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   VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02   

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https://dejure.org/2004,20514
VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02 (https://dejure.org/2004,20514)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.04.2004 - 14 A 162/02 (https://dejure.org/2004,20514)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. April 2004 - 14 A 162/02 (https://dejure.org/2004,20514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Forderung zur vorübergehenden Außerbetriebsetzung einer früher betriebenen Tankstelle; Anforderungen an eine wasserrechtliche Ordnungsverfügung; Pflicht zum Betreiben und zum Unterhalten von Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender Stoffe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 319
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.08.1997 - 2 L 279/95

    Erdtank; Wassergefährdende Stoffe; Anlagenbetreiber; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02
    Maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 19.08.1997 - 2 L 279/95 - in ZfW 1998, 461) und damit des Wiederspruchsbescheides vom 08.05.2002, d.h.:.
  • OVG Bremen, 29.08.2000 - 1 A 398/99

    (Noch) hinreichende Bestimmtheit bei der Tenorierung eines Bescheides zur

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02
    Eine andere Frage ist, ob ein ehemaliger Betriebsinhaber als Verhaltensstörer herangezogen werden kann, dessen Verantwortlichkeit für eine unmittelbare Verursachung einer Gefahr oder Störung nicht von der fortdauernden Sachherrschaft oder Nutzungsberechtigung abhängt (Götz, Allg. Polizei- und Ordnungsrecht, 12. Aufl., § 9, Rd. 225 ff m.w.N.; vgl. BVerwG NVwZ 1990, 474; VGH Mannheim, DVBl 1990, 1046 f; OVG Bremen, NordÖR 2001, 206).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1389/95

    Polizeirechtliche Inanspruchnahme einer KG; überwachungspflichten beim Befüllen

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02
    Kommt es im Rahmen dieser Nutzung zu einem Verstoß gegen wasserrechtliche Pflichten, kann er noch im Nachhinein als Handlungsstörer herangezogen werden (vgl. VGH Mannheim v. 06.10.1995 - 10 S 1389/95 - in ZfW 1997, 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 5 S 1806/89

    Störerauswahl - Sanierung einer CKW-Verunreinigung

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02
    Eine andere Frage ist, ob ein ehemaliger Betriebsinhaber als Verhaltensstörer herangezogen werden kann, dessen Verantwortlichkeit für eine unmittelbare Verursachung einer Gefahr oder Störung nicht von der fortdauernden Sachherrschaft oder Nutzungsberechtigung abhängt (Götz, Allg. Polizei- und Ordnungsrecht, 12. Aufl., § 9, Rd. 225 ff m.w.N.; vgl. BVerwG NVwZ 1990, 474; VGH Mannheim, DVBl 1990, 1046 f; OVG Bremen, NordÖR 2001, 206).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1987 - 10 S 240/86

    Vorkehrungen bei stillgelegter Abfallbeseitigungsanlage

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02
    "Wer im Einzelfall Betreiber einer Anlage im wasserrechtlichen Sinne ist, kann nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern nur unter Berücksichtigung sämtlicher konkreten, rechtlichen, wirtschaftlichen und sonstigen tatsächlichen Gegebenheiten entschieden werden (VGHBW, Urt. v. 15.12.1987 - 1 OS 240/86 -, ZfW 1988, 423/424; Sieder-Zeidler, Kommentar zum WHG, Loseblattsammlung, Stand: 12. Erg.Lief. April 1996, § 19 i WHG Rdnr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1996 - 20 A 2640/94

    Ordnungspflicht des Gesamtrechtsnachfolger; abstrakte Polizeipflicht;

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02
    Eine Vergleichbarkeit zur Dereliktion und nachfolgender Herrenlosigkeit der störenden Sache besteht daher in der Regel gerade nicht (vgl. OVG Münster, NVwZ 1997, 507), so dass es zweifelhaft erscheint, der Argumentation der Beklagten insoweit zu folgen.
  • BVerwG, 24.08.1989 - 4 B 59.89

    Grundwasserschutz - Trinkwasserbeschaffenheit - Handlungsstörer -

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02
    Eine andere Frage ist, ob ein ehemaliger Betriebsinhaber als Verhaltensstörer herangezogen werden kann, dessen Verantwortlichkeit für eine unmittelbare Verursachung einer Gefahr oder Störung nicht von der fortdauernden Sachherrschaft oder Nutzungsberechtigung abhängt (Götz, Allg. Polizei- und Ordnungsrecht, 12. Aufl., § 9, Rd. 225 ff m.w.N.; vgl. BVerwG NVwZ 1990, 474; VGH Mannheim, DVBl 1990, 1046 f; OVG Bremen, NordÖR 2001, 206).
  • VG Kassel, 05.03.2009 - 7 L 1731/08

    Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters für Tanklager

    Diese öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit besteht auf Grund des - früheren - Verhaltens als Betreiber auch über den Zeitpunkt hinaus, in welchem der durch die Freigabe des Grundstücks aus der Insolvenzmasse das Verfügungsrecht über dieses aufgibt (vgl. VG Schleswig, U. v. 15.04.2004 - 14 A 162/02 - NVwZ-RR 2005, S. 319 ff. = juris).

    Diese Verantwortlichkeit besteht auf Grund seines - früheren - Verhaltens als Betreiber i. S. v. § 6 Abs. 1 HSOG auch über den Zeitpunkt hinaus, in welchem er durch die Freigabe des Grundstücks das Verfügungsrecht über dieses aufgibt (VG Schleswig, U. v. 15.04.2004 - 14 A 162/02 - NVwZ-RR 2005, S. 319 ff. = juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2019 - 2 M 47/19

    Prüfung der Dichtheit und Funktionsfähigkeit einer Gülleanlage durch einen

    Im Rahmen von Miet-, Pacht- und Leihverhältnissen können auch mehrere Personen nebeneinander Betreiber sein; neben dem Eigentümer auch Pächter, Mieter, Leasingnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 15.04.2004 - 14 A 162/02 -, juris RdNr. 33; Meyer, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 62 WHG RdNr. 29).
  • VG Ansbach, 19.12.2012 - AN 9 K 12.00694

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Maßgebend ist daher sowohl die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht, die es ermöglicht über die Anlage die notwendigen Entscheidungen zu treffen (z.B. behördliche Auflagen zu erfüllen), als auch die wirtschaftliche Stellung, die dem Verfügenden die Nutzungen der Anlage (zumindest zu einem nicht unwesentlichen Teil) ziehen lässt und ihn -zumindest anteilig- die Kosten der Anlage sowie die Verantwortlichkeit für die Anlage aufbürdet (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.12.1987 - 1 OS 240/86; OVG Schleswig, Urt. v. 15.4.2004 - 14 A 162/02; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp/Gößl, Kommentar zum WHG, Loseblattsammlung, Stand: 22. Erg.Lief. Juli 2000, § 19 i WHG Rdnr. 2).
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