Rechtsprechung
   VG Schleswig, 17.01.2017 - 7 A 209/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4675
VG Schleswig, 17.01.2017 - 7 A 209/16 (https://dejure.org/2017,4675)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.01.2017 - 7 A 209/16 (https://dejure.org/2017,4675)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 7 A 209/16 (https://dejure.org/2017,4675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,4675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 21.12

    Wohngeld; Vermögen; erhebliches Vermögen; missbräuchlich; Inanspruchnahme;

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2017 - 7 A 209/16
    Erfasst werden vielmehr Fallgestaltungen, in denen die Inanspruchnahme eines Wohnberechtigungsscheines im Einzelfall aus der Perspektive eines objektiven Beobachters mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel als unangemessen und damit sozialwidrig erscheint (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 5 C 21/12 -, in juris Rn. 9).

    Wer dagegen über beträchtliches Vermögen verfügt, dessen Einsatz ihm zur Deckung des jeweiligen Wohnbedarfs zuzumuten ist, soll mangels Bedürftigkeit nicht die Unterstützung der Allgemeinheit - hier in Gestalt öffentlich geförderten Wohnraums - in Anspruch nehmen (vgl. zu § 21 Nr. 3 WoGG: BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 5 C 21/12 -, in juris Rn. 13).

    Sie dient lediglich der Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 5 C 21/12 -, in juris Rn. 14).

    Zum einen beruhte die Festsetzung der Freibetragsgrenzen in § 6 auf einer weitreichenden Vermögenstoleranz des VStG (vgl. in diesem Sinne auch BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 5 C 21/12 -, in juris Rn. 14).

  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 58.89

    Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Bewilligungszeitraum - Einkünfte -

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2017 - 7 A 209/16
    Hierfür sind nach § 4 Satz 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes (SHWoFG-DVO) vom 13. Juni 2009 (GVOBl. 344), die zuletzt durch Art. 8 der Landesverordnung vom 16. März 2015 (GVOBl. S. 96) geändert worden ist, die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung zugrunde zu legen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.01.1990 - 8 C 58/89 -, NVwZ 1990, 1078, 1079 - zum Wohngeldrecht).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2017 - 7 A 209/16
    Es ist danach zulässig, im Ausgangspunkt für die erforderliche Einzelfallprüfung an die Bezugnahme früherer Fassungen des Wohngeldgesetzes auf § 6 Abs. 1 des Vermögenssteuergesetzes (VStG) anzuknüpfen, das im Hinblick auf eine vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - (BVerfGE 93, 121) beanstandete Ungleichbehandlung von Grund- und sonstigem Vermögen keine Anwendung mehr findet.
  • VG Berlin, 18.01.2011 - 21 K 431.10

    Kein Wohngeld bei Vermögen von 84.000 EUR

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2017 - 7 A 209/16
    Das Gericht hält es auch nicht für geboten, die § 6 VStG entnommenen Werte im Hinblick auf die Inflationsentwicklung in Anlehnung an den Verbraucherpreisindex anzupassen (so aber VG Berlin, Urt. v. 18.01.2011 - 21 K 431.10 -, in juris Rn. 29 - zu § 21 Nr. 3 WoGG).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2017 - 7 A 209/16
    Etwas anderes folgt auch nicht aus den vom Bundesverwaltungsgericht für das Sozialhilferecht entwickelten Grundsätzen (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 30.11.1966 - V C 29.66 -, in juris Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht