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   VG Schleswig, 11.07.2006 - 7 A 34/06   

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https://dejure.org/2006,34768
VG Schleswig, 11.07.2006 - 7 A 34/06 (https://dejure.org/2006,34768)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.07.2006 - 7 A 34/06 (https://dejure.org/2006,34768)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 7 A 34/06 (https://dejure.org/2006,34768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • blutalkohol PDF, S. 506

    Widerruf der Waffenbesitzkarte/des Jagdscheins wegen 31/2 Jahre zurückliegender vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt i. S. d. § 316 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Schleswig, 11.07.2006 - 7 A 34/06
    Bei dem alkoholbedingten Fehlverhalten handelt es sich nicht um ein Bagatelldelikt (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 1 C 31/92 JURIS).

    Dabei setzt diese Vermutung nicht voraus, dass außer der Verurteilung weitere nachteilige Umstände über den Waffenbenutzer bekannt geworden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994, aaO).

  • VG Karlsruhe, 20.05.1999 - 6 K 914/98
    Auszug aus VG Schleswig, 11.07.2006 - 7 A 34/06
    Das gilt selbst dann, wenn wie im vorliegenden Fall der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ein dem Betroffenen günstiges medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten vorausgegangen ist (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 20. Mai 1999 6 K 914/98 - JURIS).
  • BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 27.88
    Auszug aus VG Schleswig, 11.07.2006 - 7 A 34/06
    Insbesondere bedeutet die Bejahung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nicht, dass dem Betroffenen generell Unzuverlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1989 - 1 C 27.88 JURIS).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus VG Schleswig, 11.07.2006 - 7 A 34/06
    Der Kläger ist ca. 3 ¼ Jahre vor dem hier maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1989 Buchholtz 402.4 WaffG Nr. 54 = BVerwGE 84, 17) durch Strafbefehl des Amtsgerichts ????? vom 30. September 2002 u.a. wegen des Vergehens der vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Abs. 1 StGB rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30, verurteilt worden.
  • BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94

    Waffenrecht: Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen

    Auszug aus VG Schleswig, 11.07.2006 - 7 A 34/06
    Die Regelvermutung wird daher nur entkräftet, wenn bezogen auf die Straftat aufgrund besonderer Tatsachen im Einzelfall die nach dem strengen gesetzlichen Maßstab regelmäßig gegebene Befürchtung, der Betroffene könnte mit Waffen (bzw. Munition) nicht ordnungsgemäß umgehen, ausnahmsweise nicht gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1995 1 C 32/94 JURIS).
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