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   VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11   

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VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11 (https://dejure.org/2012,32419)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.09.2012 - 9 A 237/11 (https://dejure.org/2012,32419)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. September 2012 - 9 A 237/11 (https://dejure.org/2012,32419)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Schleswig, 08.12.2010 - 9 A 217/09

    Schülerbeförderung, Erstattung der Kosten durch Schulträger

    Auszug aus VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11
    Ebenso wenig ist ein Rechtsanspruch auf Ermessensbetätigung in einer bestimmten Weise anzuerkennen (vgl. Urt. vom 04.11.2009 - 9 A 98/09 - und vom 08.12.2010 - 9 A 217/09 - Die Gemeinde 2011, 78 und in Juris, m.w.N.).

    Willkürlich wäre es hingegen, die Anwendung des § 3 Abs. 3 SBS von sachfremden Kriterien abhängig zu machen oder den jeweiligen Schulweg ohne sachlich nachvollziehbare Begründung nunmehr nur anders zu beurteilen (vgl. etwa Urt. v. 08.12.2010 - 9 A 217/09 - Die Gemeinde 2011, 78 und in juris Rn. 28 ff.: neue Einschätzung eines Weges als nicht mehr gefährlich ohne sachliche Begründbarkeit [ wenn es - wie dort - darauf gemäß eigener tatsächlicher Praxis ankommt]).

    Denn diese Ausführungen erfolgen lediglich in der theoretischen Auseinandersetzung mit der Behauptung der Gefährlichkeit des Schulweges durch die Kläger der hier zu entscheidenden Parallelverfahren und unter Verweis auf die Rechtsprechung des OVG Lüneburg und auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom 08.12.2010 (zum Az. 9 A 217/09, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10

    Bemessung der Länge des Schulwegs anhand der fußläufigen Strecke zwischen der

    Auszug aus VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11
    Anders als nach der niedersächsischen Rechtslage (dazu OVG Lüneburg, Urt. v. 20.01.1993 - 13 L 3511/92 - und Beschl. v. 12.08.2011 - 2 LA 283/10 -, beide in juris) ist der Begriff des maßgeblichen Schulweges nicht bindend vorgegeben.

    Weder das Recht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG, den Bildungsweg ihrer Kinder bestimmen zu können noch ein angenommenes Grundrecht des Schülers auf Bildung aus Art. 2 Abs. 1 GG oder das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip gewähren einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.1990 - 7 B 128/90 - DVBl. 1991, 59ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.08.2011 - 2 LA 283/10 - in juris Rn. 9).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1992 - 3 L 5/91

    Rechtsanpruch; Schülerbeförderungskosten; Schulträger

    Auszug aus VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11
    Allerdings kann die Klägerin zu 1) geltend machen, dass die Beklagte über ihr Begehren auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten in ermessensfehlerfreier Weise entscheidet, insbesondere frei von Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) ihre Entscheidungen trifft (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258; Urt. v. 25.03.1994 - 3 L 204/93 -, Die Gemeinde 1994, 228).

    Dem Schulgesetz und der Satzung des Beklagten kommen daher hinsichtlich der Bestimmungen zu den Schülerbeförderungskosten im Verhältnis zwischen dem Schulträger und dem Bürger nicht mehr Gewicht zu als einer nur für die Verwaltung verbindlichen Richtlinie (vgl. Urteil des Senats vom 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258 = SchlHA 1993, 120).

