Rechtsprechung
VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 78/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 105 Abs 2a GG, § 3 Abs 1 S 1 KAG SH 2005
Rechtsnatur der Zweitwohnungssteuer; Ganzjährige Zweitwohnungssteuerpflicht für ein Mobilheim - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - 2 KN 1/05
Stellplatzsteuer für Wohnmobile; kommunale Aufwandsteuer; Standplatzmiete; …
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 78/16
Der Aufwand für ein Mobilheim auf einem Campingplatz, als da sind Erwerbskosten sowie die Standplatzkosten, ist damit einer Besteuerung nach § 3 Abs. 1 KAG i.V.m. Art. 105 Abs. 2a GG grundsätzlich fähig (so für Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen OVG Schleswig, Urteil vom 19.11.2003 - 1 KN 1/03 - m.w.N.; Beschluss vom 25.01.2006 - 2 KN 1/05 - juris).Das Vorliegen einer besteuerbaren Zweitwohnung wird sogar schon dann angenommen, wenn Einrichtungen wie Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung und Heizung in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (OVG Schleswig, Urteil vom 20.03.2002 - 2 L 136/00 - juris; Beschluss vom 25.01.2006 - 2 KN 1/05 - juris unter Verweis auf OVG Magdeburg, Urteil vom 23.11.2000 - 2 S 334/99 - juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 67/99
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 78/16
Durch diese Regelung wird nicht - im Sinne eines Wirklichkeitsmaßstabes - der reale Aufwand des einzelnen Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Vorhaltung seiner Zweitwohnung (etwa in Gestalt einer "Eigenmiete" oder der Kosten für die Kapitalbindung und sonstige Aufwendungen) erfasst, sondern ein fingierter Aufwand, der den besteuerbaren Aufwand normativ quantifiziert und (so) den Mietwert der in der Gemeinde vorhandenen Zweitwohnungen gleichsam auf "einen Nenner" bringt (OVG Schleswig, Urt. v. 18.10.2000, - 2 L 67/99 -). - BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 78/16
Dabei hat der Gesetzgeber einen weitreichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes und des Steuermaßstabes (so BVerfG, Beschl. v. 17.02.2010 - 1 BvR 529/09).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2000 - A 2 S 334/99
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 78/16
Das Vorliegen einer besteuerbaren Zweitwohnung wird sogar schon dann angenommen, wenn Einrichtungen wie Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung und Heizung in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (OVG Schleswig, Urteil vom 20.03.2002 - 2 L 136/00 - juris; Beschluss vom 25.01.2006 - 2 KN 1/05 - juris unter Verweis auf OVG Magdeburg, Urteil vom 23.11.2000 - 2 S 334/99 - juris). - OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 L 136/00
Rechtswidrigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheids; In einer Zweitwohnung zum …
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 78/16
Das Vorliegen einer besteuerbaren Zweitwohnung wird sogar schon dann angenommen, wenn Einrichtungen wie Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung und Heizung in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (OVG Schleswig, Urteil vom 20.03.2002 - 2 L 136/00 - juris; Beschluss vom 25.01.2006 - 2 KN 1/05 - juris unter Verweis auf OVG Magdeburg, Urteil vom 23.11.2000 - 2 S 334/99 - juris). - BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 78/16
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, juris). - VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 179/14
Zweitwohnungssteuer für Mobilheime
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 78/16
Der Verweis auf den im als "Musterprozess" bezeichneten Verfahren 2 A 179/14 für den 11.10.2016 geladenen Verhandlungstermin und auf das angeblich große "öffentliche" Interesse an der Nichtzahlung der Zweitwohnungssteuer kann dem Anordnungsantrag zunächst nicht zum Erfolg verhelfen. - LSG Berlin, 23.08.2004 - L 1 KN 1/03
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rentenneufeststellung von einem früheren …
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 78/16
Der Aufwand für ein Mobilheim auf einem Campingplatz, als da sind Erwerbskosten sowie die Standplatzkosten, ist damit einer Besteuerung nach § 3 Abs. 1 KAG i.V.m. Art. 105 Abs. 2a GG grundsätzlich fähig (so für Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen OVG Schleswig, Urteil vom 19.11.2003 - 1 KN 1/03 - m.w.N.; Beschluss vom 25.01.2006 - 2 KN 1/05 - juris).