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   VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20   

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VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20 (https://dejure.org/2020,35296)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.11.2020 - 12 B 44/20 (https://dejure.org/2020,35296)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. November 2020 - 12 B 44/20 (https://dejure.org/2020,35296)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Schleswig, 01.11.2018 - 12 A 186/17

    Versetzung zur Organisationseinheit Telekom Project Management

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20
    Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen treten an die Stelle von abstrakt-funktionellen und konkret-funktionellen Ämtern abstrakte und konkrete Aufgabenbereiche (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 - juris, Rn. 27) und an die Stelle des Dienststellen- oder Behördenwechsels der Betriebswechsel (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 6 P 25.10 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 15. November 2006 - 6 P 1/06 -, juris, Rn. 18; VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, juris, Rn. 48).

    Auf die Frage, ob die jeweilige Organisationseinheit gemäß § 3 Abs. 1 PostPersRG in Verbindung mit der Anordnung zur Übertragung dieser Befugnis im Bereich der xxxx die Befugnisse einer Dienstbehörde wahrnimmt, kommt es deshalb - entgegen der Stellungnahmen der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums der Finanzen - nicht an (VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, juris, Rn. 49; im Ergebnis ebenso VG Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2018 - VG 5 L 122.18 -, juris, Rn. 15).

    Daraus folgt, dass hinsichtlich der Frage, ob eine Organisationseinheit eines Postnachfolgeunternehmens als "Betrieb" anzusehen ist, auf den Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) abzustellen ist (VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, juris, Rn. 51).

    Ein dienstlicher Grund liegt regelmäßig schon dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, juris, Rn. 58, m. w. N.).

    Eine Zuweisung bestimmter konkreter Aufgaben bereits mit der Versetzung ist nicht erforderlich, mithin nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung (OVG Schleswig, Beschluss vom 8. April 2020 - 2 MB 14/19 - VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, juris, Rn. 63).

    Demgegenüber wird die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht durch eine Versetzung erst dann berührt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung Beachtung verlangen oder gewichtige Grundrechte des Beamten - darunter auch der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz von Ehe und Familie - besonders schwer beeinträchtigt werden (VG Schleswig, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, juris, Rn. 46; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 2013 - 5 NE 165/13 -, juris, Rn. 34, m. w. N.; VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, juris, Rn. 65).

  • VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19

    Versetzung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20
    Hinzu kommt die durch die Versetzung erfolgende Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs des zuvor - hier seit dem 1. April 2019 - beschäftigungslosen Antragstellers aus Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, juris, Rn. 4; vgl. VGH München, Beschluss vom 13. März 2017 - 6 B 16.1627 -, juris, Rn. 32; VG Saarlouis, Beschluss vom 15. November 2016 - 2 L 990/16 -, juris, Rn. 13).

    Die Bewältigung von dienstlich veranlassten Veränderungen ist eine Frage der persönlichen Lebensgestaltung des Beamten und seiner Familie, die diese allein zu beurteilen und zu entscheiden haben (VG Schleswig, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, juris, Rn. 46).

    Demgegenüber wird die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht durch eine Versetzung erst dann berührt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung Beachtung verlangen oder gewichtige Grundrechte des Beamten - darunter auch der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz von Ehe und Familie - besonders schwer beeinträchtigt werden (VG Schleswig, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, juris, Rn. 46; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 2013 - 5 NE 165/13 -, juris, Rn. 34, m. w. N.; VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, juris, Rn. 65).

  • VGH Bayern, 13.07.2018 - 6 CS 18.1205

    Vesetzungsverfügung gegen Telekom-Mitarbeiter

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20
    Dies liegt jedoch im Rahmen der regelmäßigen Nachteile einer Versetzung, die grundsätzlich in Kauf genommen werden müssen (Beschluss OVG Schleswig vom 8. April 2020 - 2 MB 14/19 - vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 6 CS 18.1205 -, juris, Rn. 21 f., m.w.N.).
  • VG Aachen, 30.05.2018 - 1 L 628/18

    Altersgrenze; Amt; Attest; Beamte; Beschäftigung; Beteiligung; Betriebsrat;

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20
    Im Übrigen besteht keine strenge, bei jeder Versetzung mit Ortswechsel alle denkbaren Alternativbeschäftigungsmöglichkeiten umfassend in den Blick nehmende Suchpflicht des Dienstherrn (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 1 L 628/18 -, juris, Rn. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 6 E 718/07

    Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung der Heraufsetzung des Streitwertes

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20
    Ist Streitgegenstand eine Versetzung, ist für den Wert des Streitgegenstands der Auffangwert festzusetzen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 30.07.2007 - 6 E 718/07 - juris, Rn. 2 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - 1 B 770/17

