Rechtsprechung
VG Schleswig, 09.10.2017 - 12 B 18/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,41647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 15 BStatG 1987, § 11a Abs 2 S 1 BStatG 1987, § 8 Abs 1 AgrStatG, § 1 AgrStatG, § 6 AgrStatG
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Heranziehung zur Bodennutzungshaupterhebung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.03.2017 - 8 C 6.16
Rechtliche Grenzen der Heranziehung zu statistischen Stichprobenerhebungen
Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2017 - 12 B 18/17
Die konkrete Auswahl des Antragstellers verstößt auch nicht gegen die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Kriterien hinsichtlich Qualität, repräsentativer Aussagefähigkeit und gleichmäßiger Verteilung der Heranziehung (BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 8 C 6/16 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 4 B 1001/16
Verfassungsmäßigkeit der elektronischen Datenerhebung zur …
Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2017 - 12 B 18/17
Mit der elektronischen Übertragung wird das legitime Ziel verfolgt, die Verwaltung zu modernisieren und die Bürokratie abzubauen (OVG Münster Beschl. v. 22.12.2016 - 4 B 1001/16, BeckRS 2016, 111358, Rn. 11). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VG Schleswig, 09.10.2017 - 12 B 18/17
Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Datenerhebung bestehen nicht (zum Maßstab vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 -, juris Rn. 151).
- VG Schleswig, 02.01.2020 - 12 B 67/19
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen mehrere …
Das dabei seit Dezember 2016 verwendete technische Verfahren TLS 1.2 ist ein allgemein anerkanntes Verfahren zur verschlüsselten Datenübertragung und Serverauthentifizierung, durch das sichergestellt wird, dass die Daten während der Übertragung von Unbefugten nicht eingesehen, verändert oder umgeleitet werden können (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 09.10.2017 - 12 B 18/17 - juris Rn. 12).