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   VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15   

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https://dejure.org/2016,39431
VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15 (https://dejure.org/2016,39431)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.11.2016 - 9 A 156/15 (https://dejure.org/2016,39431)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. November 2016 - 9 A 156/15 (https://dejure.org/2016,39431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 127 Abs 2 Nr 1 BauGB, § 127 Abs 2 Nr 4 BauGB, § 130 Abs 2 S 3 BauGB, § 133 Abs 3 S 1 BauGB
    Erschließungsbeitragsrecht: Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Parkflächen stellen keine selbständige Erschließungsanlage dar

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.11.2015 - 9 B 21.15

    Erlass eines Gebührenbescheids durch privaten Geschäftsbesorger

    Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15
    Die Kammer hat in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren (9 B 21/15) mit Beschluss vom 12.10.2015 den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch zu dem Verfahren 9 B 21/15, und den beigezogenen Verwaltungsvorgang Bezug genommen.

    Entgegen der Auffassung der Kammer nach der summarischen Prüfung im Eilverfahren (9 B 21/15) handelt sich jedoch aufgrund der Erkenntnisse in dem Ortstermin nicht um nur eine selbständige Erschließungsanlage "Zum S." als eine zum Anbau bestimmte Straße mit den Teileinrichtungen Fahrbahn und Gehweg einschließlich der unselbständigen Parkplätze und dem sich anschließenden verkehrsberuhigten Bereich Fußgängerzone.

    Hinsichtlich der Bewertung der Grundstücksfläche des Flurstücks X/X mit 62.830,89 m² [nach Herausrechnung der öffentlichen Grünflächen und Biotopflächen bzw. des Küstenabschnitts Steilufer gemäß des Beschlusses vom 12.10.2015 (9 B 21/15)] als ausnutzbare/bebaubare und damit i. S. v. § 131 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 6 EBS "erschlossene" Fläche, bestehen keine rechtlichen Bedenken.

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15
    "Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbstständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf eine Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.09.1979 - 4 C 55.76 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 25; B. v. 10.06.2009 - 9 C 2/08 -, juris; st.Rspr.).

    Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbstständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf eine Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.09.1979 - 4 C 55.76 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 25; B. v. 10.06.2009 - 9 C 2/08 -, juris; st. Rspr.).

  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15
    "Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbstständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf eine Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.09.1979 - 4 C 55.76 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 25; B. v. 10.06.2009 - 9 C 2/08 -, juris; st.Rspr.).

    Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbstständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf eine Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.09.1979 - 4 C 55.76 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 25; B. v. 10.06.2009 - 9 C 2/08 -, juris; st. Rspr.).

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15
    Darüber hinaus würde es auch an dem notwendigen Zusammenfassungsbeschluss der Beklagten fehlen und die gemeinsame Abrechnung würde zu einer erheblichen Mehrbelastung der Anlieger der Hauptstraße (hier der Anbaustraße) führen, wie die Vergleichsberechnungen zeigen (263,72 EUR statt 3.544,61 EUR); dies wäre nicht vorteilsgerecht (vgl. BVerwG, U. v. 12.05.2016 - 9 C 11/15 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 9 L 102/97

    Erschließungsbeitrag; Parkplatzkosten; Öffentliche Parkfläche

    Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15
    Maßgebend ist insoweit der optische Eindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse bei natürlicher Betrachtungsweise vermitteln (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 18.11.1998 - 9 L 102/97 -, juris m. w. N.).
  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72

    Begriff "zum Anbau bestimmt"

    Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15
    Die Anbaubestimmung ergibt sich für eine Straße dann, wenn an ihr (tatsächlich) gebaut werden kann und (rechtlich) gebaut werden darf, oder genauer: wenn von Baugrundstücken zu ihr Zugang genommen werden kann und darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1973 - IV C 19/72, juris).
  • BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; zum Anbau bestimmte Straße; nicht zum

    Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15
    Der ersten (absoluten) Anforderung ist ohne weiteres genügt, wenn die beidseitig nicht anbaubare Teilstrecke 100 m lang ist (vgl. BVerwG, U. v. 06.12.1996 - 8 C 32.95 - B. v. 25.04.2000 - 11 B 46/99 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 26.01.2016 - 9 B 20/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vorauszahlungsbescheide für Straßenausbaubeiträge

    Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15
    Denn nach der Rechtsprechung des OVG (B. v. 22.04.2014 - 4 MB 2/14 -), der sich die Kammer angeschlossen hat (B. v. 26.01.2016 - 9 B 20/15 -), ist für die Zulässigkeit der Erhebung von Vorausleistungen nicht auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides, sondern auf den Erlasszeitpunkt des Vorausleistungsbescheides abzustellen.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15
    Der ersten (absoluten) Anforderung ist ohne weiteres genügt, wenn die beidseitig nicht anbaubare Teilstrecke 100 m lang ist (vgl. BVerwG, U. v. 06.12.1996 - 8 C 32.95 - B. v. 25.04.2000 - 11 B 46/99 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ähnelt eine bis zu 100 m tiefe, nicht verzweigte im Sinne von nicht abknickende Stichstraße (Sackgasse) einer typischen Zufahrt derart, dass sie wie diese regelmäßig als unselbständig zu qualifizieren ist (BVerwG, U. v. 23.06.1995 - 8 C 30/93 -, juris).
  • VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16

    Schmutzwasseranschlussbeiträge für Hinterliegergrundstücke sowie für Grundstücke,

    Auch unter Berücksichtigung der Einwände der Klägerin bestehen keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit AAS 2015 der Beklagten, zumal die Kammer in ständiger Rechtsprechung sowohl von der Wirksamkeit der AAS 2015 (vgl. VG Magdeburg, U. v. 19.04.2017 - 9 A 156/15 MD; VG Magdeburg, U. v. 15.06.2017 - 9 A 214/14 MD; VG Magdeburg, U. v. 01.12.2017 - 9 A 748/15 MD), die auch vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt worden ist (OVG LSA, B. v. 22.09.2017 - 4 M 95/17), als auch von der grundsätzlich bestehenden Befugnis zur Erhebung eines Herstellungsbeitrages II ausgeht.

    Ausgehend von einer ortsüblich überwiegenden Tiefe baulicher Nutzung in dem zu betrachtenden Gebiet von etwa 25 m ist die metrische Festlegung der Tiefe von 50 m im Rahmen der Regelung in § 4 Abs. 3 Nr. 4b AAS 2012 fehlerhaft, weil sie sich nicht mehr in dem "Korridor" bewegt, der durch die ortsüblich prägende Tiefe der baulichen Nutzung vorgegeben wird (vgl. VG Magdeburg, U. v. 19.04.2017 - 9 A 156/15 MD -).

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