    Zuweisung eines Beamten an einen anderen Dienstort; Beteiligung des Betriebsrats

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20
    Insbesondere wird man die strengen Anforderungen, die nach der Rechtsprechung bei der vorzeitigen Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor dem Hintergrund des Grundsatzes "Rehabilitation vor Ruhestand" für die gebotene Suche des Dienstherrn nach einer gemessen an dem gesundheitlichen Leistungsvermögen des Betroffenen noch gegebenen anderweitigen Verwendungsmöglichkeit bestehen, wegen bedeutsamer Unterschiede der betroffenen Fallgruppen nicht einfach auf Personalmaßnahmen übertragen können, die - wie Versetzung und Zuweisung - keine Änderung des Status eines aktiven Beamten bewirken, sondern (nur) zu einem Wechsel des Dienstortes führen (OVG Münster, Beschluss vom 08.03.2018 - 1 B 770/17 -, juris, Rn. 41 ff.).
  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 12 B 78/18

    Versetzung eines ehemaligen Postbeamten zur Telekom Placement Services

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20
    Die Kammer hat hierzu mit Beschluss vom 6. Februar 2019, Az. 12 B 78/18 ausgeführt:.
  • VG Schleswig, 23.08.2018 - 12 B 58/17

    Beamtenrecht - Versetzung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20
    Ist der Verwaltungsakt hingegen nicht offensichtlich rechtswidrig, überwiegt - auch im Hinblick auf die durch den Gesetzgeber in § 126 Abs. 4 BBG vorgenommene Wertung - in der Regel das Vollziehungsinteresse (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2018 - 12 B 58/17 -, juris, Rn. 21, m.w.N.).
  • VG Berlin, 09.05.2018 - 5 L 122.18
    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20
    Auf die Frage, ob die jeweilige Organisationseinheit gemäß § 3 Abs. 1 PostPersRG in Verbindung mit der Anordnung zur Übertragung dieser Befugnis im Bereich der xxxx die Befugnisse einer Dienstbehörde wahrnimmt, kommt es deshalb - entgegen der Stellungnahmen der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums der Finanzen - nicht an (VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, juris, Rn. 49; im Ergebnis ebenso VG Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2018 - VG 5 L 122.18 -, juris, Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - 1 A 1923/14

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter Beförderung i.R.d. Vergabe

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei dem D. um eine solche Arbeitgebervereinigung handelt (VGH Mannheim, Beschluss vom 26. April 2016 - 4 S 64.16 -, juris, Rn. 2 bis 6; OVG Münster, Beschluss vom 27. April 2016 - 1 A 1923/14 -, juris, Rn. 20 bis 22).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 P 25.10

    Mitbestimmung des Betriebsrats im stillgelegten Betrieb eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2019 - 10 S 35.18

    Abgrenzung zwischen Versetzung im Sinne der §§ 2 Abs 2 S 2, 4 Abs 5 PostPersRG

  • OVG Saarland, 28.04.2017 - 1 B 358/16

    Versetzung eines (nach Ablauf einer Beurlaubung) beschäftigungslosen Beamten

  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 6 B 16.1627

    Versetzung eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten an 268

  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen;

  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14

    Deutsche Telekom AG darf beamteten Mitarbeiter bei Tochtergesellschaft einsetzen

  • VG Schleswig, 07.01.2016 - 12 B 87/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zuweisung zu Tochterunternehmen der Telekom

  • VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613

    Klage gegen Versetzung an einen anderen Dienstort, hier: Postbeamtin in

    Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 PostPersRG gilt § 126 Abs. 4 BBG ebenfalls bei Postnachfolgeunternehmen (VG Schleswig, B.v. 9.11.2020 - 12 B 44/20 - juris Rn. 5).

    Davon geht die Kammer bei der in ... ansässigen Organisationseinheit TPS mangels entgegenstehender Anhaltspunkte aus (vgl. dazu instruktiv VG Schleswig, B.v. 9.11.2020 - 12 B 44/20 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.; ähnlich auch BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - Rn. 10).

    Ein dienstlicher Grund liegt regelmäßig schon dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (VG Schleswig, B.v. 9.11.2020 - 12 B 44/20 - juris Rn. 24).

  • VG Schleswig, 13.01.2022 - 12 B 38/21

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Solche sind insbesondere anzunehmen, wenn ohne die Versetzung eine amtsangemessene Beschäftigung der Beamtin oder des Beamten nicht mehr gewährleistet ist (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 2 M 82/00 - Rn. 8 f.; VGH Bayern, Beschluss vom 18. März 2021 - 6 CS 21.198 -, Rn. 24; VG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2020 - 12 B 44/20 -, Rn. 22, alle juris).
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