Rechtsprechung
   VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11616
VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17 (https://dejure.org/2017,11616)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.03.2017 - 3 B 24/17 (https://dejure.org/2017,11616)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. März 2017 - 3 B 24/17 (https://dejure.org/2017,11616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 11 Abs 7 FeV 2010, § 14 FeV 2010, § 3 Abs 1 S 1 StVG
    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei gelegentlichem Cannabiskonsum in Verbindung mit einer einzelnen Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17
    Maßgebend für die Annahme eines unzureichenden Trennungsvermögens ist, ob der oder die Betroffene objektiv unter dem Einfluss einer Cannabiskonzentration am Straßenverkehr teilgenommen hat, bei der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen fahrsicherheitsrelevante Beeinträchtigungen möglich sind (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.10.2014, 3 C 3/13).

    Dieser (vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.10.2014 - 3 C 3.13 - nicht erörterten) Frage wird im noch anhängigen Widerspruchsverfahren und in einem etwaigen anschließenden Klageverfahren nachzugehen sein.

    Insbesondere würde dies auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum mangelnden Trennungsvermögen widersprechen (BVerwG, Urteil vom 23.10.2014, 3 C 3/13).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2014 - 2 O 19/14

    Cannabis-Gelegenheitskonsument; Fahreignung; Trennungsfähigkeit; Zeitabstand

    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17
    Dabei ist auch zu beachten, dass der Abbau von THC im Gegensatz zu Alkohol nicht linear, sondern komplex verläuft und von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 22.12.2014 - 2 O 19/14).

    Letztlich ist die Handhabung nach der bisherigen Rechtsprechung der Kammer und auch des OVG Schleswig (vgl. z.B. OVG Schleswig, Beschl. V. 22.12.2014 - 2 O 19/14) nicht unverhältnismäßig für den Betroffenen in Abwägung mit der abstrakten Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs.

  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 11 CS 16.1460

    Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17
    "Fraglich ist aber, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis bereits bei einer einzelnen Fahrt unter Cannabiseinfluss nach § 11 Abs. 7 FeV i. V. m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist oder ob nicht entsprechend dem Vorgehen bei fahrerlaubnisrechtlichem Alkoholmissbrauch, der nach Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen führt und bei dem nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV erst bei der zweiten Zuwiderhandlung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen ist, auch bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten bei der ersten Zuwiderhandlung zunächst ein Fahreignungsgutachten im Ermessenswege nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet werden kann und erst bei der zweiten Zuwiderhandlung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV zwingend ein Fahreignungsgutachten angeordnet werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460).

    Andererseits wird zu bedenken sein, ob eine Ungleichbehandlung eines fehlenden Trennungsvermögens bei Alkohol- und Cannabiskonsum angesichts der unterschiedlichen Wirkungsweisen der Substanzen gerechtfertigt ist und ob die Möglichkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung im Ermessenswege nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV diesen Unterschieden ausreichend Rechnung trägt." ( VGH München Beschl. v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467, BeckRS 2016, 52318, beck-online; Beschl. V. 29.08.2016 - 11 CS 16.1460 551, BeckRS 2016, 51088; Beschl. V. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388, BeckRS 2016, 110048).

  • VG Augsburg, 23.01.2017 - Au 7 S 16.1714

    Sofortige Vollziehbarkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17
    Diese Ungleichbehandlung ist auch angesichts der unterschiedlichen Wirkungsweisen und des unterschiedlichen Abbaus der Substanzen gerechtfertigt (ebenso VG Würzburg, Beschluss vom 09. November 2016 - W 6 S 16.1093 -, juris; VG Augsburg Beschl. v. 23.1.2017 - 7 S 16.1714, BeckRS 2017, 101173; vgl. auch BVerfG, B. v. 9.3.1994 - 2 BvL 43/92).

    Somit verbleibt jedenfalls noch der originäre Anwendungsbereich der Norm im Erteilungsverfahren bzw. im Wiedererteilungsverfahrens (so auch VG Augsburg, Beschluss vom 23.01.2017 - Au 7 S 16.1714, Rn. 60).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17
    Diese Ungleichbehandlung ist auch angesichts der unterschiedlichen Wirkungsweisen und des unterschiedlichen Abbaus der Substanzen gerechtfertigt (ebenso VG Würzburg, Beschluss vom 09. November 2016 - W 6 S 16.1093 -, juris; VG Augsburg Beschl. v. 23.1.2017 - 7 S 16.1714, BeckRS 2017, 101173; vgl. auch BVerfG, B. v. 9.3.1994 - 2 BvL 43/92).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17
    Damit folgt sie der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 09.05.2005 - 4 MB 43/05; so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2004 - 10 S 2194/04 = ZfS 2005, 155; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2003 - 12 ME 287/03 = NVwZ-RR 2003, 899 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17
    Damit folgt sie der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 09.05.2005 - 4 MB 43/05; so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2004 - 10 S 2194/04 = ZfS 2005, 155; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2003 - 12 ME 287/03 = NVwZ-RR 2003, 899 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2009 - 12 ME 361/08

    Nachweis des gelegentlichen Konsums von Cannabis durch den bei einer

    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17
    Für die Annahme eines gelegentlichen Cannabiskonsums wird zumindest ein zweimaliger Konsum verlangt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2009 - 12 ME 361/08).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.2005 - 4 MB 43/05
    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17
    Damit folgt sie der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 09.05.2005 - 4 MB 43/05; so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2004 - 10 S 2194/04 = ZfS 2005, 155; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2003 - 12 ME 287/03 = NVwZ-RR 2003, 899 ff.).
  • OLG Hamm, 15.06.2012 - 2 RBs 50/12

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels

    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17
    Die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 15.06.2012 - III-2 RBs 50/12, steht der Annahme eines unzureichenden Trennungsvermögens nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 11 CS 16.1467

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • VGH Bayern, 27.10.2016 - 11 CS 16.1388

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Konsum von Cannabis

  • VG Würzburg, 09.11.2016 - W 6 S 16.1093
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17

    Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2018 - 4 MB 45/18

    Fahreignung bei Cannabiskonsum

    Die Empfehlung der Grenzwertkommission für die Konzentration von THC im Blutserum zur Feststellung des Trennungsvermögens von Cannabiskonsum und Fahren (abgedruckt in: Blutalkohol Vol. 52/2015, S. 322 - 323), erst bei Feststellung einer THC-Konzentration von 3, 0 ng/ml oder mehr im Blutserum bei gelegentlich Cannabis konsumierenden Personen eine Trennung von Konsum und Fahren im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV zu verneinen, bietet keinen Anlass zu einer Heraufsetzung des Grenzwerts (OVG Schleswig, Beschl. v. 08.09.2016 - 3 MB 36/16 - unter Bezugnahme auf VGH München, Beschl. v. 23.05.2016 - 11 CS 16.690 -, Rn. 16 - 18 bei juris; OVG Münster, Urt. v. 15.03.2017 - 16 A 432/16 - VG Schleswig, Beschl. v. 21.03.2017 - 3 B 24/17 -).
  • VG Lüneburg, 15.11.2018 - 3 B 15/18

    Abschiebungsandrohung; Aufschiebende Wirkung; Eilverfahren; Norwegen; Zweitantrag

    Hiergegen hat der Antragsteller im Verfahren 3 A 365/17 vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben und im Verfahren 3 B 24/17 Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten im Verfahren 3 A 365/17 und 3 B 24/17 verwiesen und auf den im vorliegenden Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgang Bezug genommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht