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   VG Schleswig, 18.12.2017 - 12 B 22/17   

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https://dejure.org/2017,49244
VG Schleswig, 18.12.2017 - 12 B 22/17 (https://dejure.org/2017,49244)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.12.2017 - 12 B 22/17 (https://dejure.org/2017,49244)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 12 B 22/17 (https://dejure.org/2017,49244)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Schleswig, 21.02.2017 - 12 B 55/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2017 - 12 B 22/17
    Mit Beschluss vom 21.02.2017 (Az. 12 B 55/16) stellte das Verwaltungsgericht Begründungsmängel in der Beurteilung fest, lehnte den Antrag jedoch im Ergebnis ab, da nicht hinreichend wahrscheinlich sei, dass der Antragsteller nach einer Neubeurteilung Aussicht auf einen Beförderungsplatz habe.

    Die mit Beschluss des Gerichts vom 21.02.2017 (Az. 12 B 55/16) bezüglich der Beurteilung vom 10.08.2016 angeführten Begründungsmängel sind mit der nunmehr erteilten Beurteilung vom 28.11.2017 nicht behoben.

    Im Beschluss vom 21.02.2017 (Az. 12 B 55/16) führte das Gericht aus:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2013 - 6 B 816/13

    Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen wegen Ausrichtung der Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2017 - 12 B 22/17
    Die Entscheidung des Dienstherrn, bestimmte Einzelfeststellungen zur Begründung eines Qualifikationsvorsprungs heranzuziehen oder ihnen keine Bedeutung beizumessen, ist im Grundsatz deshalb nur dann zu beanstanden, wenn der in diesem Zusammenhang anzuwendende Begriff oder der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, verkannt worden ist oder wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.08.2013, - 6 B 816/13 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.06.2011, - 2 C 19.10 -, juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2017 - 12 B 22/17
    Die Entscheidung des Dienstherrn, bestimmte Einzelfeststellungen zur Begründung eines Qualifikationsvorsprungs heranzuziehen oder ihnen keine Bedeutung beizumessen, ist im Grundsatz deshalb nur dann zu beanstanden, wenn der in diesem Zusammenhang anzuwendende Begriff oder der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, verkannt worden ist oder wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.08.2013, - 6 B 816/13 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.06.2011, - 2 C 19.10 -, juris).
  • VG Arnsberg, 18.07.2017 - 13 L 2016/16
    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2017 - 12 B 22/17
    Es folgt zudem aus der Gesamtbegründung aus Sicht der Kammer nicht in nachvollziehbarer Weise, dass die Tätigkeit des Antragsstellers tatsächlich nicht auch der Wertigkeit des Statusamtes A16 bzw. der Einordnung in die Gruppe AT 4 entsprechen könnte (vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 13 L 2016/16 -, juris Rn. 1, in dem die Einordnung in die AT-Gruppe AT4 mit der Besoldungsgruppe A15 gleichgesetzt wurde).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2017 - 12 B 22/17
    Zwar besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 52).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2017 - 12 B 22/17
    Diese Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 13) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2017 - 12 B 22/17
    Dies ist in Fällen der Konkurrenz von Bewerbern um die Übertragung eines höherwertigen Amtes der Fall, wenn es nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand überwiegend wahrscheinlich ist, dass die vom Dienstherrn im Besetzungsverfahren getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des jeweiligen Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch keine hinreichende Beachtung gefunden hat, und wenn in einem weiteren - rechtmäßigen - Auswahlverfahren eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers jedenfalls möglich erscheint (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2017 - 2 MB 5/17 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13f; BVerwG, Urteil vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2017 - 12 B 22/17
    Dies ist in Fällen der Konkurrenz von Bewerbern um die Übertragung eines höherwertigen Amtes der Fall, wenn es nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand überwiegend wahrscheinlich ist, dass die vom Dienstherrn im Besetzungsverfahren getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des jeweiligen Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch keine hinreichende Beachtung gefunden hat, und wenn in einem weiteren - rechtmäßigen - Auswahlverfahren eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers jedenfalls möglich erscheint (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2017 - 2 MB 5/17 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13f; BVerwG, Urteil vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2018 - 10 S 53.17

    Fehlerhafte Beförderungsauswahl aufgrund fehlerhafter dienstlicher Beurteilungen

    Im Übrigen gilt zwar der allgemeine Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen umfassen und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind, weshalb grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Beamter, der die Aufgaben eines (deutlich) höherwertigen Dienstpostens, als es seinem Statusamt entspricht, "sehr gut" erfüllt, die (wesentlich) geringeren Anforderungen seines Statusamtes mindestens in ebenso guter oder besserer Weise erfüllt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. August 2017, a.a.O., Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 12 B 22/17 -, juris Rn. 27).

    Dabei gilt, dass eine überdurchschnittliche Bewältigung von Anforderungen einer höherwertigen Tätigkeit zwar insgesamt stärker einzuschätzen ist als eine ebenfalls überdurchschnittliche Leistung auf einem geringwertigeren Dienstposten, was ein insgesamt besseres Gesamturteil rechtfertigen kann, gleichwohl muss es auch einem "nur" statusamtsangemessen beschäftigten Beamten im Einzelfall grundsätzlich möglich sein, bei entsprechend herausragenden Leistungen auch im Gesamturteil die Höchstnote zu erzielen (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Dezember 2017, a.a.O., Rn. 27).

  • VG München, 22.05.2023 - M 5 E 23.786

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Landessozialgericht, Neue

    Entsprechende Formulierungen, die eine kürzere Dauer der Wirkung einer einstweiligen Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren beinhalten, sind in der Rechtsprechung weit verbreitet (vgl. z.B. "zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung über eine neue Auswahlentscheidung": HessVGH, B.v. 21.11.2017 - 1 B 1522/17 - juris; VG Berlin, B.v. 22.12.2017 - 28 L 614.17 - juris; VG Frankfurt/Main, B.v. 27.12.2010 - 9 L 1975/10.F. - juris; VGH BW, B.v. 13.11.2014 - 4 S 1641/14 - VBlBW 2015, 423, juris; "bis zu einer erneuten Auswahlentscheidung": OVG NW, B.v. 6.5.2008 - 1 B 1786/07 - juris Rn. 4 ff. mit Begründung; BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 7 CE 12.166 - BayVBl 2012, 599, juris; OVG Berlin-BBg, B.v. 29.3.2007 - OVG 4 S 16.06 - juris; VG Ansbach - B.v. 24.4.2019 - An 2 E 19.164 - juris; VG Schleswig, B.v. 18.12.2017 - 12 B 22/17 - juris; VG München, B.v. 2.2.2021 - M 5 E 20.5212 - juris Rn. 45 ff. mit Begründung; so auch BayVGH, B.v. 1.12.2021 - 3 CE 21.2593 - DRiZ 2022, 128, juris Rn. 8).
  • VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18

    Recht der Bundesbeamten auf vorläufigen Rechtsschutz bei Verletzung des

    Eben dieses Begründungserfordernis hat das Gericht im Folgeverfahren (12 B 22/17 - Juris Rn. 25 f.) konkretisiert, in dem es klar gestellt hat, dass es nicht ausreicht, im Rahmen des Kriteriums "Arbeitsergebnisse" auf die hohe Umsatzverantwortung hinzuweisen und klarzustellen, dass dies zwar die Funktionswertigkeit der Tätigkeit des Antragstellers begründe, nicht jedoch eine Höherbewertung rechtfertige.
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