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   VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16   

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https://dejure.org/2017,50349
VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16 (https://dejure.org/2017,50349)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.11.2017 - 2 A 139/16 (https://dejure.org/2017,50349)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. November 2017 - 2 A 139/16 (https://dejure.org/2017,50349)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16
    Diese innere Tatsache ist nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände - ggf. auch aufgrund von Anhaltspunkten aus vergangenen Veranlagungszeiträumen - zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 40/93 - juris).

    Dabei wird die Dauervermietung einer Zweitwohnung regelmäßig die Vorhaltung für persönliche Nutzungszwecke und damit die Zweitwohnungssteuerpflicht des Eigentümers ausschließen (BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 40/93 - juris).

  • BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15

    Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe;

    Auszug aus VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16
    Denn in diesem Fall begibt sich der Eigentümer seiner Verfügungsmacht (BVerwG, Urt. v. 11.10.2016, - 9 C 28/15 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12

    Zweitwohnungsteuer: keine feste Belastungsgrenze, Vorgehen bei der Schätzung der

    Auszug aus VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16
    Aus diesem Grunde ist in der Rechtsprechung auch ein Steuersatz von 20 % noch als unbedenklich angesehen worden (VGH Mannheim, Urteil vom 24.06.2013 - 2 S 2116/12 -, KStZ 2014 113).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92

    Zweitwohnungsteuer: Abgrenzung zwischen reiner Kapitalanlage und

    Auszug aus VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16
    Der gesamte objektive Sachverhalt muss deshalb daraufhin überprüft werden, ob sich aus ihm mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung der Zweitwohnung entnehmen lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.1993 - 2 S 135/92 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 67/99
    Auszug aus VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16
    Soweit die Klägerin die Berechnung der Jahresrohmiete infrage stellt, wird darauf hingewiesen, dass sich die Gemeinde bei der Ermittlung der Jahresrohmiete einer Auskunft des Finanzamtes oder der Begründung des Einheitswertbescheides bedienen darf (OVG Schleswig, Urteil vom 18.10.2000 - 2 L 67/99 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer bei an die Kinder im Rahmen eines

    Auszug aus VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16
    Hinsichtlich des Einwands der Klägerin, sie habe die Wohnung ihrem getrennt lebenden Ehemann aufgrund einer Miet- bzw. Nutzungsvereinbarung überlassen, hat das Gericht mit weiterer Verfügung vom 18.10.2016 auf das Urteil des OVG Schleswig vom 22.07.2016 (- 2 LB 12/16 -) hingewiesen.
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16
    Deshalb kann Inhaber einer steuerpflichtigen Zweitwohnung nur der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (insgesamt BVerwG, Urteil vom 13.05.2009 - 9 C 8/08 - juris m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08

    Abgrenzung zwischen Mietvertrag und und Leiheverhältnis: Bindende Verweisung

    Auszug aus VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16
    Auch das Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Vertragsparteien spricht dafür, dass die Vereinbarung eines Mietverhältnisses mit der Folge der Geltung zahlreicher besonderer, z. T. sogar zwingender gesetzlicher Regelungen von den Beteiligten nicht beabsichtigt war (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.03.2008 - 5 AR 2/08 - juris).
  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

    Auszug aus VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16
    Es würde der Stellung des jeweils anderen Ehepartners nicht entsprechen, ihm jede selbständige Nutzungsbefugnis der Wohnung zu versagen und ihn im Sinne einer Besitzdienerschaft von den Weisungen des Ehepartners abhängig sein zu lassen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.06.2004 - IX a ZB 29/04 -, zit. nach juris).
  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 154/21

    Zweitwohnungssteuer - Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand

    Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Auswirkungen der Steuererhebung (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 22; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 S 1474/20 - juris Rn. 27; VG Schleswig, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 139/16 - juris Rn. 32), also die Höhe der Steuer als Ergebnis der Anwendung des Steuersatzes auf den konkreten Steuermaßstab.
  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21

    Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand

    Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Auswirkungen der Steuererhebung (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 22; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 S 1474/20 - juris Rn. 27; VG Schleswig, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 139/16 - juris Rn. 32), also die Höhe der Steuer als Ergebnis der Anwendung des Steuersatzes auf den konkreten Steuermaßstab.
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 244/21

    Zweitwohnungssteuer; Verfügungsbefugnis bei unentgeltlicher Überlassung an einen

    Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Auswirkungen der Steuererhebung (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 22; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 S 1474/20 - juris Rn. 27; VG Schleswig, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 139/16 - juris Rn. 32), also die Höhe der Steuer als Ergebnis der Anwendung des Steuersatzes auf den konkreten Steuermaßstab.
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21

    Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als

    Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Auswirkungen der Steuererhebung (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 22; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 S 1474/20 - juris Rn. 27; VG Schleswig, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 139/16 - juris Rn. 32), also die Höhe der Steuer als Ergebnis der Anwendung des Steuersatzes auf den konkreten Steuermaßstab.
  • VG Augsburg, 10.10.2018 - Au 6 K 17.564

    Jahresrohmiete als Steuermaßstab der Zweitwohnungsteuer

    Selbst wenn man mangels Verwaltungsaktqualität der Feststellungen zur Jahresrohmiete von einer fehlenden Bindungswirkung der Angaben zur Jahresrohmiete durch das Finanzamt ausginge, so darf sich die Gemeinde jedenfalls einer Auskunft des Finanzamtes oder der Begründung eines Einheitswertbescheides bedienen (OVG SH, U.v. 17.11.2017 - 2 A 139/16 - juris Rn. 32; U.v. 18.10.2000 - 2 L 67/99 - NVwZ-RR 2001, 532).
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