Rechtsprechung
VG Schleswig, 17.02.2014 - 12 B 65/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 15 Abs 1 BStatG, § 6 Abs 1 MZG 2005
Modalitäten der Verpflichtung, statistische Angaben machen zu müssen - Mikrozensus - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Auskunftspflicht zum Mikrozensus über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 17.02.2014 - 12 B 65/13
- OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 4 MB 17/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2014 - 12 B 65/13
Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 - SchlHA 1991, 220). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2014 - 12 B 65/13
Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Wahlmöglichkeit in seinem Volkszählungsurteil angesichts des seinerzeitigen Einsatzes einer Vielzahl von "Zählern" betont, BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE BVerfGE 65, 1 ff., Juris-Rn. 194. Auf diese Erwägungen hat auch der Gesetzgeber des Bundesstatistikgesetzes Bezug genommen, vgl. BR-Drs.
- VG Schleswig, 22.10.2018 - 12 B 60/18
Heranziehung zur Auskunftserteilung im Rahmen der Stichprobenerhebung zum …
In Bezug auf die von dem Antragsgegner vorgeschlagene telefonische Befragung wird auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Schleswig (Beschluss vom 17.02.2014, 12 B 65/13) verwiesen.Eine Verpflichtung zum Einsatz von Erhebungsbeauftragten in mündlichen Befragungen ist dem Gesetz darüber hinaus nicht zu entnehmen, erst recht nicht, dass diese über den gesamten Zeitraum des Erhebungsverfahrens gewährleistet sein müsste (VG Schleswig, Beschluss vom 17.02.2014 - 12 B 65/13- Juris Rn. 37).
Es entspricht pflichtgemäßem Ermessen, wenn der Antragsgegner die meist als ehrenamtlich beschäftigten Erhebungsbeauftragten nur für die erste Erhebungsphase heranzieht und sich nach Ablauf dieser Kooperationsphase aus Zeitgründen hinsichtlich der Erhebung ausschließlich auf das persönliche Ausfüllen der Erhebungsbögen und die zusätzlich eingeräumte Möglichkeit des telefonischen Interviews beschränkt (so auch VG Schleswig, Beschluss vom 17.02.2014 - 12 B 65/13 - Juris Rn. 37).
Die in diesem Zusammenhang vorgebrachte Rechtsprechung, nach der die telefonische Befragung von dem rechtlich verpflichtenden Instrumentarium nach dem Mikrozensusgesetz als zu unterscheiden angesehen wird (VG Schleswig, Beschluss vom 17.02.2014 - 12 B 65/13- Juris Rn. 29), ändert nichts an der Rechtmäßigkeit neben der schriftlichen Erhebung nur die telefonische Erhebung zu ermöglichen.
- VG Hamburg, 23.05.2017 - 2 E 4284/17
Rechtsschutzmöglichkeiten des haushaltsangehörigen Datenangehörigen
Dessen Anwendbarkeit ergibt sich aus § 1 Abs. 2 Satz 3 des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung eines gemeinsamen statistischen Amtes als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Zustimmungsgesetz v. 13.11.2003, HmbGVBl. S. 543), wonach vorbehaltlich abweichender Bestimmung im Staatsvertrag für die Errichtung und Betrieb der Anstalt hamburgisches Landesrecht gilt (ebenso VG Schleswig, Beschl. v. 17.2.2014, 12 B 65/13, juris Rn. 24).