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   VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 197/12   

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VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 197/12 (https://dejure.org/2014,28527)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.05.2014 - 8 A 197/12 (https://dejure.org/2014,28527)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 8 A 197/12 (https://dejure.org/2014,28527)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 15 Abs 1 BauNVO, § 6 Abs 1 BauO SH, § 6 Abs 7 BauO SH, § 59 Abs 1 BauO SH
    Nachbarklage gegen Anlagen auf Grundstücksgrenze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauaufsichtliches Einschreiten bei Verletzung von Nachbarrechten hinsichtlich Beseitigung von grenzständig errichteten Anlagen auf dem Grundstück (hier: Stützwand und Aufschüttungen)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauaufsichtliches Einschreiten bei Verletzung von Nachbarrechten hinsichtlich Beseitigung von grenzständig errichteten Anlagen auf dem Grundstück (hier: Stützwand und Aufschüttungen)

  • rechtsportal.de

    Bauaufsichtliches Einschreiten bei Verletzung von Nachbarrechten hinsichtlich Beseitigung von grenzständig errichteten Anlagen auf dem Grundstück (hier: Stützwand und Aufschüttungen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (37)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1999 - 1 M 122/99

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs als Rechtsfrage

    Auszug aus VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 197/12
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des OVG Schleswig und anderer Obergerichte (vgl. jüngst OVG Schleswig, Beschl. v. 04.05.2011 - 1 MB 5/10 -, NordÖR 2011, 33 und Beschl. v. 13.05.2013 - 1 MB 4/13 - n.v.; OVG Schleswig, Beschl. v. 30.11.1999 - 1 M 122/99 - unter Hinweis auf Rspr. des OVG Lüneburg; OVG Münster, Beschl. v. 30.08.2012 - 2 B 983/12 - juris, m.w.N; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2012 - OVG 2 S 44.12 - juris, m.w.N.; zur Rspr. des VGH München vgl. Dohm/Franz/Rauscher, in: Simon/Busse, Kommentar zur BayBO, 114. EL 2013, Art. 6 Rn 607 m.w.N.), dass ein Nachbar, der seinerseits den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben bzw. der unzulässigen Rechtsausübung grundsätzlich gehindert ist, die Unterschreitung der erforderlichen Abstandsfläche gegenüber der Grenze seines Grundstücks zu rügen.

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn sich der - klagende - Grundstückseigentümer hinsichtlich seines Verstoßes auf eine durch eine Erteilung einer Baugenehmigung formell abgesicherte Position berufen kann bzw. wenn die Anlagen seinerzeit in Übereinstimmung mit dem geltendem Recht errichtet wurden (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 15.12.1992 - 1 L 118/91 - juris; Beschl. v. 30.11.1999 - 1 M 122/99 - n.v.; Domning/Möller/Suttkus, Kommentar zur LBO, 3. Aufl. 2010, 11.

    Maßgeblich sind insoweit die sichtbaren tatsächlichen Verhältnisse und dass die Anlage den (jetzt) erforderlichen Grenzabstand nicht einhält (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 05.10.1999 - 1 EO 698/99 - BauR 200, 869; OVG Lüneburg, Urt. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 - BauR 1999, 1163; OVG Schleswig, Urt. v. 15.12.1992 - 1 L 118/91 - juris; Beschl. v. 30.11.1999, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Auszug aus VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 197/12
    Mehr als die Einhaltung der bauordnungsrechtlich vorgesehenen Abstandsflächen kann ein Nachbar im Regelfall nicht verlangen (OVG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10 - OVG Berlin Brandenburg, Beschl. v. 30.10.2009 - 10 S 26/09 - juris; OVG B-Stadt, Beschl. v. 26.09.2007 - 2 BS 188/07 - NordÖR 2008, 73; Beschl. der Kammer vom 12.03.2014 - 8 B 4/14 -, bestätigt durch OVG Beschl. 27.06.2014 - 1 MB 7/14 - n.v.).

    Insbesondere in bebauten innerörtlichen Bereichen - wie hier - gehört es zur Normalität, dass von benachbarten Grundstücken bzw. Gebäuden aus Einsicht in das eigene Grundstück und in Gebäude genommen werden kann (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 31.05.2011 - 1 A 296/06 -, juris; OVG B-Stadt, Beschl. v. 26.09.2007 - 2 Bs 188/07 -, ZfBR 2008, 73).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12

    Abstandsflächenvorschriften; Abweichung; atypische Grundstückssituation

    Auszug aus VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 197/12
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des OVG Schleswig und anderer Obergerichte (vgl. jüngst OVG Schleswig, Beschl. v. 04.05.2011 - 1 MB 5/10 -, NordÖR 2011, 33 und Beschl. v. 13.05.2013 - 1 MB 4/13 - n.v.; OVG Schleswig, Beschl. v. 30.11.1999 - 1 M 122/99 - unter Hinweis auf Rspr. des OVG Lüneburg; OVG Münster, Beschl. v. 30.08.2012 - 2 B 983/12 - juris, m.w.N; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2012 - OVG 2 S 44.12 - juris, m.w.N.; zur Rspr. des VGH München vgl. Dohm/Franz/Rauscher, in: Simon/Busse, Kommentar zur BayBO, 114. EL 2013, Art. 6 Rn 607 m.w.N.), dass ein Nachbar, der seinerseits den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben bzw. der unzulässigen Rechtsausübung grundsätzlich gehindert ist, die Unterschreitung der erforderlichen Abstandsfläche gegenüber der Grenze seines Grundstücks zu rügen.

    Hierbei ist eine quantitativ und qualitativ wertende Betrachtung der mit der Verletzung der Abstandsflächenvorschriften einhergehenden Beeinträchtigungen vorzunehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2012 - OVG 2 S 44.12 - juris; m.w.N.).

  • VG Wiesbaden, 22.09.2016 - 6 K 1760/14

    Erfolglose Klage gegen Kindertagesstätte mit angeschlossenem Spielplatz und

    Auch insoweit fehlt es an der Klagebefugnis, weil die Einhaltung der Vorschriften zum Baugenehmigungsverfahren und zur Baugenehmigungsbedürftigkeit lediglich dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Vollzug des Baurechts dienen, nicht aber den privaten Rechten der Nachbarn (vgl. HessVGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 4 B 403/16 -, juris Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 05. Oktober 1990 - 7 C 55/89, 7 C 56/89 -, BVerwGE 85, 368 - juris Rn. 20ff; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 08. Mai 2014 - 8 A 197/12 -, juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 19.01.2021 - 8 B 24/20

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes sowie weiterer Obergerichte, dass ein Nachbar, der selbst den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben bzw. der unzulässigen Rechtsausübung grundsätzlich gehindert ist, die Unterschreitung der erforderlichen Abstandfläche gegenüber der Grenze seines Grundstücks zu rügen (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 08. Mai 2014 - 8 A 197/12 -, Rn. 41, juris mit weiteren Nachweisen).

    Ein nachbarliches Abwehrrecht gegen eine Verletzung der Abstandflächenvorschriften besteht dann nicht, wenn dem Grundstückseigentümer ein vergleichbar gewichtiger materiell-rechtlicher Verstoß gegen die Abstandflächenvorschriften zu Lasten des Nachbarn zuzurechnen ist (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 08. Mai 2014 - 8 A 197/12 -, Rn. 41, juris).

  • VG Regensburg, 24.11.2016 - RO 2 K 14.832

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen und

    Insbesondere in bebauten innerörtlichen Bereichen - wie hier - gehört es zur Normalität, dass von benachbarten Grundstücken bzw. Gebäuden aus Einsicht in das eigene Grundstück und in Gebäude genommen werden kann (vgl. OVG Bautzen, U.v. 31.05.2011 - 1 A 296/06 -, juris; OVG B-Stadt, B.v. 26.09.2007 - 2 Bs 188/07 -, ZfBR 2008, 73; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, U.v.8.5.2014 - 8 A 197/12 - juris).
  • VG München, 30.10.2014 - M 9 SN 14.3801

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Ansiedlung eines Baumarkts neben einem

    Soweit der Bevollmächtigte der Antragstellerin geltend macht, der mit der Baugenehmigung zugelassene Stabgitterzaun verletze nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts, scheidet eine solche bereits deshalb aus, da dieser Zaun so gestaltet werden kann, dass er keine gebäudegleiche Wirkung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO (VG Schleswig, U. v. 08.05.2014 - 8 A 197/12 - juris Rn. 46) hat.
  • VG Regensburg, 24.11.2020 - RN 6 K 20.92

    Erfolglose Klage gegen Nachbarn erteilte Baugenehmigung

    Die Grenze des Zumutbaren wird nur in Ausnahmefällen überschritten, wenn ein Vorhaben Einsichtsmöglichkeiten auf das Nachbargrundstück eröffnet, die über das hinzunehmende Maß hinausgehen, etwa wenn ein Balkon in unmittelbarer Nähe zu einem vorhandenen Schlafzimmerfenster errichtet werden soll oder wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris; BayVGH, B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - juris; BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - juris; OVG Hamburg, B.v. 26.9.2007 - 2 Bs 188/07 - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 8.5.2014 - 8 A 197/12 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 12.12.2011 - 2 M 162/11 - juris).
  • VG München, 28.10.2015 - M 9 K 14.3787

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Baumarktes

    Soweit der Bevollmächtigte der Klägerin geltend macht, der mit der Baugenehmigung zugelassene Stabgitterzaun verletze nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts, scheidet eine solche bereits deshalb aus, da dieser Zaun so gestaltet werden kann, dass er keine gebäudegleiche Wirkung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO (VG Schleswig, U. v. 08.05.2014 - 8 A 197/12 - juris Rn. 46) hat.
  • VG Regensburg, 17.01.2023 - RN 6 K 21.1497

    Nachbarklage gegen Errichtung eines Familienhauses

    Die Grenze des Zumutbaren wird nur in Ausnahmefällen überschritten, wenn ein Vorhaben Einsichtsmöglichkeiten auf das Nachbargrundstück eröffnet, die über das hinzunehmende Maß hinausgehen, etwa wenn ein Balkon in unmittelbarer Nähe zu einem vorhandenen Schlafzimmerfenster errichtet werden soll oder wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris; BayVGH, B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - juris; BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - juris; OVG Hamburg, B.v. 26.9.2007 - 2 Bs 188/07 - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 8.5.2014 - 8 A 197/12 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 12.12.2011 - 2 M 162/11 - juris).
  • VG Regensburg, 19.05.2020 - RN 6 K 19.1137

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus

    Die Grenze des Zumutbaren wird nur in Ausnahmefällen überschritten, wenn ein Vorhaben Einsichtsmöglichkeiten auf das Nachbargrundstück eröffnet, die über das hinzunehmende Maß hinausgehen, etwa wenn ein Balkon in unmittelbarer Nähe zu einem vorhandenen Schlafzimmerfenster errichtet werden soll oder wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris; BayVGH, B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - juris; BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - juris; OVG Hamburg, B.v. 26.9.2007 - 2 Bs 188/07 - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 8.5.2014 - 8 A 197/12 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 12.12.2011 - 2 M 162/11 - juris).
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