sich aus einem Grundrecht oder grundrechtsgleichen Recht Leistungsansprüche ableiten, das Grundgesetz aber keine exakte Bezifferung der Leistung erlaubt und dem Gesetzgeber dementsprechend ein weiter - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Gestaltungsspielraum zukommt, in besonderem Maße eine Kontrolle der tatsächlichen Grundlagen und Methoden der Leistungsbemessung vor, um den Betroffenen einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Urt. v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 - BVerfG, Urt. v. 14.02.2012 - 2 BvL 17/09 -).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 164/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit;

    Auszug aus VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 19/16
    Dies ergäbe sich aus der der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 09.06.2015 (Urteil, 5 KN 164/14) zugrunde liegenden Argumentation, die ohne Weiteres auf die Schleswig-Holsteinische Rechtslage übertragbar wäre.

    So vertritt er die Ansicht, dass das von dem Kläger in Bezug genommene Urteil des Niedersächsischen OVG vom 09.06.2015 (aaO) auf die Rechtslage in Schleswig-Holstein nicht übertragbar sei.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 19/16
    Ebenso verhielt es sich bei dem von dem Kläger benannten Hartz-IV-Urteil (BVerfG, Urt. v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 -).

    Dabei sieht das Bundesverfassungsgericht in den Fällen, in denen sich aus einem Grundrecht oder grundrechtsgleichen Recht Leistungsansprüche ableiten, das Grundgesetz aber keine exakte Bezifferung der Leistung erlaubt und dem Gesetzgeber dementsprechend ein weiter - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Gestaltungsspielraum zukommt, in besonderem Maße eine Kontrolle der tatsächlichen Grundlagen und Methoden der Leistungsbemessung vor, um den Betroffenen einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Urt. v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 - BVerfG, Urt. v. 14.02.2012 - 2 BvL 17/09 -).

  • VGH Hessen, 08.08.2000 - 1 N 4694/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenverordnung für Lehrer an Gymnasien in Hessen

    Auszug aus VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 19/16
    Aufgrund der bestehenden Einschätzungsprärogative erfolgt eine nur in sehr engen Grenzen bestehende gerichtliche Kontrollmöglichkeit (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 08.08.2000 - 1 N 4694/96 -, Rdnr. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.10.2007 - OVG 4 B 10.07 -, Rdnr. 29) dahingehend, dass die Einschätzung nicht offensichtlich fehlsam und insbesondere nicht willkürlich sein darf.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 4 B 10.07

    Zum Umfang der Lehrverpflichtung eines Studienrates an einem Gymnasium in Berlin

    Auszug aus VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 19/16
    Aufgrund der bestehenden Einschätzungsprärogative erfolgt eine nur in sehr engen Grenzen bestehende gerichtliche Kontrollmöglichkeit (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 08.08.2000 - 1 N 4694/96 -, Rdnr. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.10.2007 - OVG 4 B 10.07 -, Rdnr. 29) dahingehend, dass die Einschätzung nicht offensichtlich fehlsam und insbesondere nicht willkürlich sein darf.
  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 B 25.05

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Schätzung

    Auszug aus VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 19/16
    Das bedeutet, dass die allgemein festgesetzte Wochenstundenzahl der übrigen Beamten als Maßstab genommen wird, um die außerunterrichtliche Arbeitszeit zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1979 - BVerwG 2 C 40.77 -, Rdnr. 27; BVerwG, Beschl. v. 21.09.2005 - 2 B 25.05 -, Rdnr. 6).
  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 19/16
    Der Beklagte verkenne nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht in den Entscheidungen zur Professorenbesoldung (Urt. v. 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 -) und zur Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt (Urt. v. 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 -) prozedurale Anforderungen in Form von Begründungs-, Überprüfungs- und Beobachtungspflichten aus dem beamtenrechtlichen Argumentationsprinzip hergeleitet hat.
  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
    Auszug aus VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 19/16
    Das bedeutet, dass die allgemein festgesetzte Wochenstundenzahl der übrigen Beamten als Maßstab genommen wird, um die außerunterrichtliche Arbeitszeit zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1979 - BVerwG 2 C 40.77 -, Rdnr. 27; BVerwG, Beschl. v. 21.09.2005 - 2 B 25.05 -, Rdnr. 6).
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 19/16
    Das grundrechtsgleiche Recht auf Fürsorge umfasst im Grundsatz die Verpflichtung des Dienstherrn, seine Beamten gegen unberechtigte Angriffe in Schutz zu nehmen, sie entsprechend ihrer Eignung und Leistung zu fördern und bei seinen Entscheidungen die wohl verstandenen Interessen der Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 -, Rdnr. 30).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 19/16
    Das Gericht legt im rechtlichen Ausgangspunkt zugrunde, dass Rechtsschutz gegen untergesetzliche Rechtsnormen, von denen eine unmittelbare Beeinträchtigung ohne weiteren Vollzugsakt ausgeht und die n i c h t Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens sein können, durch eine Feststellungsklage erlangt werden kann (siehe dazu grundlegend BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht