Rechtsprechung
VG Schleswig, 15.12.2016 - 12 A 94/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO, § 254 Abs 2 BGB, § 839 Abs 3 BGB, § 126 Abs 3 BBG
Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung einer Beamtin - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtbestehender Anspruch auf die laufbahnrechtliche sowie besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit einer hypothetisch besetzten Planstelle
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06
Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den …
Auszug aus VG Schleswig, 15.12.2016 - 12 A 94/16
Rechtsgrundlage dieses unabhängig vom Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) bestehenden Schadensersatzanspruchs ist das Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 11.02.2009 - 2 A 7/06 - zitiert nach juris Rn. 15 mit weit. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2015 - 1 A 596/12
Gewährung von Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung vom Amt eines …
Auszug aus VG Schleswig, 15.12.2016 - 12 A 94/16
Innerhalb von öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen nimmt die ständige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung unter entsprechender Anwendung der §§ 254 Abs. 2 S. 1, 839 Abs. 3 BGB an, dass es dem Geschädigten obliegt, im Wege des Primärrechtsschutzes mit Rechtsmitteln gegen eine behördliche Maßnahme vorzugehen (VGH München…, Beschluss vom 18.08.2011 - 6 ZB 10.2830 - zitiert nach juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.02.2015 - 1 A 596/12 - zitiert nach juris Rn. 65; VG Saarland…, Urteil vom 23.04.2013 - 2 K 1817/11 - zitiert nach juris Rn. 30 mit weit. Nachw.). - VGH Baden-Württemberg, 21.07.2016 - 4 S 757/15
Zur Umstellung einer beamtenrechtlichen Verpflichtungsklage auf einen …
Auszug aus VG Schleswig, 15.12.2016 - 12 A 94/16
Zwar wurde das gemäß § 126 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz grundsätzlich auch im Rahmen von Leistungsklagen erforderliche Vorverfahren (vgl .dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 21.07.2016 - 4 S 757/15 - zitiert nach juris Rn. 22) nicht durchgeführt.
- BGH, 07.11.1996 - III ZR 283/95
Verschulden bei Nichtgebrauch eines Rechtsmittels
Auszug aus VG Schleswig, 15.12.2016 - 12 A 94/16
Der einstweilige Rechtsschutz in Form eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ein Rechtsmittel im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB (BGH, Urteil vom 07. November 1996 - III ZR 283/95 - zitiert nach juris Rn. 9). - BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12
Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen …
Auszug aus VG Schleswig, 15.12.2016 - 12 A 94/16
Dies ist hier jedoch aus prozessökonomischen Gründen entbehrlich, weil zum einen die Beklagte in der Klagerwiderung zu erkennen gegeben hat, dass sie dem Antrag der Klägerin auf keinen Fall stattgeben wird, und zum anderen die Sache entscheidungsreif ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23/12 - zitiert nach juris Rn. 37). - VG Saarlouis, 23.04.2013 - 2 K 1817/11
Schadensersatzanspruch eines Beamten: Schadensersatz wegen unterbliebener …
Auszug aus VG Schleswig, 15.12.2016 - 12 A 94/16
Innerhalb von öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen nimmt die ständige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung unter entsprechender Anwendung der §§ 254 Abs. 2 S. 1, 839 Abs. 3 BGB an, dass es dem Geschädigten obliegt, im Wege des Primärrechtsschutzes mit Rechtsmitteln gegen eine behördliche Maßnahme vorzugehen (VGH München…, Beschluss vom 18.08.2011 - 6 ZB 10.2830 - zitiert nach juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 02.02.2015 - 1 A 596/12 - zitiert nach juris Rn. 65; VG Saarland, Urteil vom 23.04.2013 - 2 K 1817/11 - zitiert nach juris Rn. 30 mit weit. Nachw.). - VGH Bayern, 18.08.2011 - 6 ZB 10.2830
Bundesbeamtenrecht; Klage auf Beförderung und Schadensersatz; Begründungsfrist; …
Auszug aus VG Schleswig, 15.12.2016 - 12 A 94/16
Innerhalb von öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen nimmt die ständige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung unter entsprechender Anwendung der §§ 254 Abs. 2 S. 1, 839 Abs. 3 BGB an, dass es dem Geschädigten obliegt, im Wege des Primärrechtsschutzes mit Rechtsmitteln gegen eine behördliche Maßnahme vorzugehen (VGH München, Beschluss vom 18.08.2011 - 6 ZB 10.2830 - zitiert nach juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 02.02.2015 - 1 A 596/12 - zitiert nach juris Rn. 65; VG Saarland…, Urteil vom 23.04.2013 - 2 K 1817/11 - zitiert nach juris Rn. 30 mit weit. Nachw.).