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   VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14   

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https://dejure.org/2014,34391
VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14 (https://dejure.org/2014,34391)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.08.2014 - 12 B 14/14 (https://dejure.org/2014,34391)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. August 2014 - 12 B 14/14 (https://dejure.org/2014,34391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 7 SG, § 8 SG, § 11 Abs 1 S 1 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 23 Abs 1 SG
    Wehrdisziplinarverfahren: Verbreitung rassistischer und die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus verharmlosender Abbildungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Entlassung aus dem Dienst der Bundeswehr wegen der Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Gruppierung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 114.11

    Soldat; Dienstpflichtverletzung; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14
    Jedenfalls die beiden letztgenannten Fallgruppen erfordern eine einzelfallbezogene Würdigung der konkreten Dienstpflichtverletzung, um die Auswirkungen für die Einsatzbereitschaft oder das Ansehen der Bundeswehr beurteilen zu können (BVerwG, Beschluss vom 28.01.2013 - 2 B 114/11 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14
    Erweist sich die angefochtene Verfügung somit als offensichtlich rechtmäßig, so dass ein ggf. sich anschließendes Hauptsacheverfahren voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, hat es grundsätzlich bei der vom Gesetzgeber generell angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit zu verbleiben (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die rechtswidrige Erhebung oder Verwendung von Informationen - auch ohne ausdrücklich normiertes Verwertungsverbot - aus rechtsstaatlichen Gründen bzw. unter dem Aspekt des Grundrechtsschutzes unter Abwägung der für und gegen die Verwertung sprechenden Gesichtspunkte zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann (VG Koblenz, Urteil vom 08.03.2013 - 4 K 563/12.KO - zitiert nach juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 7.12.2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -).
  • BVerwG, 23.01.1997 - 2 WD 37.96

    Verfassungsrecht - Recht auf freie Meinungsäußerung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14
    Dieser war für ihn jedoch vermeidbar mit der Folge, dass er vorsätzlich seine Dienstpflichten nach §§ 7, 8 und 17 Abs. 2 Satz 1 SG verletzt und somit ein Dienstvergehen gemäß § 23 Abs. 1 SG begangen hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.01.1997 - 2 WD 37/96 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen

    Auszug aus VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Januar 2000 - 2 WD 43.99 - zitiert nach juris) kommt es nicht darauf an, ob eine solche Beeinträchtigung tatsächlich eingetreten ist, sondern es genügt, wenn das Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00

    Disziplinarverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger

    Auszug aus VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14
    Aus der Pflicht zum treuen Dienen ergibt sich vor allem die Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Staat, seinen Organen und seiner Rechtsordnung (BVerwG, Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18/00 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14
    Beispielhaft kann nur eine Pflichterfüllung genannt werden, die unter allen Umständen und damit auch und gerade im der Öffentlichkeit nicht ohne weiteres zugänglichen, privaten Bereich Dienstpflichten achtet (BVerwG, Urteil vom 28.06.2012 - 2 WD 34/10 - zitiert nach juris).
  • OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05

    Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte

    Auszug aus VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14
    Selbst wenn die Antragsgegnerin die Inhalte des Mobiltelefons durch eine rechtswidrige Handlung erlangt haben sollte, was diese bestreitet, dürfen die Erkenntnisse zumindest dann als Anknüpfungspunkt für weitere Ermittlungen zu demselben Thema genutzt werden, wenn öffentliche Interessen von erheblichem Gewicht betroffen sind, die sich mit dem staatlichen Strafanspruch vergleichen lassen (OVG Hamburg, Beschluss vom 21.03.2007 - 3 BS 396/05 - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - 1 B 670/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Entlassung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14
    Demgemäß ist die Befugnis der zuständigen Behörde, bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift von einer fristlosen Entlassung abzusehen, im Sinne einer sog. "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle beschränkt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.09.2008 - 1 B 670/08 - zitiert nach juris).
  • VG Koblenz, 08.03.2013 - 4 K 563/12

    Verwertung einer Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die rechtswidrige Erhebung oder Verwendung von Informationen - auch ohne ausdrücklich normiertes Verwertungsverbot - aus rechtsstaatlichen Gründen bzw. unter dem Aspekt des Grundrechtsschutzes unter Abwägung der für und gegen die Verwertung sprechenden Gesichtspunkte zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann (VG Koblenz, Urteil vom 08.03.2013 - 4 K 563/12.KO - zitiert nach juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 7.12.2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -).
  • VG Lüneburg, 13.04.2005 - 1 A 368/04

    Ansehen der Bundeswehr; Dienstpflicht; Dienstvergehen; Entlassung; fristlose

  • VG Regensburg, 28.06.2017 - RN 1 K 16.1581

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen des Einbringens rechtsextremistischer

    Ein solcher Verstoß liegt nicht nur dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuhöhlen, sondern bereits dann, wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerwG, U.v. 07.11.2000 - 2 WD 18/00 - juris Rn. 4; OVG SH, B.v. 18.08.2014 - 12 B 14/14 - juris Rn. 32; VG Saarlouis, U.v. 13.01.2015 - 2 K 763/13 - juris; VG Bremen, B.v. 05.08.2013 - 6 V 745/13 - juris).

    Gemeint sein dürften nur echte Befehle eines Vorgesetzten (vgl. OVG SH, B.v. 18.08.2014 - 12 B 14/14 - juris Rn. 34).

    Schutzgut der militärischen Ordnung ist die innerbetriebliche Funktionsfähigkeit der Streitkräfte in dem Umfang, wie dies zur Aufrechterhaltung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erforderlich ist (OVG SH, B.v. 18.08.2014 - 12 B 14/14 - juris Rn. 37; VG Saarlouis, U.v. 13.01.2015 - 2 K 763/13 - juris Rn. 43; Sohm in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl. 2016, § 55, Rn. 70).

    Eine unmittelbar die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr beeinträchtigende Pflichtverletzung ist jedenfalls nicht ohne weiteres erkennbar (vgl. OVG SH, B.v. 18.08.2014 - 12 B 14/14 - juris Rn. 38).

    Die fristlose Entlassung des Antragstellers ist damit geeignet, andere Soldaten von einem ähnlichen Verhalten abzuhalten (vgl. OVG SH, B.v. 18.08.2014 - 12 B 14/14 - juris Rn. 38; VG Saarlouis, U.v. 13.01.2015 - 2 K 763/13 - juris).

  • VG Düsseldorf, 05.08.2020 - 10 K 6654/17
    BVerwG, 28. Januar 2013 - 2 B 114/11, Rn. 10 m.w.N. - juris; BVerwG, 28. Juli 2011 - 2 C 28/10, Rn. 13; BVerwG, 16. August 2010 - 2 B 33/10, Rn. 8 - juris; dem folgend zuletzt auch VG München, 23. Oktober 2019 - M 21b K 18.6134 -, Rn. 24; OVG Schleswig-Holstein, 18. August 2014 - 12 B 14/14, Rn. 37 - juris; VG Regensburg, 28. Juni 2017 - 1 K 16.1581, Rn. 64 - juris; VG Saarlouis, 13. Januar 2015 - 2 K 763/13, Rn. 43 - juris; Sohm in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl. 2016, § 55, Rn. 70, 74 f.; Cobanov, NZWehrr 2013, 177, 179.

    OVG Bremen, 20. November 2019 - 2 LA 258/18; OVG Schleswig-Holstein, 19. Oktober 2015 - 2 LB 25/14; VG Regensburg, 28. Juni 2017 - 1 K 16.1581, BeckRS 2017, 116806, Rn. 54 - beck-online; VG Bremen, 5. August 2013 - 6 V 745/13, BeckRS 2013, 54366; VG Schleswig, 14. September 2017 - 12 B 31/17, BeckRS 2017, 125796, Rn. 10 - beck-online; VG Schleswig, 18. August 2014 - 12 B 14/14, BeckRS 2014, 58146 - beck-online.

    OVG NRW, 17. September 2008 - 1 B 670/08, Rn. 51 - juris; VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14 - juris.

  • VG Sigmaringen, 19.07.2017 - 5 K 1899/17

    Aufnahmeritual; Ritual; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung oder des

    Schutzgut der militärischen Ordnung ist die innerbetriebliche Funktionsfähigkeit der Streitkräfte in dem Umfang, wie dies zur Aufrechterhaltung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erforderlich ist (VG Regensburg, Urteil vom 28.06.2017 - RN 1 K 16/1581 -, Rn. 61, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 18.08.2014 - 12 B 14/14 -, Rn. 36, juris).

    Wenn den Vorfällen lediglich mit einer Disziplinarmaßnahme begegnet würde, könnte dies in der Truppe überdies zu der Auffassung führen, ein gleichartiges Verhalten werde ohne spürbare Konsequenzen hingenommen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 18.08.2014 - 12 B 14/14 -, Rn. 38, juris).

  • VG Sigmaringen, 19.07.2017 - 5 K 3625/17

    Aufnahmeritual; Ritual; Taufe; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung;

    Schutzgut der militärischen Ordnung ist die innerbetriebliche Funktionsfähigkeit der Streitkräfte in dem Umfang, wie dies zur Aufrechterhaltung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erforderlich ist (VG Regensburg, Urteil vom 28.06.2017 - RN 1 K 16/1581 -, Rn. 61, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 18.08.2014 - 12 B 14/14 -, Rn. 36, juris).

    Wenn den Vorfällen lediglich mit einer Disziplinarmaßnahme begegnet würde, könnte dies in der Truppe überdies zu der Auffassung führen, ein gleichartiges Verhalten werde ohne spürbare Konsequenzen hingenommen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 18.08.2014 - 12 B 14/14 -, Rn. 38, juris).

  • VG Minden, 20.10.2020 - 12 K 324/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 -, juris Rn. 86; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. August 2014 - 12 B 14/14 -, juris Rn. 34.
  • VG Schleswig, 14.09.2017 - 12 B 31/17

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr wegen Verwendung

    Demgemäß ist die Befugnis der zuständigen Behörde, bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift von der fristlosen Entlassung abzusehen, im Sinne einer sogenannten "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-) fälle beschränkt (Beschluss der Kammer vom 18.08.2014 - 12 B 14/14 - unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 17.09.2008 - 1 B 670/08 - juris).
  • VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 30/18

    Soldatenrecht - Entlassung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Demgemäß ist die Befugnis der zuständigen Behörde, bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift von der fristlosen Entlassung abzusehen, im Sinne einer sogenannten "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-) fälle beschränkt (Beschlüsse der Kammer vom 18.08.2014 - 12 B 14/14 und vom 14.09.2017 - 12 B 31/17 - unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 17.09.2008 - 1 B 670/08 - juris).
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