Rechtsprechung
   VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33020
VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15 (https://dejure.org/2016,33020)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.10.2016 - 2 A 186/15 (https://dejure.org/2016,33020)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 2 A 186/15 (https://dejure.org/2016,33020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,33020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erhebung für Mobilheime

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungssteuer für Mobilheime bestätigt

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zweitwohnungssteuer auch für Mobilheime

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Zweitsteuer für das mobile Campingheim

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zweitwohnungssteuer für Mobilheime zulässig - Ganzjährige Nutzbarkeit für Klassifizierung einer Unterkunft als Zweitwohnung nicht entscheidend

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - 2 KN 1/05

    Stellplatzsteuer für Wohnmobile; kommunale Aufwandsteuer; Standplatzmiete;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15
    Der Aufwand für ein Mobilheim auf einem Campingplatz, als da sind Erwerbskosten sowie die Standplatzkosten, ist damit einer Besteuerung nach § 3 Abs. 1 KAG i.V.m. Art. 105 Abs. 2a GG grundsätzlich fähig (so für Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen OVG Schleswig, Urteil vom 19.11.2003 - 2 KN 1/03 - m.w.N., juris; Beschluss vom 25.01.2006 - 2 KN 1/05 - juris; VG Schleswig, Urteil vom 04.12.2015 - 2 A 227/13).

    Soweit der Kläger Gegenteiliges aus den Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zu 2 KN 1/03 und 2 KN 1/05 entnehmen will, kann er damit nicht durchdringen.

    Der Senat hat vielmehr ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einige mobile Unterkünfte hinsichtlich ihrer Ausstattung auch dem Wohnungsbegriff des Zweitwohnungssteuerrechts genügen können (Urteil vom 25.01.2006 - 2 KN 1/05; s.a. Beschluss vom 04.07.2014 - 4 LA 31/14).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15
    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, juris; BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40/93 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 20.04.1998 - 8 B 25/98 -, juris).

    Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 67/99
    Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15
    Durch diese Regelung wird nicht - im Sinne eines Wirklichkeitsmaßstabes - der reale Aufwand des einzelnen Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Vorhaltung seiner Zweitwohnung (etwa in Gestalt einer "Eigenmiete" oder der Kosten für die Kapitalbindung und sonstige Aufwendungen) erfasst, sondern ein fingierter Aufwand, der den besteuerbaren Aufwand normativ quantifiziert und (so) den Mietwert der in der Gemeinde vorhandenen Zweitwohnungen gleichsam auf "einen Nenner" bringt (OVG Schleswig, Urteil vom 18.10.2000 - 2 L 67/99).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15
    Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer als Jahressteuer wäre zudem nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erst dann unverhältnismäßig, wenn die Nutzungsmöglichkeit zwei Monate unterschreiten würde (BVerwG Urteil vom 26.09.2001 - 9 C 1/01 - juris).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15
    Dabei hat der Gesetzgeber einen weitreichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes und des Steuermaßstabes (so BVerfG, Beschluss vom 17.02.2010 - 1 BvR 529/09).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15

    Zweitwohnungssteuer; Haupt- und Nebenzweitwohnung; Melderecht; Tatbestandswirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15
    Trotz der für die Abgrenzung von Zweit- und Hauptwohnung bestehenden Tatbestandswirkung des Melderechts im Zweitwohnungssteuerrecht (OVG Schleswig, Urteil vom 06.08.2015 - 2 LB 7/15 - juris), wendet die Rechtsprechung nicht den - weiten - Wohnungsbegriff des Melderechts an, der jeden zum Wohnen oder Schlafen benutzten umschlossenen Raum ausreichen lässt (§ 20 BMG).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 L 136/00

    Rechtswidrigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheids; In einer Zweitwohnung zum

    Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15
    Erforderlich ist nach ständiger Rechtsprechung vielmehr eine abgeschlossene Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit (vgl. nur OVG Schleswig, Urteil vom 20.03.2002 - 2 L 136/00 - juris).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15
    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, juris; BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40/93 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 20.04.1998 - 8 B 25/98 -, juris).
  • BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98

    Kommunalabgaben - Zweitwohnungsteuer für Wohnungen in einem Feriengebiet

    Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15
    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, juris; BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40/93 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 20.04.1998 - 8 B 25/98 -, juris).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15
    Die Fälle, in denen eine Zweitwohnung nicht einmal über eine Heizung verfügt, dürften aber derart gering sein, dass sie im Rahmen der Typisierung und Pauschalierung vernachlässigbar sind (VG Schleswig, Urteil vom 27.10.2014 - 2 A 41/13; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.01.2003 - 9 C 3/02 -, BVerwGE 117, 345).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 2 A 2556/15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen einer Sozietät als Betriebsstätte; Festsetzung

    Dies hat der Senat bereits mit Urteilen vom 28. Mai 2015 - 2 A 95/15 (= juris), 2 A 96/15, 2 A 188/15 - sowie vom 21. Juni 2016 - 2 A 1464/15 - und vom 27. September 2016 - 2 A 186/15 - im Einzelnen ausgeführt.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. September 2016 - 2 A 186/15 -, vom 21. Juni 2016 - 2 A 1464/15 -, vom 28. Mai 2015 - 2 A 95/15 -, juris Rn. 63 ff., und vom 12. März 2015 - 2 A 2422/14 -, juris Rn. 34 ff., Nds. OVG, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 LA 130/14 -, juris Rn. 4 ff., jeweils unter Bezugnahme auf das Urteil des VerfGH Rh.-Pf. vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 - und die Entscheidung des BayVerfGH vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12, beide juris.

  • VG Schleswig, 28.10.2016 - 2 B 87/16

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Zweitwohnungssteuer

    Unter Kochgelegenheit versteht die Kammer zumindest eine Herdplatte sowie eine Spüle (VG Schleswig, Urteil vom 11.10.2016 - 2 A 186/15 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht