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   VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16   

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VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16 (https://dejure.org/2017,38050)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.05.2017 - 7 A 228/16 (https://dejure.org/2017,38050)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 7 A 228/16 (https://dejure.org/2017,38050)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 174/16

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
    Das Eilverfahren 7 B 174/16, 4 MB 43/16 blieb erfolglos.

    Zur Begründung bezieht sich der Beklagte auf die Ausführungen des Gerichts in den Eilverfahren (7 B 174/16, 4 MB 43/16).

    § 29 Abs. 8 LJagdG kann analog zwar auf Fälle angewandt werden, in denen - wie hier - die Pflicht zur Auflösung des Jagdgatters zwischen den Beteiligten streitig ist, um Überpopulationen zu vermeiden, solange nicht rechtskräftig über die Beseitigungsanordnung der Jagdgatter entschieden worden ist (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 01.09.2016, 7 B 174/16; im Ergebnis bestätigt durch das OVG Schleswig, Beschluss vom 11.01.2017 - 4 MB 43/16 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 4 MB 43/16
    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
    Das Eilverfahren 7 B 174/16, 4 MB 43/16 blieb erfolglos.

    Zur Begründung bezieht sich der Beklagte auf die Ausführungen des Gerichts in den Eilverfahren (7 B 174/16, 4 MB 43/16).

    § 29 Abs. 8 LJagdG kann analog zwar auf Fälle angewandt werden, in denen - wie hier - die Pflicht zur Auflösung des Jagdgatters zwischen den Beteiligten streitig ist, um Überpopulationen zu vermeiden, solange nicht rechtskräftig über die Beseitigungsanordnung der Jagdgatter entschieden worden ist (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 01.09.2016, 7 B 174/16; im Ergebnis bestätigt durch das OVG Schleswig, Beschluss vom 11.01.2017 - 4 MB 43/16 -).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Herrmann ./. Deutschland

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
    Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen von Eigentümerbefugnissen können daher keine Enteignung sein, selbst wenn sie die Nutzung des Eigentums nahezu völlig entwerten (BVerfG, Urteil vom 06.12.2016, 1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12 und 1 BvR 1456/12 -, zitiert nach juris).

    Der in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verankerte Bestandsschutz des Eigentums verlangt im Rahmen des Möglichen vorrangig, eigentumsbelastende Regelungen ohne kompensatorische Ausgleichszahlungen verhältnismäßig auszugestalten, etwa durch Ausnahmen und Befreiungen oder durch langfristige Übergangsreglungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 06.12.2016, a.a.O., zitiert nach juris).

  • BVerfG, 10.10.1997 - 1 BvR 310/84

    Verbot fischereilicher Nutzung in einem Naturschutzgebiet zum Schutz von Vögeln;

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
    Die Vorschriften im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmen daher generell und abstrakt, wie weit die geschützte Rechtsposition überhaupt reicht (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 10. Oktober 1997 - 1 BvR 310/84 -, zitiert nach juris).

    Bei einer Inhalts- und Schrankenbestimmung muss aber die Umgestaltung und Beseitigung eines Rechts nicht durchweg mit einer Entschädigungs- oder Übergangsregelung abgemildert werden (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 10. Oktober 1997 - 1 BvR 310/84 -, zitiert nach juris).

  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
    Zum einen gibt es derzeit in Schleswig-Holstein zumindest 3 miteinander vergleichbare Fälle (und eben nicht nur einen Fall) der Gatterjagd, für die diese Vorschrift zur Anwendung kommt, wie die parallel anhängigen Verfahren 7 A 309/16 und 7 A 233/16 zeigen.
  • BVerwG, 17.02.2017 - 5 B 12.16

    Zur Anerkennung einer weiteren Dienstunfallfolge (reaktive Depression) eines

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
    Die Anforderung, dass das Gesetz allgemein zu sein hat, ist erfüllt, wenn sich wegen der abstrakten Fassung des gesetzlichen Tatbestandes nicht absehen lässt, auf wie viele und welche Fälle das Gesetz Anwendung findet (BVerwG, Beschluss vom 17.02.2017, - 5 B 12.16 - zitiert nach juris).
  • EGMR, 26.06.2012 - 9300/07

    Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
    Das in der Klagbegründung angeführte Urteil des EGMR (EGMR, Hermann./. Bundesrepublik Deutschland, Urteil vom 26.06.2012 - 9300/07, - zitiert nach juris) bestätigt lediglich allgemein das Erfordernis eines verhältnismäßigen Eingriffs, macht aber für die hier zu betrachtende Fallkonstellation des Verbotes von Jagdgattern keine speziellen präjudiziellen Vorgaben.
  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
    Insbesondere folgt aus der unterschiedlichen Behandlung desselben Sachverhaltes durch zwei verschiedene Hoheitsträger kein Indiz für die Verfassungswidrigkeit einer der gewählten Regelungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06 -, juris).
  • EuGH, 14.09.2010 - C-550/07

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
    Dieser Grundsatz verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. EUGH, Urteil 14.09.2010 - C-550/07 P -, juris).
  • BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 126/04

    Kein Anspruch auf Entschädigung wegen enteignenden Eingriffs bei versagter

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
    Diese Norm steht aufgrund des Zustimmungsgesetzes nach Art. 59 Abs. 2 GG im Rang einfachen Bundesrechts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.02.2007 - 2 BvR 126/04 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 8 KN 43/02

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Naturschutzverordnung

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Präklusion I

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 309/16

    Jagen im Jagdgatter; Erforderlichkeit der Jagdausübung

  • OVG Saarland, 04.08.2016 - 1 A 150/15

    Gestattung der Jagdausübung innerhalb eines Jagdgatters bei Streit über die

  • VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 174/16
    Am 11.07.2016 stellte der Antragsteller den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und erhob am 11.07.2016 eine weitere Klage unter dem Aktenzeichen 7 A 228/16 mit dem Hauptantrag auf Feststellung, dass es zulässig ist, im Forstort "...", d.h. konkret innerhalb des dortigen Jagdgatters, die Jagd auszuüben und/oder ausüben zu lassen.

    Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift, die Bejagung in den Fällen des Geltungsbereichs des Verbots nach § 29 Abs. 5 Nr. 5 LJagdG n.F. zu regeln, ist seine Anwendung im Wege des "Erst-Recht-Schlusses" hier aber im öffentlichen Interesse für den Zeitraum bis zur endgültigen Beendigung der zwischen den hiesigen Beteiligten anhängigen Verfahren 7 A 3/16 und 7 A 228/16 möglich und geboten.

  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16

    Verbot der Gatterjagd

    Zum einen gibt es derzeit in Schleswig-Holstein zumindest 3 miteinander vergleichbare Fälle (und eben nicht nur einen Fall) der Gatterjagd, für die diese Vorschrift zur Anwendung kommt, wie die parallel anhängigen Verfahren 7 A 309/16 und 7 A 228/16 zeigen.
  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 309/16
    Zum einen gibt es derzeit in Schleswig-Holstein zumindest 3 miteinander vergleichbare Fälle (und eben nicht nur einen Fall) der Gatterjagd, für die diese Vorschrift zur Anwendung kommt, wie die parallel anhängigen Verfahren 7 A 233/16 und 7 A 228/16 zeigen.
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