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   VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14   

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https://dejure.org/2015,5551
VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14 (https://dejure.org/2015,5551)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.03.2015 - 12 A 120/14 (https://dejure.org/2015,5551)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. März 2015 - 12 A 120/14 (https://dejure.org/2015,5551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 33 Abs 2 GG, § 15 Abs 2 AGG
    Schadensersatz nach AGG - Körperlängenanforderungen für Bundespolizei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung der Einstellung in den Vorbereitungsdienst des höheren Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei aufgrund einer Körpergröße von 1,58 Meter

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    "Zu kleine" Frau hat Entschädigungsanspruch wegen Ausschluss vom Eignungsprüfungsverfahren der Bundespolizei zu

  • beck-blog (Kurzinformation)

    VG Schleswig spricht "zu kleiner" Frau Entschädigung wegen Ausschluss vom Eignungsprüfungsverfahren der Bundespolizei zu

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung: Mindestgröße für Eignungsprüfung bei der Bundespolizei

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mindestkörperlänge: Entschädigung für zu "kleine Frau"

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Polizeidienst: ist die Festlegung einer Mindestkörperlänge bei Bewerberinnen rechtmäßig? ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mit 1,58 Meter zu klein, um Bundespolizistin zu werden?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Ausschluss vom Eignungsprüfungsverfahren der Bundespolizei

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Frau mit 1,58 m zu klein für den höheren Dienst?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Bewerbung: Es kommt nicht auf die Größe an

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Geringe Körpergröße kein Grund für Ausschluss vom Eignungsprüfungsverfahren der Bundespolizei

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss vom Eignungsprüfungsverfahren der Bundespolizei wegen zu geringer Körpergröße verstößt gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Verwaltungsgericht Schleswig spricht "zu kleiner" Frau Entschädigung zu

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Zu klein″ für Eignungsverfahren der Bundespolizei

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Auszug aus VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14
    Sie muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz der aus dem Unionsrecht hergeleiteten Rechte gewährleisten (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 [Asociatia ACCEPT] - Rn. 63; 22. April 1997 - C-180/95 [Draehmpaehl] - Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195).

    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen - indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet -, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 [Asociatia ACCEPT] - Rn. 63 mwN).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14
    So ist der öffentlichen Verwaltung im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit zwar die Möglichkeit eingeräumt, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 - BVerfGK 10, 355, juris-Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20 ff., juris-Rn. 23, Beschluss vom 08.07.2014 - 2 B 7/14 - NVwZ-RR 2014, 885 ff.

    Dies gilt grundsätzlich auch für Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20 ff., juris-Rn. 23 m.w.N.).

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14
    Der Anspruch auf Prozesszinsen ab dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit folgenden Tag (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 f, juris- Rn. 25) ergibt sich aus § 291 BGB in entsprechender Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 34/00 - BVerwGE 114, 61 ff., juris-Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14
    Der von der Kammer als angemessen erachtete Betrag liegt erheblich unter der genannten Untergrenze, so dass dieses Teilunterliegen auch kostenmäßig zu berücksichtigen ist, vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1996 - VI ZR 55/95 - BGHZ 132, 341 ff., juris- Rn. 32 ff., Urteil vom 02.02.1999 - VI ZR 25/98-BGHZ 140, 335 ff., juris-Rn. 18.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14
    Der von der Kammer als angemessen erachtete Betrag liegt erheblich unter der genannten Untergrenze, so dass dieses Teilunterliegen auch kostenmäßig zu berücksichtigen ist, vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1996 - VI ZR 55/95 - BGHZ 132, 341 ff., juris- Rn. 32 ff., Urteil vom 02.02.1999 - VI ZR 25/98-BGHZ 140, 335 ff., juris-Rn. 18.
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14
    Der Anspruch auf Prozesszinsen ab dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit folgenden Tag (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 f, juris- Rn. 25) ergibt sich aus § 291 BGB in entsprechender Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 34/00 - BVerwGE 114, 61 ff., juris-Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Arnsberg, 14.08.2013 - 2 K 2669/11

    Die Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14
    Sie trifft deshalb ein anspruchsminderndes Mitverschulden (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 14.08.2013-2 K 2669/11 - juris-Rn. 129).
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14
    Diese Erwägungen des BAG gelten auch für den vorliegend streitigen Entschädigungsanspruch nach AGG in Bezug auf ein Beamtenverhältnis, vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 3/13 - juris-Rn. 61. Die Kammer berücksichtigt maßgeblich, dass vorliegend nur eine mittelbare Benachteiligung in Rede steht, die zudem nicht ohne Weiteres offensichtlich ist.
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14
    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls - wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns - und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen (vgl. ua. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 38; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 38; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82 mwN, BAGE 129, 181).".
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14
    So ist der öffentlichen Verwaltung im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit zwar die Möglichkeit eingeräumt, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 - BVerfGK 10, 355, juris-Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20 ff., juris-Rn. 23, Beschluss vom 08.07.2014 - 2 B 7/14 - NVwZ-RR 2014, 885 ff.
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

  • BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14

    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt;

  • ArbG Köln, 28.11.2013 - 15 Ca 3879/13

    Mindestgröße für Pilotinnen und Piloten - Mittelbare Diskriminierung durch einen

  • VG Düsseldorf, 02.10.2007 - 2 K 2070/07

    Anspruch einer Bewerberin auf Zulassung zum Auswahlverfahren für die Einstellung

  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

  • BAG - 8 AZR 638/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Lufthansa zahlt mehr als 14 000 Euro an abgelehnte Piloten-Bewerberin

  • LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14

    Mindestgröße für Pilotinnen und Piloten - Diskriminierung durch Tarifvertrag?