  • BVerwG, 22.10.1990 - 7 B 128.90

    Schulrecht: Fahrtkostenfreiheit und Eigenanteil

    Auszug aus VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11
    Weder das Recht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG, den Bildungsweg ihrer Kinder bestimmen zu können noch ein angenommenes Grundrecht des Schülers auf Bildung aus Art. 2 Abs. 1 GG oder das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip gewähren einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.1990 - 7 B 128/90 - DVBl. 1991, 59ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.08.2011 - 2 LA 283/10 - in juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94

    Schülerbeförderung; Festlegung der Mindestentfernung; Besondere Gefährlichkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11
    In Niedersachsen z.B. schließt die gesetzliche Regelung eigene Ansprüche der Eltern nicht aus, sondern begründet im Gegenteil in § 114 Abs. 1 NSchG Erstattungsansprüche der Erziehungsberechtigten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. vom 19.06.1996 - 13 L 5072/94 - und Urt. vom 15.04.2008 - 2 LA 573/07 -, in welchem im Übrigen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine gesetzliche Einschränkung des schülerfahrkostenrechtlichen Gefahrenbegriffs, bei dem auch auf Kostengesichtspunkte abgestellt würde, ohne Weiteres zulässig wäre).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07

    Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges wegen der Gefahr krimineller

    Auszug aus VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11
    In Niedersachsen z.B. schließt die gesetzliche Regelung eigene Ansprüche der Eltern nicht aus, sondern begründet im Gegenteil in § 114 Abs. 1 NSchG Erstattungsansprüche der Erziehungsberechtigten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. vom 19.06.1996 - 13 L 5072/94 - und Urt. vom 15.04.2008 - 2 LA 573/07 -, in welchem im Übrigen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine gesetzliche Einschränkung des schülerfahrkostenrechtlichen Gefahrenbegriffs, bei dem auch auf Kostengesichtspunkte abgestellt würde, ohne Weiteres zulässig wäre).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - 2 A 10588/03

    Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Drittrechtsverhältnis, Subsidiarität,

    Auszug aus VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11
    Denn die Erfüllung der Schulpflicht ist traditionell als Bringschuld zu begreifen (OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 25.08.2003 - 2 A 10588/03 - DÖV 2004, S. 350ff.) und es obliegt grundsätzlich den Eltern, für einen Transport zu und von den Schulen zu sorgen und die damit verbundenen Kosten als Teil des allgemeinen Lebensführungsaufwandes zu tragen.
  • VG Schleswig, 17.09.2007 - 9 B 67/07
    Auszug aus VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11
    Wie die Kammer bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Urt. v. 16.04.2008 - 9 A 207/07 - Kammerbeschl. v. 17.09.2007 - 9 B 67/07 -), lässt sich auch aus den Bestimmungen des Grundgesetzes oder der Landesverfassung keine Pflicht ableiten, die Schülerbeförderung unentgeltlich oder jedenfalls anders zu regeln bzw. zu handhaben.
  • VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07

    Kein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung bzw. Schülerfahrtkostenerstattung

    Auszug aus VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11
    Wie die Kammer bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Urt. v. 16.04.2008 - 9 A 207/07 - Kammerbeschl. v. 17.09.2007 - 9 B 67/07 -), lässt sich auch aus den Bestimmungen des Grundgesetzes oder der Landesverfassung keine Pflicht ableiten, die Schülerbeförderung unentgeltlich oder jedenfalls anders zu regeln bzw. zu handhaben.
  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72

    Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen

    Auszug aus VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11
    Insoweit ist das Schulgesetz vergleichbar mit einem Haushaltsplan, der ebenfalls einen gesetzlichen Ausschluß von Außenwirkungen enthält (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22.10.1974 - 1 BvL 3/72 -, E 38, 121).
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen

  • OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 13 L 3511/92

    Meßpunkte; Schulweg; Träger der Schulförderung; Ermessensspielraum; Haustür;

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1994 - 3 L 204/93
  • VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027

    Schülerbeförderung - Kostenerstattung - Ermittlung der Schulweglänge - Zur

  • VG Hannover - 9 A 221/11 (anhängig)

    Streit um Abfallgebühren

  • VG Potsdam, 27.11.2015 - 12 K 1978/14

    Schülerbeförderung und Kosten für Lernmittel

    Der Weg muss der Fortbewegung zu Fuß hinreichend gerecht werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 13. September 2012, 9 A 237/11; Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 7. Juli 2011, RO 1 K 11.362, juris).
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