Rechtsprechung
   VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42871
VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17 (https://dejure.org/2020,42871)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.11.2020 - 7 A 608/17 (https://dejure.org/2020,42871)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. November 2020 - 7 A 608/17 (https://dejure.org/2020,42871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,42871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Schleswig, 28.06.2017 - 7 B 33/17

    Einstweilige Anordnung in Bezug auf die künftige Unterlassung von Äußerungen

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17
    Mit Beschluss vom 28.06.2017 ist das einstweilige Rechtsschutzbegehren durch das Verwaltungsgericht Schleswig (Az.: 7 B 33/17) abgelehnt worden.

    Das Gericht bezieht sich dabei zur Begründung zunächst auf die Gründe des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 28.06.2017 (Az.: 7 B 33/17) sowie des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 26.07.2017 (Az.: 3 MB 23/17).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 13 ME 112/13

    Der Generalstaatsanwalt und der "Vertuschungsvorwurf"

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17
    Er setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (BVerwG, Beschluss v. 11.11.2010 - 7 B 54/10; OVG Lüneburg, Beschluss v. 12.07.2013 - 13 ME 112/13; VG Köln, Beschluss v. 24.10.2013 - 7 L 939/13).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17
    Er setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (BVerwG, Beschluss v. 11.11.2010 - 7 B 54/10; OVG Lüneburg, Beschluss v. 12.07.2013 - 13 ME 112/13; VG Köln, Beschluss v. 24.10.2013 - 7 L 939/13).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17
    Ob eine konkrete Gefahr der Wiederholung droht, ist anhand einer umfassenden Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, zu denen insbesondere die Schwere des Eingriffes, die Umstände der Verletzungshandlung sowie der fallbezogene Grad an Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und die Motivation des Handelnden gehören (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.07.2014 - 13 ME 97/14; VG Hannover, Beschluss v. 22.02.2019 - 6 B 5193/18).
  • VG Hannover, 03.06.2014 - 1 B 7660/14

    Amtsträger; Minister; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17
    Eine Wiederholungsgefahr kann jedenfalls dann ausscheiden, wenn der Themenkomplex der angegriffenen Äußerungen nicht mehr von öffentlichem Interesse ist (VG Hannover, Beschluss v. 03.06.2014 - 1 B 7660/14).
  • VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anhörung; einstweilige Anordnung; erweiterter

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17
    Ob eine konkrete Gefahr der Wiederholung droht, ist anhand einer umfassenden Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, zu denen insbesondere die Schwere des Eingriffes, die Umstände der Verletzungshandlung sowie der fallbezogene Grad an Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und die Motivation des Handelnden gehören (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.07.2014 - 13 ME 97/14; VG Hannover, Beschluss v. 22.02.2019 - 6 B 5193/18).
  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17
    Zwar können sich EU-Bürger unmittelbar auf die Grundfreiheiten berufen (EuGH, Urteil v. 05.02.1963 - 26/62), hieraus kann der Kläger aber keine Rechte ableiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2852/08

    Darlegungserfordernisse des Antrags auf Zulassung der Berufung; Unterlassen

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17
    Der Betroffene wird hierdurch nicht erneut in das Licht der Öffentlichkeit gezerrt, weil sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit erfolgte Stellungnahme erschöpft; es besteht nicht die Gefahr des "ewigen Prangers im Internet" (OVG Münster, Beschluss v. 17.02.2009 - 13 A 2852/08).
  • VGH Bayern, 13.06.2013 - 4 CE 13.944

    Einstweiliger Rechtsschutz; Verbreiten von Behauptungen; Anordnungsgrund

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17
    Es kann daher angenommen werden, dass sie ihr Ziel - sich öffentlich von den Inhalten der Werke des Klägers zu distanzieren - mit der ursprünglichen Stellungnahme erreicht hat und eine konkrete Wiederholungsgefahr auch aus diesem Grund ausscheidet (Bayerischer VGH, Beschluss v. 13.06.2013 - 4 CE 13.944).
  • BVerfG, 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17
    Zu einem anderen Ergebnis führt auch nicht die von dem Prozessvertreter des Klägers angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ("Marseille", Beschluss v. 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14).
  • VG Schleswig, 28.06.2017 - 7 B 33/17
    Wegen der weiteren Einzelheiten der Sach- und Rechtslage wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten - auch zum Hauptsacheverfahren 7 A 608/17 - und den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht