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   VG Schleswig, 08.09.2017 - 11 B 33/17   

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VG Schleswig, 08.09.2017 - 11 B 33/17 (https://dejure.org/2017,34567)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.09.2017 - 11 B 33/17 (https://dejure.org/2017,34567)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. September 2017 - 11 B 33/17 (https://dejure.org/2017,34567)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15

    Beihilfe für den Aufenthalt in einer Demenzwohngruppe

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2017 - 11 B 33/17
    Als Rechtsgrundlage für den geltend gemachten weitergehenden Beihilfeanspruch des Antragstellers kommt allein § 17 Abs. 2 Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig Holstein (Beihilfeverordnung - BhVO) in Betracht, dessen Tatbestandsvoraussetzungen - im Unterschied zu dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren 11 A 302/15 - nunmehr bejaht worden sind.

    Ein unmittelbarer Anspruch aus den Regelungen der Beihilfeverordnung steht dem Antragsteller nicht zu (Urteil der Kammer vom 01.03.2017 - 11 A 302/15, Rn. 29 - juris).

    Diese Erwägungen sind auf das weit gefasste normative Prüfprogramm von § 17 Abs. 2 BhVO, mit dem Ausnahmen von sämtlichen Bestimmungen der BhVO zugelassen werden, nicht übertragbar (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 01.03.2017 - 11 A 302/15, Rn. 42 - juris).

    Auch aus der Entscheidung der Kammer vom 01.03.2017 (Az.: 11 A 302/15) ergibt sich nichts anderes.

  • VG Schleswig, 30.01.2017 - 11 B 2/17

    Eintritt in den Ruhestand

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2017 - 11 B 33/17
    Ein Anspruch kann aufgrund des in dieser Norm eingeräumten Ermessens nur bestehen, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, also aufgrund der konkreten Umstände des Falles nur eine einzige bestimmte Entscheidung in Betracht kommt (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.04.2017 - 2 MB 3/17, Beschlussabdruck S. 3; Beschluss der Kammer vom 30.01.2017 - 11 B 2/17, Beschlussabdruck S. 4).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2017 - 11 B 33/17
    Dabei müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen und haben eine Verletzung der Menschenwürde zu verhindern, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 m.w.N. - zitiert nach Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2016 - 2 MB 6/16

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Wahrung der Würde eines Menschen; hier: Anspruch

    Auszug aus VG Schleswig, 08.09.2017 - 11 B 33/17
    Daraus folgt, dass eine einstweilige Anordnung in entsprechenden Konstellationen zu erlassen wäre, wenn sich die Erfolgsaussichten der Hauptsache jedenfalls als offen darstellten (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.05.2016 - 2 MB 6/16, Rn. 4 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2019 - 15 B 624/18

    Prüfung der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der FDP-Fraktion im Wahljahr 2013;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 1986 - 1 B 1160/86 -, NJW 1988, 89; Sächs. OVG, Beschlüsse vom 24. November 2008 - 2 B 370/08 -, juris Rn. 7, und vom 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 19; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 11. November 2014 - 4 K 2310/14 -, Rn. 3, juris; VG Aachen, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 6 L 628/06 -, juris Rn. 48 ff.; Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 2018, § 123, Rn. 61; a.A. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978 - 1 WB 112.78 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 3. März 2015 - 6 B 1125/14 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2002- 7 CE 02.637 -, juris Rn. 22; VG SH, Beschluss vom 8. September 2017 - 11 B 33/17 -, juris Rn. 8.
  • VG Schleswig, 13.11.2018 - 11 B 141/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Ein Anspruch- der in der Hauptsache zu einem Vornahmetenor führen würde- kann aufgrund des gesetzlich eingeräumten Ermessens nur bestehen, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, also aufgrund der konkreten Umstände des Falles nur eine einzige bestimmte Entscheidung in Betracht kommt (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.04.2017 - 2 MB 3/17, Beschlussabdruck S. 3; Beschluss der Kammer vom 08. September 2017 - 11 B 33/17 -, Rn. 8, juris).
  • VG Schleswig, 19.12.2018 - 1 B 123/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Akteneinsicht nach § 133

    Ein Anspruch kann aufgrund des in dieser Norm eingeräumten Ermessens nur bestehen, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, also aufgrund der konkreten Umstände des Falles nur eine einzige bestimmte Entscheidung in Betracht kommt (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 08. September 2017 - 11 B 33/17 -, Rn. 8, juris m. Verweis auf Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.04.2017 - 2 MB 3/17, Beschlussabdruck S. 3).
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