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

  • VG Berlin, 01.06.2017 - 5 K 219.16

    Mindestgröße für Einstellung in den Polizeivollzugsdienst zulässig

    Weiter nimmt die Klägerin Bezug auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil vom 14. März 2016 - 1 K 3788/14 - juris) und des Verwaltungsgerichts Schleswig (Urteil vom 26. März 2015 - 12 A 120/14 - juris).

    Gleiches gilt für den von der Klägerin ebenfalls in Bezug genommenen, vom Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 26. März 2015 - 12 A 120/14 - (ebenfalls veröffentlicht bei juris) entschiedenen Fall, in welchem von weiblichen Bewerbern eine Mindestgröße von 163 cm gefordert wurde.

  • VG Gelsenkirchen, 14.03.2016 - 1 K 3788/14

    Einstellung; Polizeivollzugsdienst; Eignung; Mindestkörpergröße

    Vorsorglich weise er auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 26. März 2015 (12 A 120/14) zum Eignungsprüfungsverfahren der Bundespolizei hin.
  • VGH Hessen, 25.08.2016 - 1 B 976/16

    Mindestkörpergröße für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

    Mit der Antragstellerin in der Beschwerdebegründung und mit Verwaltungsgericht geht der Senat in Bestätigung seiner in einem obiter dictum im Beschluss vom 30. Dezember 2015 - 1 B 2109/15 -, [...], bekundeten Rechtsauffassung davon aus, dass die unterschiedslose Mindestgrößenfestsetzung von 1, 60 m für männliche und weibliche Bewerber für den Polizeidienst faktisch eine mittelbare Benachteiligung von Frauen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 GG, § 3 Abs. 2 AGG darstellt, die jedoch durch das Vorliegen eines sachlichen Grundes hinreichend gerechtfertigt ist (Hess. VGH, a.a.O., Rdnr. 5, VG Wiesbaden, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 3 L 1297/15.WI -, vgl. ebenso für die Bundespolizei: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 26. März 2015 - 12 A 120/14 - [...]).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 19 Sa 45/15

    Zugbegleiterin - Körpergröße - mittelbare Diskriminierung

    (2) Danach ist vorliegend eine mittelbare Diskriminierung gegeben (vgl. auch ArbG Köln, Urteil vom 28.11.2013 - 15 Ca 3879/13 - Rn. 37 ff., juris, nachgehend LAG Köln, Urteil vom 25.06.2014 - 5 Sa 75/14 - juris-Rn. 61 ff., juris; im Revisionsverfahren - 8 AZR 638/14 - haben die Parteien einen Vergleich geschlossen; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. März 2015 - 12 A 120/14 - Rn. 37, juris).
  • VG Schleswig, 16.03.2016 - 11 A 308/15

    Zugang zum Polizeidienst - zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer

    Dagegen erhob die Klägerin Widerspruch, zu dessen Begründung sie im Wesentlichen auf die Rechtsprechung der 12. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts verwies (Urt. v. 26.03.2015 - 12 A 120/14 -, rechtskräftig), wonach Körperlängenanforderungen als Einstellungsvoraussetzung für den Polizeidienst unzulässig wären und eine mittelbare Benachteiligung von Frauen gemäß § 3 Abs. 2 AGG wegen des Geschlechts darstellen würden.

    Der darauf gestützten Ablehnung ihrer Bewerbung um Einstellung in den Polizeivollzugsdienst könne das rechtskräftige Urteil der 12. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (12 A 120/14) nicht entgegengehalten werden.

    Ob darüber hinaus das Erfordernis einer Regelung des Gesetzgebers daraus herzuleiten ist, weil die Körperlängenanforderungen eine mittelbare Benachteiligung von Frauen gemäß § 3 Abs. 2 AGG wegen des Geschlechts (§ 1 Variante 3 AGG) bewirken (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 26.03.2015 -12 A 120/14 -), kann dahingestellt bleiben.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 4 S 48.16

    Kleinwuchs als Nichteinstellungskriterium bei Polizeivollzugsbeamten; Anforderung

    Dem Rechtsbehelfsvorbringen lässt sich zwar entnehmen, dass sich die Antragstellerin jedenfalls die von ihr in der Beschwerdeschrift wörtlich zitierten Überlegungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (vgl. a.a.O., Rn. 59 ff.) und des Verwaltungsgerichts Schleswig (s. Urteil vom 26. März 2015 - 12 A 120/14 -, juris Rn. 44 ff.) zu eigen macht.
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