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   VG Schleswig, 19.02.2018 - 12 B 39/17   

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VG Schleswig, 19.02.2018 - 12 B 39/17 (https://dejure.org/2018,3927)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19.02.2018 - 12 B 39/17 (https://dejure.org/2018,3927)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 12 B 39/17 (https://dejure.org/2018,3927)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.10.1995 - 2 B 115.95

    Gleichbehandlung - Beamtenverhältnis - Probe - Einstellung - Urlaub zur

    Auszug aus VG Schleswig, 19.02.2018 - 12 B 39/17
    Hingegen bedeutet die Ablehnung der Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers, der nach der Einstellung wegen einer angestrebten Beurlaubung nicht alsbald den Dienst antreten kann, keine unzulässige Benachteiligung, da Zweck der Berufung in das Beamtenverhältnis die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1995, Az: 2 B 115/95).

    Der dabei in Bezug genommene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Oktober 1995 - 2 B 115/95 -, juris Rn. 5) führt diesbezüglich zu einer Beamtin auf Probe, die nach der Einstellung nicht Dienst leisten, sondern Urlaub zur Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollte, auf Grundlage der ehemaligen beamtenrechtlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen aus, dass es keiner Erörterung bedürfe, ob überhaupt als Benachteiligung in Betracht kommt, wenn grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, von denen alsbald die entsprechende Dienstleistung erwartet werden kann.

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Schleswig, 19.02.2018 - 12 B 39/17
    Dies ist in Fällen der Konkurrenz von Bewerbern um die Übertragung eines höherwertigen Amtes der Fall, wenn es nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand überwiegend wahrscheinlich ist, dass die vom Dienstherrn im Besetzungsverfahren getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des jeweiligen Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch keine hinreichende Beachtung gefunden hat, und wenn in einem weiteren - rechtmäßigen - Auswahlverfahren eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers jedenfalls möglich erscheint (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2017 - 2 MB 5/17 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13f; BVerwG, Urteil vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Schleswig, 19.02.2018 - 12 B 39/17
    Dies ist in Fällen der Konkurrenz von Bewerbern um die Übertragung eines höherwertigen Amtes der Fall, wenn es nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand überwiegend wahrscheinlich ist, dass die vom Dienstherrn im Besetzungsverfahren getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des jeweiligen Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch keine hinreichende Beachtung gefunden hat, und wenn in einem weiteren - rechtmäßigen - Auswahlverfahren eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers jedenfalls möglich erscheint (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2017 - 2 MB 5/17 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13f; BVerwG, Urteil vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VG Schleswig, 19.02.2018 - 12 B 39/17
    In diesem Rahmen dient das zeitlich begrenzte Beamtenverhältnis auf Probe der Bewährung des Beamten in der Probezeit (§ 6 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 1 Nr. 3 LBG; § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 6 Abs. 1 BRRG; vgl. dazu auch BVerwGE 92, 147 f.).
  • VG Trier, 12.11.2019 - 7 L 4202/19

    Übertragung eines Dienstpostens - Abgrenzung zum Beförderungsstreit

    Zum anderen wäre eine mittelbare geschlechterspezifische Benachteiligung - sofern man diese mit Blick darauf, dass häufig weibliche Beamtinnen Elternzeit in Anspruch nehmen, dennoch annähme - aufgrund des berechtigten besonderen Interesses am zeitnahen Antritt des Dienstes zur Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben des Bezirksrevisors aus sachlichen Gründen, die nichts mit dem Geschlecht zu tun haben, gerechtfertigt (vgl. zur Einstellung eines Beamten auf Probe: BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1995 - 2 B 115.95 -, Rn. 5, juris; vgl. zu § 25 BBG: BT-Drucks. 16/7076, S. 106; vgl. zum Ausschluss eines in Elternzeit befindlichen Bewerbers aus einem Beförderungsverfahren: Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 12 B 39/17 -, Rn. 21 ff., juris).
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