Rechtsprechung
   VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13286
VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21 (https://dejure.org/2021,13286)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.05.2021 - 2 B 1/21 (https://dejure.org/2021,13286)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - 2 B 1/21 (https://dejure.org/2021,13286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,13286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Schleswig, 23.04.2021 - 1 B 2/21

    Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen bei einem Vorgehen der

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    Dieser Bescheid war Gegenstand eines in der 1. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts unter dem Az. 1 B 2/21 anhängig gemachten Antrags auf Eilrechtsschutz, der mit Beschluss vom 23.04.2021 abgelehnt wurde.

    Es wird insoweit auf die Ausführungen der 1. Kammer - Fachkammer für Naturschutzrecht - in dem Beschluss vom 23.04.2021, Az. 1 B 2/21 verwiesen.

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    In solchen Fällen sind an die Betriebseigenschaft strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 4 C 9/11 -, Rn. 7- 8, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 4 B 231.96

    Bauplanungsrecht - Bebauung im Außenbereich, Bestandsschutz bei besonders alter

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    Auf den sog. passiven Bestandsschutz können sich die Antragsteller schon deshalb nicht berufen, weil ein solcher spätestens mit der Beseitigung der "alten" Weidezaunanlage im Jahr 2020 erloschen wäre, zumal es sich bei der vollständigen Neuerrichtung des Zauns auch nicht um eine bloße Instandhaltungsmaßnahme handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.1996 - 4 B 231/96 -, Rn. 2, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20

    Baueinstellung am Schleswiger Bahnhof bestätigt

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    Anders als bei einer Beseitigungsanordnung verlangt eine Baustilllegungsverfügung nach § 59 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 (lit. a) LBO tatbestandlich lediglich die formelle, nicht hingegen die materielle Illegalität der Anlage, es sei denn, das Vorhaben ist ausnahmsweise offensichtlich genehmigungsfähig bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig (vgl. hierzu zuletzt OVG Schleswig, Urteil vom 04.03.2021 - 1 LB 28/20 -, Rn. 76, juris, m.w.N.).Dies ist hier der Fall.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 121/94

    Nachhaltigkeit; Galloway-Rinderzucht; Eigenland; Pachtland; Rinder

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    Maßgeblich ist, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereiches - das Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 07.02.1995 - 1 L 121/94 -, Rn. 37, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.2004 - 4 B 58.04

    Pferdehaltung im Außenbereich

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ist deshalb gerade nicht anwendbar, wenn ein Vorhaben - wie hier - vorwiegend aus Liebhaberei bzw. "hobbymäßig" errichtet und betrieben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.09.2004 - 4 B 58/04 -, Rn. 6 ff., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2017 - 1 MB 18/17

    Vorläufiger Baustopp im Bahnhof Schleswig

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    Denn die sofortige Vollziehung einer (rechtmäßigen) Baueinstellungsverfügung liegt regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Vorbildwirkungen eines gemäß § 73 Abs. 6 LBO formell illegalen Baubeginns bekämpft, dem "Schwarzbauer" sowie dem "Schwarznutzer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Baugenehmigung Bauausführenden entzieht und ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert (st. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschluss vom 20.12.2017 - 1 MB 18/17 - Rn. 9, juris, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2021 - 5 MB 11/21

    Naturschutzrechtliche Untersagung der Errichtung einer Zaunanlage;

    Die Äußerungen zu möglicherweise sonst noch beabsichtigten Nutzungen - Gänsehaltung, Imkerei, Streuobstwiese, offenbar auch Schafhaltung (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 2 B 29/21 -, juris Rn. 12) - auf dem 1, 4 ha großen Grundstück ändern daran nichts und tragen überdies kaum zu einer Klarstellung bei (vgl. auch VG Schleswig, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 B 1/21 -, juris Rn. 44 f.).
  • VG Schleswig, 07.07.2021 - 2 B 29/21

    Beseitigungsanordnung und Zwangsgeldandrohung - Antrag auf Wiederherstellung der

    Die Antragsteller haben zudem im vorausgegangenen Verfahren unter dem Az. 2 B 1/21 selbst ausgeführt, dass die Pfosten aus Eichenholz nur eingeschlagen und ohne größeren Aufwand entfernbar sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht